13. Februar 2012
Paare, die Nachwuchs erwarten, sollten sich schon in der Schwangerschaft überlegen, wer und wie lange man beim Baby zu Hause bleibt. Für den Wiedereinstieg ins Berufsleben gibt es verschiedene Modelle, die jeweils Vor- und Nachteile haben.
Jedes Paar muss für sich selbst entscheiden, wer nach der Geburt das Baby betreut, wie lange Babypause gemacht wird und wann man wieder in den Beruf einsteigen möchte. Natürlich sollte man dabei bedenken, dass sich in der Arbeit viel verändert, je länger man die Babypause plant. Auch das eigene Fachwissen bleibt natürlich dann nicht mehr aktuell.
Wer unbedingt Karriere machen möchte, sollte so schnell wie möglich nach der Geburt wieder in den Job zurückkehren und auch am besten Vollzeit arbeiten.
So sieht Variante 1 des Wiedereinstiegs in den Beruf aus: Nach acht Wochen Mutterschutz, in der eine Mutter nicht beschäftigt werden darf, kehrt die Frau in Vollzeit an ihren Arbeitsplatz zurück. Das Baby kann in diesem Fall entweder vom Vater, von den Großeltern, einer Krippe, einer Tagesmutter, einem Babysitter oder anderen Organisationen betreut werden.
Zweite Möglichkeit des Wiedereinstiegs ist zwar direkt nach dem Mutterschutz wieder anzufangen, jedoch die Arbeitsstunden zu reduzieren. Man arbeitet also Teilzeit, z.B. 30 Stunden pro Woche. Diese Teilzeitvariante wählen sehr viele junge Mütter, meistens jedoch erst nach einem Jahr oder länger, wenn die Elternzeit abgelaufen ist. Je nach Arbeitgeber kann die Arbeitszeit oftmals auch flexibel gestaltet werden, wie z.B. einige ganze Tage oder jeweils nur einige Stunden pro Tag.
Frauen oder Männer, die zwar zu Hause bei Ihrem Kind bleiben möchten, auf die Arbeit jedoch nicht verzichten wollen, können – je nach Arbeitgeber – oftmals auch in ihrem "Homeoffice" von zu Hause aus arbeiten. Das Internet macht es möglich, dass man häufig von zu Hause aus die gleiche Arbeit erledigen kann wie im Büro. So hat man keine Probleme mit der Kinderbetreuung und kann beispielsweise arbeiten, wenn das Baby schläft oder das Kind einige Jahre später im Kindergarten ist.
Diese Wiedereinstiegsmodelle sind jedoch in der Regel nur dann möglich, wenn vor der Geburt ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestanden hat. Läuft der Arbeitsvertrag während oder kurz nach der Elternzeit aus, weil er befristet war, so muss man sich frühzeitig nach einem neuen Job umsehen, um möglichst nicht arbeitslos zu werden.
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