31. Mai 2011
Welcher Nichtraucher kennt das nicht. Kaum betritt man eine Gaststätte, dann strömt einem schon der blaue Dunst entgegen, welcher jede Lust auf einen entspannten Abend verdirbt. Seit einigen Jahren wurde diese Problematik hierzulande allerdings deutlich entschärft, wodurch Nichtraucher nun viel mehr Rechte genießen. Doch welche Möglichkeiten und Rechte hat man heutzutage als Nichtraucher, welche vor allem die eigene Gesundheit schützen?
Die Möglichkeiten, welche man in Deutschland als Nichtraucher besitzt, werden auch unter dem Begriff Nichtraucherschutz zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, welche das ungewollte Passivrauchen von Menschen in der Öffentlichkeit verhindern sollen. Die Gefahr des Passivrauchens werden dabei häufig unterschätzt. Aber bereits eine durch die WHO erhobene Studie, nach welcher jährlich in Deutschland über 3000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben, sollte ausreichen, das Passivrauchen als eine wirkliche Gefahr für die Gesundheit zu sehen.
Um eben diesem Passivrauchen sicher zu entgehen, musste man noch vor zehn Jahre spezielle Nichtraucherlokale aufsuchen. Seit dem Jahre 2007 gibt es allerdings die Gesetze zum Nichtraucherschutz. Diese schreiben vor, dass nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch Gaststätten rauchfrei sein müssen. Ausnahmen bilden in diesem Zusammenhang lediglich sogenannte Raucherclubs. Hierbei handelt es sich um Organisationen, deren Mitglieder aufgrund der Vereinsstruktur und der geschlossenen Gesellschaft auch in Gaststätten rauchen dürfen. Als Nichtraucher sollte man derartige Lokale demnach einfach meiden. Sollte man hingegen in eine gewöhnliche Gaststätte kommen und sich durch Raucher gestört fühlen, dann kann sich zunächst einmal beim Wirt bzw. Betreiber des Lokals beschwert werden. Eben dieser sollte auch bestrebt sein, das Rauchen innerhalb der eigenen Gaststätte zu unterbinden. Schließlich werden für den Wirt hohe Bußgelder fällig, sobald Gäste in dessen Lokal rauchen. Darüber hinaus kann man aber auch einfach die Raucher selbst ansprechen, ob sie dieses Verhalten nicht unterlassen könnten. Da diese ebenso wissen, dass sie das Lokal bei weiterem Rauchen sonst zwangsweise verlassen müssten, wird das Rauchen dann meistens auch eingestellt.
Insgesamt haben es Nichtraucher heutzutage vergleichsweise leicht, dem gesundheitsschädlichen blauen Dunst zu entkommen. Schließlich müssen lediglich Raucherclubs gemieden und sich auf das Gesetz berufen werden, sobald einmal doch in einem Lokal geraucht wird. Gleiches gilt auch für das Nachbarland Österreich, wo 2009 ein ähnliches Gesetzeswerk verabschiedet wurde.
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