12. Februar 2010
Von Viola Reinhardt
My Home is my Castle - die eigenen vier Wände sollten ein Ort des Rückzugs und der Ruhe sein, wenn man nach einem langen Arbeitstag nach Hause kommt. Was macht man nun aber, wenn man einen Nachbarn hat, der dann gerade erst "aktiv" wird? Ob nun Hämmern, Bohren oder Sägen: Solchen Krach muss man sicher nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit in Kauf nehmen.
Oft genügt schon ein Blick in den Mietvertrag, dem häufig eine Hausordnung beigefügt ist, in der die Zeiten für derlei Aktivitäten, wie zum Beispiel auch das Rasenmähen, eindeutig geregelt sind. Darüber hinaus gibt es meist eine kommunale Satzung, in der ebenfalls bestimmte Ruhezeiten, insbesondere Mittags- und Nachtruhe festgelegt sind. Fehlt eine solche Satzung, hilft das Landesimmissionsschutzgesetzt weiter, welches zumindest eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vorsieht. Zudem stellt Lärmverursachung in vielen Fällen eine Ordnungswidrigkeit dar, gegen die man notfalls mit polizeilicher Hilfe etwas unternehmen kann, zumindest dann, wenn der Lärm einen gewissen Lautstärkepegel erreicht und auch über längeren Zeitraum anhält.
Schwieriger wird es allerdings dann, wenn man es mit weniger lautstarken Formen der Geräuschbelästigung zu tun bekommt. Was ist, zum Beispiel, wenn der Nachbar die Waschmaschine laufen lässt, den Fernseher zu laut eingestellt hat oder nachts stundenlang duscht und durch die Wohnung tigert? Was, wenn er unter Schlafapnoe leidet und so laut schnarcht, dass die Wände wackeln? Solche Fälle beschäftigen dann doch häufiger die Gerichte.
Der Begriff "Zimmerlautstärke" ist so entstanden und gilt sicher schon einmal für das Radio oder den Fernseher. Duschen hingegen zählt zu den Dingen, die ein Nachbar ohne weiteres hinnehmen muss. Dazwischen gibt es eine breite Grauzone von Aktivitäten, die, je nach den Umständen des Einzelfalls, hinzunehmen sind oder auch nicht. Kindergeräusche, beispielsweise, sind im Regelfall hinzunehmen, nächtliches Hundegebell jedoch nicht.
Wie die umfangreiche Kasuistik in diesem Bereich zeigt, ist der Gang vor Gericht in diesen Fällen jedoch eher risikoreich und jedenfalls immer mit erheblichen Kosten verbunden. Daher an dieser Stelle der Rat: Ein klärendes Gespräch bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen hat schon oft mehr bewirkt als eine kostspielige Auseinandersetzung vor Gericht. Und wer weiß, vielleicht hilft einem ja dann der Heimwerkerkönig auch mal bei einem Rohrbruch aus der Patsche? In jedem Fall ist es nie verkehrt, sich mit seinem Nachbarn auszusöhnen, zumal auch unter Nachbarn gilt: Kommunikation fördert das friedliche Miteinander, geschweige dessen, dass man für jedes Mal Krach einen persönlichen Pluspunkt für die nächste eigene Renovierung oder Geburtstagsparty gesammelt hat.
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