12. Dezember 2011
In der Vorweihnachtszeit sieht man sie wieder überall in der Stadt: Nikoläuse mit rotem Mantel und weißem Bart. Es gibt eine Vielzahl von Events, bei denen der Job des Weihnachtsmanns gefragt wird. Doch bei der Anreise zum Einsatzort gilt eine besondere Vorschrift: Der Bart muss ab.
Wenn die Polizei einen Nikolaus anhält, der seinen Bart noch trägt, so muss sich der Autofahrer auf ein Bußgeld von 10 Euro gefasst machen. Denn der Bart kann einem die Sicht schlichtweg erschweren. Auch Perücken sind tabu - diese können das Gehör beeinträchtigen.
Kommt es zu einem Unfall, bei dem der Fahrer seine volle Montur getragen hat, wird dies als fahrlässig ausgelegt. Auch hier müssen dicke Stiefel oder Mäntel genannt werden - klobige Kleidung also, die das sichere Autofahren nicht möglich macht.
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28.09.11 | |
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