Rauchen auf dem Balkon weiterhin erlaubt - Ehepaar aus Brandenburg scheitert mit Klage

Von Max Staender
9. September 2013

Ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Rathenow hat nun entschieden, dass Mieter auf ihrem Balkon trotz belästigter Nachbarn rauchen dürfen.

Damit wiesen die Richter eine Klage eines Ehepaars aus Premnitz in Brandenburg ab, die sich vom Rauch eines darunter wohnenden Ehepaars gestört fühlten. Die Kläger argumentierten, dass sie ihren Balkon wegen des nach oben ziehenden Zigarettenqualms nicht nutzen könnten und forderten von ihren Nachbarn ein Rauchverbot für festgelegte Zeiten.

Der vorsitzende Richter Peter Lanowski hat dafür jedoch keine Veranlassung gesehen, da die rauchenden Mieter täglich gerade mal zwölf Zigaretten rauchen und dies absolut "keine übermäßige Belästigung darstelle" und noch hinnehmbar sei.