Was an Karneval und Fasching erlaubt ist

Wir bringen Licht in die Diskussionen über die genaue Auslegung der Verhaltensregeln in der närrischen Zeit

Von Ingo Krüger
13. Februar 2015

In den närrischen Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz herrscht bis Aschermittwoch Ausnahmezustand. Doch auch wenn es lockerer als üblich zugeht, hat der Frohsinn auch an den tollen Tagen seine Grenzen.

Wildpinkeln und sexuelle Handlungen

Bützchen, kleine Küsschen auf die Wange, werden im Karneval verteilt wie Kamelle. Sie zählen zum Brauchtum und werden weitgehend toleriert, aber auch hier gilt, dass der "Empfänger" von Berührungen einverstanden sein muss. Begrapschen gilt als sexuelle Nötigung und kann auch für kostümierte Narren eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr nach sich ziehen.

Wen die Lust übermannt, darf auch an öffentlichen Orten Sex haben. Alle Beteiligten sollten aber darauf achten, nicht aufzufallen. Sonst droht eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Allerdings kennt der Gesetzgeber keine eindeutige Definition einer "sexuellen Handlung". Daher gibt es immer wieder Diskussionen über die genaue Auslegung der Gesetze. Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldstrafe zur Folge haben:

  • in Köln bis zu 200 Euro,
  • in Düsseldorf sind es um die 35 Euro,
  • in Mainz 75 Euro.

Manchen Kommunen verlangen sogar bis zu 5000 Euro für öffentliches Urinieren. Verboten ist, wie auch an allen übrigen Tagen, das Autofahren unter Alkoholeinfluss.

Verhalten für Arbeitnehmer

Schlecht beraten ist, wer ausgerechnet an Fastnacht eine Krankheit vortäuscht. Wer sich ohne Grund krankschreiben lässt und beim Karnevalsumzug erwischt wird, riskiert die Kündigung. Alles, was die Genesung verzögert oder gefährdet, ist verboten.

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Urlaub, bezahlt oder unbezahlt, existiert nicht. Es sei denn, alle Mitarbeiter hatten mehrere Jahre hintereinander ohne Vorbehalt frei. Dann kann dies als "betriebliche Übung" zählen, aus dem ein Anspruch erwachsen ist.

Kostüme gehören zum Karneval wie die Butter zum Brot. Doch auch wenn Arbeitgeber in den Karnevalshochburgen toleranter sind, dürfen sie das Tragen von Kostümen untersagen. Ein Recht auf Maskerade gibt es nicht.