14. Oktober 2010
Als Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung bezeichnet man eine Untergruppe der Krankenversicherung. Sie ist vor allem bei Reisen ins Ausland sinnvoll.
Bei einer Reisekrankenversicherung, die auch als Auslandskrankenversicherung bezeichnet wird, handelt es sich um eine Untergruppe der Krankenversicherung. Auf einer Auslandsreise ist der Reisende im Falle einer Krankheit oder Verletzung versichert.
Auch auf einer Urlaubsreise ins Ausland kann es unverhofft passieren, dass man erkrankt oder sich bei einem Unfall verletzt und womöglich ins Krankenhaus muss. Damit es dadurch nicht auch zu finanziellen Problemen kommt, ist es sinnvoll eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur in Ländern, die zur EU gehören oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Allerdings werden von den Krankenkassen die Behandlungskosten nur nach deutschen Gebührensätzen erstattet. Dies kann für den Patienten bedeuten, dass er einen Großteil der Arztrechnung selbst bezahlen muss, was in der Regel überaus teuer wird. So kann eine stationäre Behandlung unter Umständen mehrere tausend Euro täglich betragen. Hat man das Pech in einem Land krank zu werden, das nicht Teil des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) ist, wird es noch teurer, da in diesem Fall die gesetzlichen Kassen nur bei einem beruflich bedingten Aufenthalt die Kosten übernehmen. Auch viele private Krankenkassen zahlen nicht, wenn eine Behandlung außerhalb von Europa erfolgt. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist also durchaus sinnvoll. Tritt man eine Fernreise in exotische Länder an, ist sie sogar unverzichtbar. So gilt die Auslandskrankenversicherung als wichtigste Reiseversicherung von allen.
Durch eine Auslandskrankenversicherung werden im Bedarfsfall zahlreiche Leistungen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Arztkosten, Klinikaufenthalte, Arzneimittel, Zahnbehandlungen, Rettungsflüge sowie ein Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll ist. Im schlimmsten Fall werden auch die Überführungskosten nach einem Todesfall übernommen. Grundsätzlich nicht gilt der Versicherungsschutz im Falle von Rückfallkrankheiten, chronischen Erkrankungen, gefährlichen Sportarten, Naturkatastrophen oder Krankheiten, die von Alkohol, Drogen oder Medikamenten verursacht werden.
Durch die meisten Standardpolicen bei Reisekrankenversicherungen wird ein Zeitraum von sechs Wochen abgedeckt. Die Beiträge für die Versicherung hängen zumeist vom Urlaubsziel und der Dauer der Reise ab. So genügen für eine Kurzreise nach Mallorca bereits wenige Euro. Experten empfehlen für normale Urlaubsreisen Jahrespolicen abzuschließen. Diese beinhalten beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres und werden von den Versicherungen nach einem Jahr automatisch verlängert.
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