Die Arbeitsmediziner befassen sich mit arbeitsbedingten Erkrankungen, Gesundheitsschäden, Berufskrankheiten, Arbeitsschutz und Unfallschutz. Zusätzlich integrieren sie chronisch Kranke und behinderte Menschen in den Arbeitsprozess.
Ein weiteres Fachgebiet der Medizin ist die so genannte Arbeitsmedizin. Sie beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Organisation und Bedingungen der Arbeit sowie dem Menschen und seiner Gesundheit, seinen Krankheiten, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähgikeit. In Forschung, Lehre und Praxis befasst sich die Arbeitsmedizin mit der Untersuchung, Bewertung, Beeinflussung und Begutachtung dieser Themen.
Der Arbeitsmediziner muss über ein abgeschlossenes Medizinstudium verfügen, das in der Regelstudienzeit 12 Semester und 3 Monate dauert. Die Weiterbildungszeit zum Arbeitsmediziner beträgt regulär weitere 60 Monate und ist nur in von der Ärztekammer ermächtigten Weiterbildungsstätten gültig. 24 Monate müssen in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, 36 Monate in der Arbeitsmedizin geleistet werden.
Im Weiterbildungsprogramm des Arbeitsmediziners ist ein 360 Stunden umfassender Kurs zu speziellen Themen wie Berufskrankheiten, Ergonomie, Sozialversicherungswesen und Arbeitspsychologie enthalten. Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsmedizin ist die Diagnostik und Prävention arbeits- und/oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und von Erkrankungen, die möglicherweise auf die Ausübung eines bestimmten Berufes unter bestimmten Bedingungen zurück zu führen sind.
Ein weiteres und sehr großes und bedeutsames Aufgabengebiet von Arbeitsmedizinern ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Damit kann vielen chronischen Erkrankungen vorgebeugt werden. Auch die sinnvolle und zumutbare Integration von chronisch Erkrankten - zum Beispiel an Rheuma, Epilepsie, Diabetes Mellitus - und von behinderten Menschen in den Arbeitsalltag obliegen den Arbeitsmedizinern.
Oftmals in Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten werden Arbeitsprozesse entwickelt. Hier kommen Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsrechtliche Themen zum Tragen. Damit wird die Arbeitsmedizin zum klassischen ärztlichen Fachgebiet der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Als beratende Medizin hat die Arbeitsmedizin einen kurativen Auftrag und ist auf den Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet.
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