Aufgaben des Wohnungsamts und Voraussetzungen, um Wohngeld beziehen zu können

Bei Wohnungsämtern handelt es sich um Einrichtungen, die die Bürger bei unterschiedlichen Wohnungs- und Mietproblemen unterstützen. Dazu zählt auch die Gewährung von Wohngeld. Ebenso gehören die mietrechtliche Beratung, Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen sowie die Bearbeitung bestimmter Anträge im Förderbereich zu den Funktionen. Informieren Sie sich über die Aufgaben des Wohnamts sowie die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld.

Von Jens Hirseland

Wohnungsämter sind in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten zu finden. Die Bezeichnung dieser Einrichtungen ist jedoch regional unterschiedlich.

So werden sie mitunter auch Amt für Wohnungswesen genannt. Darüber hinaus variieren verschiedene Dienstleistungen von Amt zu Amt.

Aufgaben des Wohnungsamts

Doch im Prinzip gibt es einige generelle Zuständigkeitsbereiche. Primäre Aufgabe des Wohnungsamts ist die Beratung und Unterstützung der Bürger bei Wohnungs- und Mietfragen. Dabei kann es sich unter anderem um

  • die Gewährung von Wohngeld
  • mietrechtliche Beratungen
  • das Erstellen des Mietpegels
  • das Vermitteln von Sozialwohnungen
  • die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
  • die Erhaltung von Wohnraum
  • die Verhinderung von Obdachlosigkeit
  • das Beschaffen von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau sowie
  • den Schutz vor Erhöhungen des Mietpreises

handeln.

Mietrechtliche Beratung

Zu den wichtigsten Aufgaben des Wohnungsamts gehört die mietrechtliche Beratung. So erhalten Mieter dort kostenfreie Informationen über Mietfragen wie zum Beispiel

Sozialwohnungen

Unter Sozialwohnungen versteht man Wohnraum, mit dem Bürger versorgt werden, deren Einkommen zu gering ist, um eine Wohnung auf dem freien Markt zu erhalten. Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die Dringlichkeit des Wohnungsnotstands und wie lange die Person, die eine Wohnung sucht, in dem jeweiligen Ort lebt.

Folgende Unterlagen sind bei Antrag auf eine Sozialwohnung vorzulegen:

Obdachlosigkeit

Eine weitere wichtige Aufgabe des Wohnungsamts ist das Verhindern von Obdachlosigkeit. Droht der Verlust einer Wohnung, wird vom Amt überprüft, ob sie sich für den Mieter langfristig erhalten lässt.

Darüber hinaus klärt es ab, ob die Kündigung bzw. Räumungsklage zu Recht besteht. Mitunter gibt es die Möglichkeit, die rückständige Miete durch ein Darlehen oder eine Beihilfe zu übernehmen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Lupe über Wohnungsanzeigen in Zeitung
Lupe über Wohnungsanzeigen in Zeitung

Wohngeld

Auch für die Gewährung von Wohngeld ist das Wohnungsamt zuständig. Beim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss für Wohnungsmieter bzw. einen Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer, die die Wohnung selbst nutzen.

Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld zählen vor allem

  • die Höhe des familiären Bruttoeinkommens
  • die Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, sowie
  • die Höhe der Miete oder Belastung.

Aus diesen Größen errechnet man die Höhe des Wohngelds. Gewährt wird die Leistung in der Regel für zwölf Monate.

Um Wohngeld beziehen zu können, werden verschiedene Unterlagen benötigt, die man bei der örtlichen Wohngeldstelle erhält. Dazu gehören

  • der Nachweise über das Bruttoeinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören
  • der Nachweis über die Miete
  • eine Bescheinigung des Vermieters über die Größe der Wohnung
  • Lohnsteuerkarte für das laufende sowie das Vorjahr
  • Nachweise über erfüllte gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
  • bei Pflegebedürftigen: Nachweis über die Pflegebedürftigkeit
  • bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid