Eherecht
Regelungen zur Eheschließung
Das Eherecht beschäftigt sich in erster Linie mit der Eheschließung und allen dafür notwendigen Voraussetzungen, aber auch mit dem Falle der Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung. Auch die Regelungen zum Ehevertrag sind im Eherecht beschrieben.
Wie fast alles ist auch die Ehe in deutschen Landen per Gesetz vorsorgend zu allen möglichen Seiten hin abgesichert. Diese Eherechte tangieren in ihrer Wirkungsweise verschiedene Bereiche des Rechtswesens. Man kann das Eherecht auch als Teilgebiet des Familienrechts bezeichnen, das das Verhältnis der Ehepartner untereinander regelt. Klärung und Definiton der ehelichen Rechte und Pflichten, der Ehetrennung im Falle einer Scheidung oder Ungültigkeitskeitserklärung einer Ehe (z.B. durch Annulierung) sind ebenso Bestandteile wie auch die Namensregelung bei Eheschließungen. Doch nicht nur Eheschließungs- oder Scheidungsabläufe werden durch die Eherechte geregelt, sondern auch Handlungen innerhalb einer Ehe wie zum Beispiel Bedeutung und Wirkungsweise der verschiedenen Güterstände (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und -gemeinschaft), Abschlüsse von notariellen Eheverträgen oder sonstige gemeinschaftliche Erklärungen, die von gesetzlicher Bedeutung zu nennen sind. Die Rechte, die während einer Ehe ihre Gültigkeit besitzen, haben selbst nach dem Tode eines Ehegatten oder bei Scheidung weiterhin Auswirkungen auf Testamente, Erbfolgen oder Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartnern und Kindern. Ferner unterscheidet man beim Eherecht zwischen den "zivilen Eherechten", die alle vorgenannten Felder umschließt, und dem "kirchlichen Eherecht". Beide Rechtsgruppen unterscheiden sich in gewissen Punkten erheblich voneinander und sind zudem von Land zu Land unterschiedlich.
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