Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Auszubildender

Mit dem Beginn ihrer Ausbildung beginnt für Jugendliche ein ganz neuer, aufregender und zukunftsweisender Abschnitt in ihrem Leben. Und auch für die Eltern des "Azubi" ändern sich ein paar Dinge. Vor allem die Haushaltskasse wird mit einem Auszubildenden in der Familie deutlich stärker belastet. Doch es gibt auch andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende, wie etwa die Berufsausbildungsbeihilfe. Lesen Sie, mit welchen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung man in der Berufsausbildung rechnen kann.

Von Kai Zielke

Eine gute Ausbildung kostet Geld

Nach dem Ende der Schulzeit freuen sich viele Jugendliche auf ihr erstes selbst verdientes Geld. Allerdings sind die Löhne für Auszubildende nicht gerade üppig. Die Höhe der Vergütung hängt selbstverständlich vom gewählten Berufsfeld ab.

Dennoch bleibt am Ende eines Monats bei vielen Auszubildenden kaum etwas übrig. Denn für den Fahrtweg von zuhause bis zum Ausbildungsbetrieb fährt nun mal kein kostenloser Schulbus mehr. Es entstehen daher monatlich oft enorme Fahrtkosten.

Die Eltern müssen häufig Azubis finanziell unterstützen
Die Eltern müssen häufig Azubis finanziell unterstützen

Auch für seine Verpflegung muss der Azubi nun weitestgehend selbst aufkommen. Hinzu kommen die Kosten für die Lehrmaterialien. Und dabei ist es mit Lehrbüchern für die Berufsschule oft nicht getan. Denn in vielen Berufen ist die Anschaffung spezieller Arbeitsbekleidung oder bestimmter Arbeitsmaterialien notwendig.

Nun bekommen die Auszubildenden ja genau dafür ihre Ausbildungsvergütung. Doch die ist in manchen Fällen so gering, dass die entstehenden Kosten damit nicht gedeckt werden können. Umso ausgeprägter ist die finanzielle Misere jedoch dann, wenn die Kinder aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsort eine eigene Wohnung nehmen müssen.

Dann bleibt es auf Dauer nicht aus, dass die Eltern mit finanzieller Hilfe einspringen müssen. Doch was ist, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind?

Finanzielle Unterstützung vom Staat

Wenn ein Auszubildender seinen Heimatort für seine Ausbildung verlassen muss, dann gibt es die Möglichkeit, dass der Azubi sich für die Dauer der Ausbildung in einem Wohnheim einmietet. Das ist zwar nicht vergleichbar mit einer eigenen Wohnung, dafür aber deutlich günstiger.

Wer nicht das Glück hat, in einem günstigen Wohnheim unterzukommen, der kann auf finanzielle Unterstützung vom Staat hoffen. Allerdings müssen hierfür natürlich ein paar Bedingungen erfüllt werden.

Berufsausbildungsbeihilfe

Auszubildende, deren Einkommen für die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes nicht ausreicht, können Ausbildungsgeld, die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Diese Beihilfe kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, möglichst vor Beginn der Ausbildung, sobald der Ausbildungsvertrag unterzeichnet wurde.

Notwendige Unterlagen zur Beantragung der BAB:

  • der unterzeichnete Ausbildungsvertrag
  • ein ausgefüllter Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
  • der Mietvertrag
  • Nachweise bzgl. des Einkommens der Elternaus dem vorherigen Jahr

Für die Bewilligung muss nachgewiesen werden, dass der Azubi wegen seiner Ausbildung nicht mehr bei den Eltern leben kann. Zudem wird das Einkommen der Eltern, und gegebenenfalls auch das Einkommen des festen Partners (mit dem der Azubi zusammenlebt), berücksichtigt.

Im besten Fall bezahlt die Bundesagentur für Arbeit dem Auszubildenden eine monatliche Beihilfe von bis zu 635 Euro. Diesem Wert liegen folgende Kosten zugrunde:

  • Grundbedarf (pauschal): 372,00
  • Mietpauschale: 166,00
  • Mietzuschuss, sofern die Miete 166 Euro übersteigt: maximal 84,00
  • Kosten für Arbeitskleidung (pauschal): 13,00

Um herauszufinden, ob man als Azubi überhaupt einen Anspruch auf diese Beihilfe hat, kann man einen BAB-Rechner im Internet nutzen. Dieser errechnet anhand verschiedener Faktoren, ob man beihilfefähig ist und wie hoch die Beihilfe etwa ausfallen wird.

Die Bundesagentur für Arbeit berechnet die Zuschüsse je nach Fall
Die Bundesagentur für Arbeit berechnet die Zuschüsse je nach Fall

Alter und Lebensumstände

Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Antragssteller entweder mindestens 18 Jahre alt ist oder aber mindestens ein Kind hat. Sollte der Betroffene jünger als 18 Jahre sein, darf er nicht bei den Eltern wohnen, was wiederum nur dann als gerechtfertigt angesehen wird, sobald das Pendeln zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte länger als zwei Stunden dauern würde. Diese Klausel entfällt lediglich dann, wenn der Antragssteller wie bereits erwähnt mindestens ein Kind hat.

Finanzen

Des Weiteren dürfen weder die Eltern noch mögliche Lebenspartner oder Ehegatten über genügend finanzielle Mittel verfügen, welche eine Unterstützung des Antragstellers erlauben würden. Aus diesem Grund ist es im Rahmen der Antragsstellung notwendig, auch die finanziellen Verhältnisse der genannten Personengruppen offenzulegen. Die Bundesagentur fällt dann die Entscheidung, ob und inwiefern der Antragssteller Recht auf eine Förderung gemäß der Berufsausbildungshilfe hat.

