Vermieter muss Renovierung nach Küchenbrand bezahlen

Urteil: Bei einer vorhandenen Gebäudeversicherung haftet der Vermieter für Brandschäden

Von Ingo Krüger
20. November 2014

Vermieter müssen Brandschäden beseitigen, auch wenn der Mieter den Brand verursacht hat. Er darf im Schadensfall als Gegenleistung für eine anteilig von ihm bezahlte Versicherungsprämie erwarten, einen Nutzen von der Versicherung zu haben. Will der Vermieter die Schäden nicht beseitigen, hat der Mieter das Recht, die Miete entsprechend zu kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Behandelter Fall

Im aktuellen Fall hatte eine Familie geklagt, deren damals 12-jährige Tochter Öl in einem Kochtopf auf dem Herd erhitzt hatte. Sie verließ jedoch zeitweise die Küche bei eingeschalteter Herdplatte. Währenddessen entzündete sich das Öl. Die Küche und weitere Räume der Wohnung wurden beschädigt.

Der Vermieter wollte seine Gebäudeversicherung nicht in Anspruch nehmen, da dies nach eigener Aussage zu einem Anstieg der Versicherungskosten für den Gesamtbestand aller Mietwohnungen geführt hätte. Die Beseitigung des Brandschadens lehnte er ab, da der Mieter die Mietmängel schuldhaft verursacht habe. Daraufhin wollten die Mieter 60 Prozent weniger Miete zahlen.

Urteil des Bundesgerichtshofs

Der BGH entschied jetzt, dass bei einer vorhandenen Gebäudeversicherung der Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen und Schäden zu beseitigen. Der Mieter könne davon ausgehen, dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kämen, urteilten die Bundesrichter.

Den Mietern billigte das Landgericht Bonn daher einen Miet-Abschlag von 15 Prozent zu.

Offen ließ der BGH, ob es Ausnahmefälle geben kann, wenn die Versicherungsprämie deutlich teurer würde. Inwieweit die Kosten tatsächlich steigen würden, haben die Vorinstanzen jedoch nicht geklärt.