26. Mai 2011
Obdachlosigkeit ist nach wie vor ein Problem in der Gesellschaft. Es gibt jedoch verschiedene Hilfsangebote für Wohnungslose.
Bei Obdachlosen handelt es sich um Menschen, die nicht über einen festen Wohnsitz verfügen. Sie leben oftmals auf der Straße und müssen im Freien, in Bahnhöfen oder in Notunterkünften übernachten.
Den Begriff Obdachlosigkeit definiert man hierzulande unterschiedlich. Da es in Deutschland keine landesweite Wohnungsnotfall-Statistik gibt, wird jedes Jahr von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) eine Schätzung vorgelegt. Die BAG definiert Obdachlose als Menschen, die nicht in einem Wohnraum leben, der mietvertraglich abgesichert ist. Dazu zählen nicht nur auf der Straße lebende Personen, sondern auch Menschen, die in Notunterkünften, Heimen, Asylen, Anstalten und Frauenhäusern leben. Auch Personen, die bei Angehörigen oder Freunden zeitweise unterkommen, werden dazu gerechnet. Nach dieser Definition gibt es in Deutschland ca. 250.000 wohnungslose Menschen. Die Anzahl der Personen, die auf der Straße leben müssen, liegt bei etwa 18.000. Die Gründe für Obdachlosigkeit sind verschieden. Meist handelt es sich um Mietschulden, familiäre Konflikte, häusliche Gewalt oder Trennung bzw. Scheidung.
Es gibt jedoch hierzulande Hilfsmöglichkeiten, um Obdachlosigkeit zu verhindern. So müssen die Kommunen unfreiwillig Wohnungslose unterbringen. Dazu sind sie nach dem Ordnungsrecht der Bundesländer verpflichtet. Ebenso zählen Personen, die vom Verlust ihrer bisherigen Wohnung bedroht sind, rechtlich zu Obdachlosen, wodurch sie ein Anrecht auf Unterbringung haben. Keinen Anspruch auf Unterbringung haben dagegen Nichtsesshafte, also Menschen, die freiwillig wohnungslos sind. Erst wenn sie sich um eine ständige Unterkunft bemühen, gelten sie als unfreiwillig Obdachlose.
Hilfe bei den Kommunen finden Obdachlose beim Sozialamt, dem Ordnungsamt oder dem Wohnungsamt. Für jugendliche Obdachlose stehen das Jugendamt oder kommunale soziale Dienste als Ansprechpartner zur Verfügung. Manche Städte verfügen auch über einen speziellen Fachdienst, der sich um die Unterbringung von Wohnungslosen bemüht.
In der Regel werden Obdachlose von den Kommunen in Sammelunterkünften untergebracht. Neben den staatlichen Stellen bieten jedoch auch private Träger wie die Kirchen, die Caritas oder das Rote Kreuz Hilfsangebote für Wohnungslose. Dazu gehören u.a. so genannte Tagesaufenthalte. Dabei haben die Betroffenen die Möglichkeit zu duschen oder ihre Wäsche zu waschen. Auch Kleiderkammern für sozial Schwache zählen zum Angebot. Für die medizinische Versorgung der Obdachlosen, die ein großes Problem darstellt, stehen in größeren Städten niedrigschwellige medizinische Dienste zur Verfügung, die vor allem von der Caritas oder der Diakonie betrieben werden.
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