10. Juni 2009
Der Asta der Christian-Albrecht-Universität in Kiel hat sein Fordern durchgesetzt: Die Studenten müssen nun nicht mehr, sollten sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können, ihr Symptome, Art und Dauer der Leistungsminderung offen legen. Gegenwärtig muss der jeweilige Arzt lediglich nur noch bestätigen, dass prüfungsrelevante Krankheitssymptome bestehen.
Bislang verlangen aber immer noch viele Universitäten und Hochschulen ein derartiges Eingreifen in die Privatsphäre der Studenten durch Aufhebung der Schweigepflicht, wie Beispielsweise in Münster, Hannover, Konstanz, Ulm und die Fachhochschule in Koblenz.
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