Unter Schulschwänzen versteht man das Verweigern bzw. Fernbleiben vom Schulunterricht. Grund für das Schwänzen der Schule ist nicht immer eine Null-Bock Einstellung, sondern oft auch ein ernstzunehmendes Problem wie Angst, Stress oder Leistungsdruck.
Als Schulschwänzen wird das unentschuldigte Fehlen vom planmäßigen Unterricht bezeichnet. Gemeint ist dabei stundenweises und auch tageweises Fehlen in der Schule aber auch bei von der Schule organisierten Veranstaltungen, die Pflichtcharakter haben.
Ist der Schüler wegen Krankheit, dringlichen Terminen oder aus anderen Gründen nicht zur Schule gekommen, wird dies in aller Regel durch die Entschuldigung der Eltern unter Beilage eines ärztlichen Attestes oder einer Terminbestätigung nachgewiesen. Bei vorab bekannten Terminen ist es empfehlenswert, der Schule vorher Bescheid zu geben.
Das Schulschwänzen wird im Zeugnis bei den unentschuldigten Fehlzeiten ausgewiesen und wird bei Schulabgängern bei der Lehrstellensuche immer zu Nachfragen führen. Nicht selten kommt ein möglicher Lehrvertrag wegen gehäufter unentschuldigter Fehlzeiten nicht zustande. Vermehrtes Schulschwänzen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und führt nicht selten zu Ordnungsstrafen in Form von Geldstrafen, zwangsweiser Zuführung zur Schule oder auch zur gerichtlichen Verhängung von Sozialstunden bei entsprechend alten Schülern.
In vielen größeren Städten ist mittlerweile das Ordnungsamt auf die "Fahndung" nach Schulbummlern spezialisiert. Da es in Deutschland eine allgemeine mindestens neunjährige Schulpflicht gibt ist das Schulschwänzen entsprechend eine Pflichtverletzung.
Die Ursachen für das Schulschwänzen sind unterschiedlich. Mangelndes Pflichtbewusstsein, Schulangst, Versagensängste, Mobbing an der Schule oder Unlust auf verschiedene Unterrichtsfächer sind eine Auswahl möglicher Ursachen. Die Gründe dafür liegen aber meist weit tiefer in der Schülerpersönlichkeit und oft auch in den häuslichen Verhältnissen begründet und bedürfen nicht selten des korrigierenden Eingriffs durch Einrichtungen der Familien- und Erziehungshilfe.
Übrigens zählen Tage, die wegen verfrühter Familienurlaubsreisen vor dem Ferienbeginn gefehlt werden auch zu den unentschuldigten Fehltagen. Oft selbst dann, wenn die Eltern entsprechende Entschuldigungen formulieren.
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