Der Tierheilpraktiker behandelt Haustiere, Nutztiere und Wildtiere mit zahlreichen Methoden der Tierheilkunde. Seine Schwerpunkte bestehen dabei in der Behandlung mit homöopathischen und pflanzlichen Mitteln sowie in der Beratung der Tierhalter.
Der Tierheilpraktiker ist kein Tierarzt, sondern ein Dienstleister, der ohne tierärztliche Approbation medizinische Behandlungen an Tieren durchführt. Die Berufsbezeichnung des Tierheilpraktikers ist nicht gesetzlich geschützt und erfordert auch nur minimalen Nachweis von Qualifikationen.
Der Berufsstand ist von einer Grauzone überdeckt, denn natürlich gibt es gut ausgebildete Tierheilpraktiker neben solchen, die mit nur einer sehr geringfügigen Ausbildung und ohne Berufserfahrung tätig sind. Wer an einem Wochenendlehrgang zur Tierheilkunde teilnimmt, ist anschließend berechtigt, den Titel des Tierheilpraktikers zu führen. Andere Berufsausbildungen zum Tierheilpraktiker dagegen gehen über mehrere Jahre und bieten eine hohe Qualifikation.
Der Tierheilpraktiker kuriert seine vier- und mehrbeinigen Patienten mit pflanzlichen Mitteln auf homöopathischer Basis. Zu seinem Leistungsspektrum gehört auch die Beratung von Tierbesitzern zu Themen wie Fütterung und Haltung. Im Aufwärtstrend ist das Angebot der Tier-Akupunktur. Auch andere Therapieformen aus dem Bereich der Esoterik finden Anwendung. Dem Tierheilpraktiker steht es frei, die Behandlung eines Tieres abzulehnen. Dies kann er tun, wenn zwischen ihm und dem Tierhalter Spannungen entstehen.
In Notfällen allerdings ist auch der Tierheilpraktiker zur Hilfe verpflichtet. Tierheilpraktiker dürfen keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verschreiben oder anwenden. Für Impfungen bleibt der Tierarzt zuständig, ebenfalls für chirurgische Eingriffe. Wer seriös und erfolgreich als Tierheilpraktiker tätig werden möchte, der sollte eine solide Ausbildung ablegen, die die Berufsbezeichnung auch rechtfertigt. Im Anschluss daran kann er eine Praxis eröffnen.
Die Tätigkeit und/oder die Praxiseröffnung sind beim zuständigen örtlichen Veterinäramt anzumelden, welches dann eine Praxisbesichtigung und -abnahme vornimmt. Das Veterinäramt prüft auch die Sachkundenachweise des Tierheilpraktikers. Für Fehlbehandlungen und deren Folgeschäden kann der Tierheilpraktiker von seinen Kunden haftbar gemacht werden. Um sich zu schützen, kann er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Diese Seite enthält Informationen zu Themen wie Haustiere, Homöopathie, Tierakupunktur, Tierheilpraktikerin, Tierheilpraktikerinnen, Tierheilpraxis, Tierphysiotherapeuten und Tierpsychologen. Werfen Sie einen Blick in themenverwandte Bereiche, um möglicherweise noch weitere Informationen zu erhalten.
04.07.11 | |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
20.03.11 | |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
23.09.10 | |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
21.02.10 | |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
15.09.09 | |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
21.04.09 | |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
23.09.07 | |
![]() | TIERHEILPRAKTIKER |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Tierheilpraktiker Forum

Folgen Sie uns