2. November 2010
Beim Yachtcharter kann eine Yacht für einen gewissen Zeitraum gemietet werden. Die Vermietung erfolgt in der Regel durch Einzelanbieter oder Agenturen.
Wenn man von Yachtcharter spricht, ist damit das Chartern einer Segel- oder Motoryacht für einen bestimmten Zeitraum gemeint. Verchartert werden die Yachten zumeist von Agenturen oder einzelnen Anbietern.
Das Mieten von Motor- oder Segelyachten erfreut sich vor allem im Mittelmeerraum großer Beliebtheit. Für viele Urlauber ist eine Reise auf hoher See überaus reizvoll, doch nicht jeder weiß den Trubel einer Kreuzfahrt zu schätzen. Daher ist es eine interessante Alternative, sich für die Zeit des Urlaubs eine Yacht zu chartern, mit der man alleine übers Meer schippert.
Gemietet werden kann eine Yacht bei einer Agentur oder einzelnen Anbietern. Meistens ist es möglich, die Buchung Online, per E-Mail oder Fax vorzunehmen. In der Regel muss die Chartergebühr bereits vor der Reise beglichen werden. Oftmals wird zehn Tage nach der Buchung die erste Anzahlung fällig. Eine solche Anzahlung ist durchaus Branchenüblich und gehört zur Vorgehensweise fast aller Charterunternehmen. Die letzte Zahlung erfolgt, je nach Vercharterer, meist vier bis acht Wochen vor dem Beginn der Reise. Wurden alle Zahlungen abgeschlossen, erhält der Kunde einen Voucher, in dem alle gebuchten Leistungen sowie detaillierte Angaben wie ein Lageplan der Yacht, Ansprechpartner und Telefonnummern aufgeführt sind. Der Voucher wird dann bei Urlaubsantritt bei der Charterbasis vorgelegt, sodass das Schiff übernommen werden kann.
Zu beachten ist natürlich, dass für das Chartern einer Yacht bestimmte Lizenzen erforderlich sind. Für die meisten Länder benötigt man einen SBS (Sportboot-Führerschein). Darüber hinaus verlangen manche Vercharterer auch einen BR-Schein oder einen Sport-Küsten-Schifferschein (SKS). Wer Urlaub in Kroatien macht, braucht zudem ein gültiges Funkzeugnis und in Griechenland muss auch ein zweites Besatzungsmitglied über eine gültige Lizenz verfügen. Es gibt aber auch Reviere, in denen man überhaupt keine Lizenz zum Chartern einer Yacht benötigt. Dazu gehören z.B. Australien, Hollands Binnengewässer und Teile von Brandenburg.
Obwohl die Vercharterer ihre Yachten mit einer Boots-Haftpflichtversicherung versichern müssen, wird jedem Skipper empfohlen eine erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für Schäden aufkommt, die durch die herkömmliche Bootsversicherung nicht abgedeckt werden.
Wer eine Yacht mietet, muss bedenken, dass neben dem Charterpreis für das Boot auch noch weitere Kosten fällig werden können. Dazu zählt vor allem die Endreinigung, die fast überall obligatorisch ist. Ob Ausstattung, wie z.B. Handtücher, Bettwäsche oder Außenborder, extra bezahlt werden muss, ist von Vercharterer zu Vercharterer unterschiedlich.
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