Verwahrlosung - Ausprägung, Ursachen, Gegenmaßnahmen

Verwahrlosung ist ein Problem, welches vor allem die abhängigen und oft auch hilflosen Mitglieder unserer Gesellschaft betrifft. Die Verwahrlosung kann dabei dramatische Züge annehmen, welche die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Individuen erheblich einschränken können. Lesen Sie über mögliche Gründe und Ursachen von Verwahrlosung, und informieren Sie sich über Gegenmaßnahmen.

Maria Perez
Von Maria Perez

Verwahrlosung - Eine Definition

Von Verwahrlosung ist bei einem Zustand eines Menschen die Rede, bei dem bestimmte Mindesterwartungen nicht erfüllt werden. Dabei handelt es sich um solche, die von der Gesellschaft an einen Menschen gestellt werden. Die Definition des Begriffs der Verwahrlosung findet sich in verschiedenen Bereichen, wie etwa Jugendhilferecht, Soziologie und Ökonomie.

Es handelt sich um ein andauerndes Abweichen von den Erwartungen der Gesellschaft in allen sozialen Lebensbereichen. Die Begriffsauslegung ist sehr subjektiv, aber soziologisch und ökonomisch eingegrenzt.

In Deutschland zählen Langzeitarbeitslose, Personen ohne Ausbildung oder Bettler zu verwahrlosten Menschen, wenn sie zusätzlich

  • alkoholsüchtig sind
  • bestimmten Randgruppen oder Religionen angehören oder
  • straffällig sind.

In manchen Ländern gilt schon verwahrlost, wer nicht wählen geht.

Verwahrloste Menschen stehen meist außerhalb der Gesellschaft und bewusst oder unbewusst in Opposition zu ihr. Sie verhalten sich nicht normgerecht, halten Gesetze nicht ein oder missachten ihre Staatsbürgerpflichten.

Das Risiko, zu verwahrlosen, besteht besonders bei Menschen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Situation oder wegen ihres Alters abhängig sind. Dabei kann es sich um Erwerbslose, alte Menschen oder auch Kinder und Jugendliche handeln. Fakt ist, dass es in vielen Fällen nicht durch Selbstverschuldung zu Verwahrlosung kommt.

Aus wirtschaftlicher Sicht wird die Verwahrlosung auch mit den Begriffen

  • Hilfsbedürfigkeit
  • Armut und
  • Arbeitslosigkeit

in Verbindung gebracht. Auch das soziale Umfeld sowie die Wohnverhältnisse spielen eine Rolle. Neben den Menschen können auch Tiere von Verwahrlosung betroffen sein.

Formen

Verwahrlosung kann in verschiedene Bereiche eingeteilt werden, wie zum Beispiel in Verwöhn-Verwahrlosung. Diese Form wird auch als Wohlstandsverwahrlosung oder seelische Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen bezeichnet.

Ihnen fehlt es an materiellem und emotionalem Wohl. Eltern ist es aus verschiedenen Gründen nicht möglich, den Kindern die primären Bedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung und ein Dach über dem Kopf zu gewährleisten.

Wenn das Gegenteil der Fall ist, entsteht diese Art der Verwahrlosung durch zu niedrige Grenzen und eine antiautoritäre Erziehung. Eltern nehmen nicht genügend Einfluss auf die Förderung ihrer Kinder.

Eine weitere Form ist die sexuelle Verwahrlosung. Die entsteht durch die immer weiter sinkende Grenze im Umgang mit Sexualität und Pornographie.

Kinder, die theoretisch glücklich mit einem fliegenden Drachen, Spielautos oder Märchen sein sollten, sitzen stattdessen stundenlang vor dem Flimmerkasten und werden zu Konsumenten der sexualisierten Werbung oder pornographischen Filmen. Die Hemmschwelle sinkt und wirkt sich in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen durch

  • Gewalt
  • Aggression und
  • einer viel zu frühen Sexualität

aus.

Verärgertes Mädchen in grauem Wollpullover schreit, das Gesicht bemalt
Verärgertes Mädchen in grauem Wollpullover schreit, das Gesicht bemalt

Die Bundesrepublik zählt zu den reichsten Staaten der Welt und wenn man die Förderung aufwendiger Rüstungsprojekte durch Steuergelder in Milliardenhöhe betrachtet, so kann man das auch gerne glauben. Allerdings sind 80.000 Kinder in Deutschland von Verwahrlosung bedroht, und die Zahl steigt.

Verwahrlosung bei Kindern wird im Grundgesetz in den Artikeln 6 und 11 genannt. So wird hier beispielsweise thematisiert, dass ein Kind gegen den Willen seiner Erziehungsberechtigten von diesen getrennt werden darf, wenn Verwahrlosung droht.

