Krankenkassen lassen Versicherte bei Behandlungsfehlern oft allein

Trotz gesetzlichem Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern oft keine Hilfe der Kassen

Von Dörte Rösler
11. November 2014

Seit Anfang 2013 müssen Krankenkassen ihre Versicherten beim Verdacht von Behandlungsfehlern unterstützen. Wie eine Studie der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen zeigt, geschieht dies in der Praxis jedoch zu wenig.

Nur 35 von 50 befragten Kassen lassen grundsätzlich ein Gutachten erstellen. 37 Versicherer gaben an, dass sie standardmäßig ihre eigenen Akten auf Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler prüfen. Wenn sich der Verdacht bestätigt, sind die meisten Patienten auf sich allein gestellt.

Krankenkassen verschweigen Schadensersatzanspruch

Lediglich 15 der befragten Kassen besprechen mit ihren Versicherten, wie diese vorgehen sollten. Für die Betroffenen ist das nicht nur ärgerlich, ihnen entgeht auch oft ein finanzieller Schadenersatz. Laut Gesetz hätten sie darauf aber einen Anspruch.

Insgesamt hatten die Verbraucherschützer ihre Umfrage an 72 Kassen verschickt, um zu prüfen, wie diese die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. 50 antworteten.