Der Anspruch auf Unterhalt und Fakten zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

In Unterhaltsfragen ist natürlich eine gütliche Einigung immer am besten. Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich in der Regel aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist im Familienrecht geregelt. Kommt es zum Unterhaltsstreit und tritt man diesem nicht fair gegenüber, läuft man Gefahr, seinen Anspruch auf Unterhalt zu verlieren. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Unterhaltsanspruch sowie dessen Verwirkung.

Von Claudia Rappold

Rechtlicher Beistand in Sachen Kindesunterhalt

Unterhaltsansprüche sind einklagbar bei dem zuständigen Familiengericht, ein Fachanwalt für Familienrecht kann beraten. Bei niedrigem Einkommen besteht unter Umständen ein Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Jugendamt

  • Gibt es eine gütliche Einigung was den Kindesunterhalt betrifft, kann bei dem zuständigen Jugendamt eine kostenlose Unterhaltsurkunde den Unterhalt regeln.

  • Gibt es Schwierigkeiten, kann bei dem Jugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Dann kümmert sich das Jugendamt zum Wohle des Kindes um den Unterhalt und erwirkt einen Titel.

Das Jugendamt ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und berechnet die Höhe des Unterhalts. Es wird versucht, mit allen Beteiligten eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Beistandschaft

Gibt es eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung, kann diese vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt aber streitig, so kann das Jugendamt ein gerichtliches Unterhaltsverfahren einleiten, um den Unterhalt einzuklagen.

Auch wenn der Unterhaltspflichtige säumig wird und nicht regelmäßig zahlt, setzt der Beistand die Unterhaltsansprüche durch, zum Beispiel auch durch eine Lohnpfändung.

Auch wenn ein bestehender Titel geändert und der Unterhalt zum Beispiel herabgesetzt werden soll, vertritt der Beistand die Interessen des Kindes. Ebenso wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen geändert haben, so dass er mehr zahlen muss, kümmert sich der Beistand um die Durchsetzung. Die Beistandschaft kann eine große Hilfe und Erleichterung bedeuten.

Rechtlicher Beistand in Sachen Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt kann bereits in einem Ehevertrag geregelt werden, ansonsten muss er eingeklagt werden, wenn es keine gütliche Einigung gibt. Dabei wird der Bedarf des Unterhaltsberechtigten festgelegt und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen überprüft.

Bei Unterhalt wegen Alter hat sich der Gesetzgeber nicht genau festgelegt. Sobald man im rentenberechtigten Alter ist, kann man davon ausgehen, dass eine Arbeitsaufnahme nicht mehr erwartet wird.

Es kann aber auch sein, dass eine Frau mit fünfundfünfzig Jahren schon einen Unterhaltsanspruch hat, weil sie beispielsweise jahrelang nur Hausfrau war und man davon ausgehen kann, dass sie keine Arbeit mehr findet. Die Rechtsprechung macht da Unterschiede und entscheidet von Fall zu Fall.

Auch der Elternunterhalt kann durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden. In allen Fällen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Fakten zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

Im Scheidungskrieg wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Doch manchmal gibt es dabei auch Tiefschläge, die sich dann sehr schnell als "Eigentor" herausstellen können, denn wer beim Unterhaltsstreit nicht fair bleibt, der kann seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren.

Wann kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss

Im Gesetz klar geregelt sind solche Fälle, in denen einer der Ehegatten beispielsweise dem anderen nach dem Leben trachtet oder schwere Straftaten gegen ihn begeht: Wer so etwas tut, der geht bei der Frage nach Unterhalt natürlich leer aus.

Was ist aber bei weniger schweren Verfehlungen, bei kleinen Gemeinheiten?

  • Die Frau versteckt zum Beispiel das Auto ihres Mannes in einer öffentlichen Tiefgarage und sagt ihm anschließend nicht mehr, wo es steht.
  • Oder sie ruft von seinem Handy aus die Zeitansage in Japan an und lässt dann das Telefon einfach liegen.
  • Oder sie wartet, bis er wieder einmal in der Kneipe hockt und ruft dann die Polizei an, damit er beim Rauskommen erst einmal ins Röhrchen pusten muss und möglicherweise seinen Führerschein verliert.

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

Für solche Fälle hat die Rechtssprechung das Institut der so genannten "Verwirkung" eingeführt. Ähnlich wie bei der Verjährung kann auch jemand, der seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat, vor Gericht nicht mehr auf die Erfüllung des Anspruchs klagen.

  • Danach kann zum Beispiel der Unterhaltsanspruch in dem Fall verwirkt sein, in dem ein Ehepartner den anderen wissentlich falsch oder leichtfertig wegen Steuerhinterziehung anzeigt.
  • Das Gleiche gilt unter anderem auch dann, wenn ein Partner den anderen bei seinem Arbeitgeber anschwärzt, damit dieser seinen Job verliert.

Wann immer es also im Scheidungskrieg richtig "fies" wird, dann geht auch schon einmal der Schuss nach hinten los. Denn wer seinen Unterhaltsanspruch erst einmal verwirkt hat, der bekommt auch danach nichts mehr, wenn er oder sie nach der Scheidung aus irgendeinem Grund, und sei es auch unverschuldet, in Not gerät.

Gegenseitige Fairness

Egal also, wie sehr die Emotionen im Scheidungsverfahren auch hochkochen: Gegenseitige Fairness ist und bleibt auch im Scheidungskrieg das Diktat der Stunde. Wer fair bleibt, der bleibt auch gesund und kann nachts besser schlafen, und zu guter Letzt klappt's dann auch mit dem Unterhalt!