Unterhalt Artikel | Unter der Gürtellinie - Ab welcher Grenze gibt es keinen Unterhalt mehr?

23. November 2009

Unterhalt Artikel

Unter der Gürtellinie - Ab welcher Grenze gibt es keinen Unterhalt mehr?

Von Viola Reinhardt

Im Scheidungskrieg wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Doch manchmal gibt es dabei auch Tiefschläge, die sich dann sehr schnell als "Eigentor" herausstellen können, denn wer beim Unterhaltsstreit nicht fair bleibt, der kann seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren. Im Gesetz klar geregelt ist das für solche Fälle, in denen einer der Ehegatten beispielsweise dem anderen nach dem Leben trachtet oder schwere Straftaten gegen ihn begeht: Wer so etwas tut, der geht bei der Frage nach Unterhalt natürlich leer aus.

Was ist aber bei weniger schweren Verfehlungen, bei kleinen Gemeinheiten? Die Frau versteckt zum Beispiel das Auto ihres Mannes in einer öffentlichen Tiefgarage und sagt ihm anschließend nicht mehr, wo es steht. Oder sie ruft von seinem Handy aus die Zeitansage in Japan an und lässt dann das Telefon einfach liegen. Oder sie wartet, bis er wieder einmal in der Kneipe hockt und ruft dann die Polizei an, damit er beim Rauskommen erst einmal ins Röhrchen pusten muss und möglicherweise seinen Führerschein verliert.

Für solche Fälle hat die Rechtssprechung das Institut der so genannten "Verwirkung" eingeführt. Ähnlich wie bei der Verjährung, kann auch jemand, der seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat, vor Gericht nicht mehr auf die Erfüllung des Anspruchs klagen. Danach kann zum Beispiel der Unterhaltsanspruch in dem Fall verwirkt sein, in dem ein Ehepartner den anderen wissentlich falsch oder leichtfertig wegen Steuerhinterziehung anzeigt. Das gleiche gilt unter anderem auch dann, wenn ein Partner den anderen bei seinem Arbeitgeber anschwärzt, damit dieser seinen Job verliert.

Wann immer es also im Scheidungskrieg richtig "fies" wird, dann geht auch schon einmal der Schuss nach hinten los. Denn wer seinen Unterhaltsanspruch erst einmal verwirkt hat, der bekommt auch danach nichts mehr, wenn er oder sie nach der Scheidung aus irgendeinem Grund, und sei es auch unverschuldet, in Not gerät. Egal also, wie sehr die Emotionen im Scheidungsverfahren auch hochkochen: Gegenseitige Fairness ist und bleibt auch im Scheidungskrieg das Diktat der Stunde. Wer fair bleibt, der bleibt auch gesund und kann nachts besser schlafen, und zu guter Letzt klappt's dann auch mit dem Unterhalt!

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