Geldstrafe

Wird das Vergehen eines Menschen sanktioniert, so greift meist erst im zweiten Schritt der Freiheitsentzug. Ist dieser vermeidbar, entscheiden sich die Richter im Regelfall für eine Geldstrafe. Sie soll das Delikt sühnen, gleichzeitig aber auch eine deutliche Warnung an den Täter aussprechen. Allerdings wird dieser auch ohne weitere Unterstützung zurückgelassen. Lesen Sie über die Anwendungsbereiche sowie die Ziele der Geldstrafe.

Maria Perez
Von Maria Perez

Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine Strafe, welche nur durch einen Strafbefehl oder ein Urteil verhängt werden kann. Dadurch ist die Unterscheidung von Ordnungsmitteln wie

  • Zwangsgeldern
  • Ordnungsgeldern und
  • zivilrechtlichen Geldbußen

wichtig, ebenso die von der Geldauflage im Falle einer Verfahrenseinstellung.

Das Wesen der Geldstrafe

Mit dieser Form einer Sanktion wird eine Haft des Täters vermieden. Er muss hingegen eine bestimmte Geldstrafe begleichen. Diese errechnet sich aus zwei Aspekten, zu deren Bemessung das durchschnittliche Gehalt des Täters maßgeblich ist.

Einerseits wird eine Zahl an Tagessätzen zugrunde gelegt. Diese kann zwischen fünf und 360 liegen, steigert sich also mit der Schwere des Delikts. Andererseits ist die Höhe dieser Tagessätze entscheidend. Sie kann zwischen 1.000 und 5.000 Euro betragen, soll also auch an die Verdienstmöglichkeiten des Betroffenen angepasst werden. Grundsätzlich handelt es sich somit um eine Strafe, die individuell auslegbar und einfach zu handhaben ist.

Es ist auch möglich, dass das Gericht das Einkommen des Angeklagten zu schätzen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn keine ausreichenden Angaben gemacht wurden.

Allerdings unterliegt das Gericht dabei der Einschränkung, dass es konkrete Schätzungsgrundlagen geben muss. Diese müssen im Urteil außerdem vermerkt werden.

Das Gericht, häufig das Amtsgericht, entscheidet, ob eine Geldstrafe verhängt wird, und wie hoch diese ausfällt. Eine Verhandlung vor dem Gericht findet nur selten statt. Die Ankündigung des Strafgerichts erfolgt schriftlich; innerhalb von zwei Wochen kann der Betroffene Einspruch einlegen - in diesem Fall folgt eine Gerichtsverhandlung.

Der Einspruch kann dabei beispielsweise auch lediglich gegen die Tagessatzhöhe eingelegt werden. Somit kann eine Begrenzung auf eine Rechtsfolge erfolgen. Das Gericht kann dem Einspruch ohne Verhandlung folgen.

Der Anwendungsbereich der Geldstrafe

Bei allen Vergehen, für die im Gesetz keine im Mindestmaß erhöhte Freiheitsstrafe vorliegt, kann die Geldstrafe zum Einsatz kommen. Das ist bei relativ vielen Straftaten der Fall, wird folglich nur dort durchbrochen, wo die Haft unumgänglich ist. Entscheidend ist es, dass die Geldsanktion stets als Alternative zur Freiheitsstrafe betrachtet wird.

Gesetze, die für ein Vergehen lediglich die Geldstrafe vorsehen, sind im deutschen Recht dagegen unbekannt. Oftmals kommt dem Richter also die Abwägung zu, den Täter mit der Geldzahlung relativ milde davonkommen zu lassen oder ihn mit der Haft in seiner Freiheit erheblich zu beeinträchtigen.

Mögliche Delikte wären beispielsweise

Richter Hammer auf Gesetzesbuch
Richter Hammer auf Gesetzesbuch

Die Ziele der Geldstrafe

Grundsätzlich soll die Geldstrafe einen Entzug finanzieller Mittel bei dem Verurteilten mit sich führen. Damit verbunden ist eine Beschneidung seiner persönlichen Verhältnisse. Etwa dann, wenn er sich temporär keine Genussmittel mehr leisten oder auf den Theaterbesuch verzichten muss.

Insofern werden zwei Ziele verbunden: Die Sanktion soll den Täter warnen und ihn vor weiteren Delikten abschrecken. Der Vergleich mit einem Denkzettel wäre also angebracht.

Ebenso ist es aber wichtig, über eine Strafe zu verfügen, die den Betroffenen nicht aus seinem beruflichen oder sozialen Umfeld herauszieht. Es handelt sich daher um eine schonende Maßnahme, die nicht den Verlust des Arbeitsplatzes oder der familiären Bindungen hervorruft.

Die Vor- und Nachteile der Geldstrafe

So einfach und wirkungsvoll die Strafe auch sein mag, so lässt sie den Verurteilten meist ohne weitere Hilfe zurück. Denn eine Unterstützung, die ihm ein Leben ohne Straftaten ermöglicht, bleibt im Gegensatz zu weiteren Strafformen ungenutzt. Oftmals kann der Richter also nur die Empfehlung aussprechen, etwas Grundlegendes am eigenen Leben zu ändern.

Wer diesem Rat nicht nachkommt, sieht sich nicht selten weiteren Verhandlungen gegenüber. Wer den Warnschuss jedoch versteht, kann mit der Geldstrafe einen relativ milden Weg finden, eine Tat zu sühnen und sprichwörtlich noch einmal glimpflich davonzukommen.

Tilgung

In erster Linie muss die Geldstrafung durch Zahlung getilgt werden. Vielen Menschen ist es jedoch nicht möglich, die Zahlung sofort zu zahlen; diese haben beispielsweise die Chance, Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.

Dabei müssen die Leistungen natürlich tragbar sein, gleichzeitig soll der Strafcharakter bestehen bleiben. Genaue Regelungen bezüglich der Dauer der Ratenzahlung gibt es nicht.

Kann auch diese nicht erbracht werden, besteht die Möglichkeit der freien Arbeit. In jedem Bundesland gibt es zu diesem Zweck eigene Verordnungen.

Voraussetzung ist, dass der Verurteilte nachweisen kann, dass er zahlungsunfähig ist. Dann bekommt er einen Bescheid, wo die gemeinnützige Arbeit abzuhalten ist.

Ein Tagessatz entspricht dabei je nach Bundesland vier bis sechs Stunden. Eine Zahlung der verbliebenen Gelstrafe ist nach Arbeitsbeginn stets möglich.

Schließlich gibt es noch die Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft. Auch hier kann der Restbetrag jederzeit bezahlt werden.