Brauche ich für den Wintergarten eine Baugenehmigung?

Auch wenn der Weg oft lang ist - der Bau eines Wintergartens lohnt sich immer. Neben den eigentlichen Baumaßnahmen bedarf es auch einiger bürokratischer Hürden bis zur Fertigstellung. Die wichtigste Frage dabei lautet, ob eine Baugenehmigung für den Wintergarten notwendig ist. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass der Wintergarten dann genehmigungspflichtig, sobald er als Anbau eine Verbindung zum Haus besitzt. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Baugenehmigung beim Wintergartenbau.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Zu diesen gehört die Einholung einer Baugenehmigung, die auf jeden Fall vor dem ersten Spatenstich erfolgen sollte, um spätere Auseinandersetzungen mit Bauamt und Nachbarn zu vermeiden.

Generell gilt: das Baurecht ist Ländersache und wird in Deutschland in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Durch diese erhält man die rechtliche Grundlage, um einen Wintergarten genehmigt zu bekommen, oder eben auch nicht.

Diese rechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich je nach Bundesland; daher sollte eine ausführliche Information vorab unbedingt zu erfolgen. Anderenfalls können hohe Kosten entstehen, z.B. wenn man den Bau im Nachhinein korrigieren muss oder die Bauaufsicht einen Rückbau fordert.

Die rechtlichen Vorschriften sind je nach Bundesland unterschiedlich
Die rechtlichen Vorschriften sind je nach Bundesland unterschiedlich

In welchen Fällen ist eine Baugenehmigung notwendig?

Da es sich bei dem Anbau eines Wintergartens um eine bauliche Veränderung am Haus handelt, muss meist eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ein Wintergarten gilt dann als genehmigungspflichtig, wenn er als Anbau eine Verbindung zum Haus besitzt. Glasbauten ohne Wohngebäudeverbindung gelten als Gewächshäuser und bedürfen keiner Baugenehmigung.

Wintergärten sind in der Regel bauantragspflichtig. In vielen Bundesländern liegt eine Genehmigungspflicht vor, in anderen kann man eine Genehmigungsfreistellung beantragen. Wird eine bestimmte Größe nicht überschritten, so kann der Bau in einigen Bundesländern verfahrensfrei erfolgen; Gleiches gilt für Terrassendächer.

Günstig ist es, wenn ein Neubau vorliegt und der Wintergarten direkt mit eingeplant wird; in diesem Fall wird der zuständige Architekt diese Schritte übernehmen. Es wird jedoch empfohlen, zusätzlich einen Fachmann in Sachen Wintergartenplanung hinzu zu ziehen, um keine notwendigen Formalitäten zu übersehen.

Wer nachträglich einen Wintergartenanbau plant, verzichtet häufig auf die Unterstützung durch einen Architekten. In diesem Fall sollte man sich jedoch an eine erfahrene und kompetente Wintergarten-Fachfirma wenden. Diese bieten teils selbst die Erledigung der Bauantragsunterlagen an oder haben entsprechende Partner, mit denen sie zusammenarbeiten.

Tipps und Hinweise zur Antragsstellung

Die Baugenehmigung für den Wintergarten muss beim örtlichen Bauamt gestellt werden. Je nach Region unterscheiden sich die Bedingungen zur Errichtung eines Wintergartens; für den Antrag sind aber in der Regel folgende Unterlagen notwendig:

  • Zunächst muss ein Bauplan vorliegen, der von einem Architekten oder Bauingenieur angefertigt wurde.
  • Des Weiteren muss ein Flurplan beim Bauamt besorgt werden, aus dem hervorgeht, in welcher Lage sich das Bauvorhaben befindet.
  • Von den Nachbarn muss manchmal ein schriftliches Einverständnis vorliegen.
  • Auf jeden Fall müssen aber die Grenzmindestabstände zum Nachbarn eingehalten werden.
  • Auch Informationen zur statischen Berechnung sowie zu Brandschutz- und Energiesparmaßnahmen müssen in vielen Regionen eingereicht werden.

Um nicht unnötig in einen Bauantrag zu investieren, sollte man sich vor der Antragsstellung erkundigen, ob und wie in der Region überhaupt Anbauten zulässig sind. In seltenen Fällen gibt es nämlich Einschränkungen, die die Bauformen betreffen oder eine bauliche Veränderung auf dem Grundstück ganz ausschließen.

Der Bebauungsplan enthält wichtige Angaben bezüglich des Grundstücks und gibt zum Beispiel an, wo die Wohnfläche sich befindet - in einem Wohnbaufläche, einer Baufläche oder in einem gemischten Gebiet. Auf diesen Angaben basiert zum Beispiel der Be- oder Überbauungsumfang. Dies ist ein Punkt, der in der sehr frühen Planungsphase erfolgen sollte.

Die Regeln setzt die Bauverordnung fest

Wie ein Bauantrag gestellt werden muss, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und ob nicht doch auf eine Baugenehmigung verzichtet werden kann, geht aus der Bauverordnung des jeweiligen Landes hervor. Diese kann verändert werden, was am Beispiel von Nordrhein-Westfalen sichtbar wird.

Hier gab es zuletzt im Jahr 2008 Veränderungen, die die Genehmigungspflicht von Anbauten, wie Wintergärten oder auch Balkone, betreffen. Eine Genehmigung ist hier nun nicht mehr erforderlich; die Bauvorschriften bleiben allerdings bestehen und müssen nach wie vor eingehalten werden.