Art der Ausbildung

Letztlich ist es noch wichtig, dass es sich bei der Ausbildung um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung handelt, welche nicht Teil des schulischen Werdegangs ist. Zudem wird in der Regel nur die Erstausbildung unterstützt.

Bezüglich dieser zwei Vorgaben gibt es allerdings auch Ausnahmen. So kann der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses ebenso förderungsberechtigt sein. Zudem kann unter bestimmten Umständen auch eine Zweitausbildung im Rahmen der Berufsausbildungshilfe gefördert werden.

Dies ist dann der Fall, sobald davon ausgegangen werden kann, dass der Antragssteller wohl nur durch diese Zweitausbildung in die Berufswelt integriert werden kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Behinderung den Antragssteller davon abhält, den Beruf der Erstausbildung auszuführen und er sich somit beruflich neu orientieren will.

Insgesamt gibt es einige Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, damit das Recht auf den Erhalt der Berufsausbildungshilfe besteht. Sobald diese allerdings erfüllt sind, kann sich der Antragssteller darauf verlassen, die Ausbildung ohne existentielle Sorgen bewältigen zu können.

Bildungskredit

Beim Bildungskredit handelt es sich um ein Darlehen, welches zeitlich befristet ist und sich durch günstige Zinsen auszeichnet. Die Beantragung kann für die letzten zwei Jahre der Ausbildung erfolgen, und zwar auch von Auszubildenden, die Bafög erhalten. Eine Überprüfung der Einkünfte der Eltern wird dabei nicht vorgenommen.

Die Höhe des Darlehens kann zwischen 1.000 und 7.200 Euro betragen. Stehen ausbildungsbezogene Aufwendungen auf dem Plan, ist eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro möglich; ansonsten wird der Kredit in gleichhohen Raten von 100, 200 oder 300 Euro monatlich ausgezahlt. Die Zurückzahlung muss spätestens innerhalb von vier Jahren in 120-Euro-Raten erfolgen.

Wohngeld

Wer als Azubi nicht für die Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommt, der kann bei den zuständigen Behörden Wohngeld beantragen. Dieses Wohngeld soll dazu dienen, dass der Azubi seine Miete finanzieren kann.

  • Um Wohngeld bewilligt zu bekommen, muss der Azubi volljährig sein.
  • Zudem muss er nachweisen, dass er die Kosten für seine Wohnung selbst tragen muss und nicht auf die finanzielle Hilfe seiner Eltern zurückgreifen kann.
  • Zu guter Letzt muss auch der Ablehnungsbescheid für die Berufsausbildungsbeihilfe vorgelegt werden.

BAföG

Für Auszubildende, die eine schulische Ausbildung machen (zum Beispiel Duales System) kommt die Berufsausbildungsbeihilfe ohnehin nicht infrage. Allerdings können diese Azubis Leistungen aus dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen.

Für die Bewilligung und die Höhe der bewilligten Leistungen kommen verschiedenen Faktoren infrage. So spielt zum Beispiel die Höhe des Einkommens des Azubis (Ausbildungsvergütung oder Nebenjob) eine Rolle. Auch das Einkommen der Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt. Gut verdienende Eltern müssen also für ihr Kind aufkommen. Zudem spielt es für die Bewilligung natürlich auch eine Rolle, ob das Kind noch bei den Eltern lebt oder ob es eine eigene Wohnung genommen hat.

Kindergeld

Zu guter Letzt haben Azubis bis zu ihrem vollendeten 25. Lebensjahr noch Anspruch auf Kindergeld. Lebt das Kind während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern, so kann es sein Kindergeld von den Eltern zur finanziellen Unterstützung anfordern.

Mögliche Förderprogramme

Neben den staatlichen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auch noch verschiedene Förderprogramme, welche Auszubildende nutzen können. Diese sind staatlich unterstützt, werden allerdings privat organisiert. Zu den wichtigsten Programmen dieser Art zählen:

  • die Hermann-Strenger-Stipendien: zur Förderung von Auslandsaufenthalten
  • Leonardo da Vinci Mobilität: ermöglicht neben Auslandsaufenthalten auch Weiterbildungen - die Nationale AGentur bei Bundesinstitut für Berufsbildung gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Projekte
  • DFJW-Stipendien: Stipendien für Auslandsaufenthalte durch das Deutsch-Französisches Jugendwerk - maximale drei Monate à 300 Euro

Generell gilt: wer sich für ein Förderprogramm bewerben möchte, muss diesbezüglich sehr engagiert sein; die Motivation für die entsprechende Ausbildung oder den Auslandsaufenthalt steht dabei bestenfalls im Vordergrund. Gleichzeitig gilt es, übezeugend nahezubringen, warum dieser Ausbildungsbetrieb der richtige ist, sowohl aus dessen, als auch aus der eigenen Sicht.

Fazit

Der Staat bietet jungen Azubis also jede Menge Unterstützung. Bevor er die jedoch gewährt, werden zuerst die Eltern in die Pflicht genommen.

Für gut verdienende Eltern, deren Azubi auswärts wohnt und lebt, kann das eine enorme Belastung für die Haushaltskasse bedeuten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch diverse Förderprogramme in Anspruch genommen werden.