20. April 2009
Von Tanja Tasci
Am schönsten Tag im Leben denkt man selten darüber nach, dass man mit der Eheschließung sowohl Rechte als auch Pflichten zugesprochen bekommt. Das Eherecht regelt per Gesetzt, dass Ehepartner füreinander einstehen müssen und dies sowohl in guten als in schlechten Zeiten.

Von der Eheschließung bis hin zur Ehescheidung ist alles im Eherecht enthalten und geregelt. Jeder Ehepartner hat auch Pflichten in der Ehe und diese muss er erfüllen, denn schließlich ist so manches auch im Eherecht schon festgelegt. So müssen Ehepartner natürlich auch finanziell für einander sorgen und sich pflichtbewusst dem Partner gegenüber verhalten. Grundsätzlich regelt das Eherecht die Verpflichtungen und die Rechte in einer Ehe, erschreckend ist, dass dies heute wieder sehr aktuell notwendig ist, denn immer häufiger müssen Gerichte bemüht werden um eine Benachteiligung eines Partners zu verhindern.
Dies ist sicherlich auch bedingt durch die gesellschaftliche Entwicklung, denn immer häufiger treffen wir auf Narzissmus und Borderline. Gerade in einer Beziehung sind diese beiden Erkrankungen nur schwierig zu handhaben und immer häufiger muss ein Partner das Gericht bemühen um auch innerhalb einer Ehe zu seinem Recht zu kommen. Das Zusammenleben ist heute häufig geprägt von einem großen Egoismus und so sieht jeder zwar die eigenen Rechte, doch die Pflichten die im Eherecht klar definiert sind, werden häufig ignoriert. Anwälte und Richter sehen sich heute häufig einer ganz anderen Problematik ausgesetzt als noch vor 15 Jahren. Waren es damals Scheidungen auf Grund von Untreue und Vertrauensmissbrauch, muss heute das Gericht häufig schon während der Ehe einschreiten um für klare Verhältnisse zu sorgen.
Häufig ist das Problem dann gegeben, wenn die bei der Eheschließung bestandene Konstellation sich plötzlich ändert. Ob durch die Geburt eines Kindes oder durch die Arbeitslosigkeit eines der Partner, die Verpflichtung die aus dem Eherecht resultieren wahr zu nehmen und den Partner finanziell zu unterstützen ist häufig ein großer Konfliktpunkt der letztlich immer öfter vor Gericht ausgetragen wird. Vielen Alleinverdienern ist nicht bewusst, dass der Ehepartner einen Taschengeldanspruch besitzt und so beschränkt sich häufig die Fürsorge darauf, dass das Nötigste zwar zur Verfügung gestellt wird, der Partner allerdings kein Geld zur freien Verfügung erhält.
Ein weiterer Streitpunkt der zwar im Eherecht geregelt ist geht wieder um die Finanzen, wenn der Partner während der Ehe Schulden anhäuft und diese nicht begleichen kann, dann ist der andere Partner verpflichtet die Schulden mit zu tragen. Auch diese Situation führt immer wieder Paare vor Gericht. In vielen Fällen steckt allerdings nicht das Finanzielle hinter den Klagen, sondern eine emotionale Vernachlässigung lässt Ehepartner das Gericht bemühen und dies unter einem Vorwand der rechtlich ja gegeben ist. Für viele Paare ist eine Ehetherapie anzuraten, denn häufig werden dadurch auch die Diskrepanzen im finanziellen Bereich behoben. Das Eherecht regelt leider nicht den respektvollen Umgang miteinander, doch genau daran fehlt es heute häufig und deswegen dürfen Richter immer öfter Situationen zwischen noch verheirateten Paaren richterlich klären und den Paaren das Eherecht erläutern.
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