In Aritkel 11 wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Verwahrlosung definiert. Mehr zum Thema Verwahrlosung bei Kindern lesen Sie hier.

Mögliche Gründe

Um überhaupt die Gründe für die Verwahrlosung angeben zu können, müssen die betroffenen Personengruppen zunächst einmal in zwei Kategorien aufgeteilt werden.

  • So gibt es einerseits jene Kategorie, bei welcher die Verwahrlosung bei einer Person eintritt, welche mündig ist und für sich selbst sorgen könnte.
  • In der zweiten Kategorie befinden sich hingegen Menschen, welche aufgrund ihres Alters oder etwaiger körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

Verwahrlosung bei mündigen Personen

Drogen als Grund für Verwahrlosung
Drogen als Grund für Verwahrlosung

Bei der ersten Gruppe, also jenen, die eigentlich für sich selbst sorgen können, kann die Verwahrlosung einerseits gesundheitliche Gründe haben. In diesem Zusammenhang spielen vor allem psychische Erkrankungen eine Schlüsselrolle.

So kann beispielsweise eine Depression dazu führen, dass dem Betroffenen schlicht die Motivation fehlt, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Darüber hinaus kann auch eine Drogenabhängigkeit zur Verwahrlosung führen.

In einem solchen Fall versetzt sich der Betroffene mehr oder weniger wissentlich in einen Zustand, in welchem er nicht mehr Herr über die eigenen Entscheidungen ist und von der Sucht gesteuert wird. Darüber hinaus kann dieser Zustand auch schlicht ein Zeichen persönlicher Resignation und einer Ablehnung der Gesellschaft sein.

Die Verwahrlosung ist somit ein Zeichen des Protestes und ein Ausdruck des Gefühls, dass man sich der Gesellschaft nicht mehr zugehörig fühlt. Diese Art der Verwahrlosung geht zudem häufig mit den ökonomischen Verhältnissen einer Lebensgemeinschaft oder Person einher. Aufgrund des geringen Besitzes und niedrigen Einkommens sieht man sich dann schlicht nicht mehr in der Lage, dem Erwartungsdruck der Gesellschaft gerecht zu werden und schlägt stattdessen in das andere Extrem um.

Verwahrlosung bei abhängigen Personen

Bei abhängigen Personen sind die Ursachen für die Verwahrlosung schon weitaus einfacher einzugrenzen. In einem solchen Fall kommt es dann schlicht nicht zu jener Zuwendung durch das soziale Umfeld, welcher der Betroffene eigentlich bedürfte.

Warum eine volle Zuwendung allerdings verwehrt wird, kann wiederum unzählige Gründe haben. So kann es sein, dass hierfür nicht die notwendigen finanziellen oder zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stehen oder dass es zu einer bewussten Missachtung der Pflegegrundsätze kommt.

Junger Obdachloser sitzt auf dem Boden und isst aus einer Konservendose
Junger Obdachloser sitzt auf dem Boden und isst aus einer Konservendose

Gegen Verwahrlosung angehen

Das Problem der Verwahrlosung liegt in vielen Fällen darin, dass nicht immer klar ist, dass tatsächlich ein solcher Fall vorliegt. Besonders wenn es um Kinder geht, sollte man jedoch nicht wegschauen, wenn einen der Verdacht der Verwahrlosung nicht loslässt.

In vielen Städten gibt es spezielle Hotlines, an die man sich wenden kann, wenn ein solcher Verdacht vorliegt. Nicht nur Kindern sollte aus diesem Zustand herausgeholfen werden.

Betroffene benötigen Hilfe; in den meisten Fällen schaffen sie es nicht alleine. Um jedoch Zweifel aus dem Weg zu räumen, sollte man zunächst mit den Personen ein Gespräch führen, um sich einen genaueren Eindruck zu verschaffen.

Zeigt dies keinen Erfolg, lässt sich etwa mit dem Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung des Betroffenen sprechen; dieser steht in der Verantwortung, wenn es um den Zustand seiner Wohnung geht. So muss beispielsweise für die Müllentsorgung oder eine mögliche Schädlingsbekämpfung gesorgt werden.

Im Fall des Wohn- bzw. Hauseigentums ist es auch möglich, einen Anspruch wegen einer Besitz- oder Eigentumsstörung geltend zu machen. Bei fehlender Abhilfe ist eine Unterlassungsklage möglich.

Es gibt des Weiteren verschiedene Behörden, an die man sich wenden kann:

  • bei sozialen oder psychischen Auffälligkeiten, die da soziale Umfeld beeinträchtigen: Amt für Familie und Soziales, Amt für Gesundheit
  • bei Gefährdung für Außenstehende: Bürger- und Ordnungsamt
  • beim Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Bürger- und Ordnungsamt
  • bei Gefahren für die Baustatik: Bauordnungsamt
  • bei Brandgefahren: Feuerwehr