16. März 2011
Der Begriff Schwarzarbeit fand früher nur im Handwerk Verwendung, sobald jemand eine Arbeit ausführte, für welche er nicht die hierfür notwendigen Qualifikationen besaß. Heute bezeichnet Schwarzarbeit jede Form illegaler Beschäftigung, welche nicht ein gesetzliches Arbeitsverhältnis darstellt. Doch wo endet überhaupt die Nachbarschaftshilfe und beginnt die Schwarzarbeit, welche ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen kann?
Zunächst einmal wurde sich auch die Bundesregierung vor einigen Jahren der großen Problematik der Schwarzarbeit bewusst, weshalb im Jahre 2004 eine exakte Definition für diese illegale Beschäftigungsform aufgestellt wurde. Laut dieser handelt es sich bei der Schwarzarbeit um eine Ausübung von Werk- oder Dienstleistungen, welche gegen das Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht verstoßen. Darüber hinaus zeichnet die Schwarzarbeit laut dieser Definition die Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber hierfür zuständiger Behörden aus. Unter zuständigen Behörden können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter, Gewerbemeldeämter und die Handwerksrolle verstanden werden.
Diese grundsätzliche Beschreibung von Schwarzarbeit lässt sich aber noch weiter konkretisieren und auf die Praxis beziehen. Hierdurch lässt sich eine harmlose Nachbarschaftshilfe dann noch leichter von illegaler Schwarzarbeit unterscheiden.
Schwarzarbeit basiert zumeist auf mündlichen Verträgen. Dabei wird nicht nur die Art der Tätigkeit, sondern auch eine Entlohnung genauer festgelegt. Unter Entlohnung sind im Falle der Schwarzarbeit aber nicht nur Geld, sondern auch Sachleistungen zu verstehen.
Die Nachbarschaftshilfe basiert weniger auf einem mündlichen Vertrag, als vielmehr auf einem Gespräch, wodurch die Notwendigkeit der Hilfe bekannt wurde. Bittet beispielsweise ein Bewohner seinen Nachbarn, ob er diesen bei einer Renovierungsarbeit helfen könne, ist dies noch kein mündlicher Vertrag, welcher kritisch zu sehen wäre. Gleichzeitig zeichnet die Nachbarschaftshilfe auch aus, dass es zu keiner Entlohnung im Sinne eines Gehaltes kommt. Stattdessen handelt es sich hierbei um eine unentgeltliche Hilfeleistung, deren Motivation die Solidarität oder das Erwarten von Gegenhilfe sein kann. Trotzdem schließt die Nachbarschaftshilfe nicht aus, dass sich am Ende auch in Form eines kleinen Geschenkes bedankt werden kann. Diese Gegenleistung sollte allerdings den Umständen angemessen und niemals die vorher vereinbarte Motivation für die Ausübung der Arbeit sein.
Insgesamt ist die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit kaum präzise zu ziehen, weshalb sich Schwarzarbeit auch häufig unter dem Vorwand der Nachbarschaftshilfe vollzieht. Anhand dieser Kriterien kann allerdings relativ genau überprüft werden, wie eine bestimmte Tätigkeit eingeordnet werden kann.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
17.11.11 | |
![]() | SCHWARZARBEIT |
09.05.11 | |
![]() | SCHWARZARBEIT |
21.03.11 | |
![]() | SCHWARZARBEIT |
26.01.11 | |
![]() | SCHWARZARBEIT |
23.11.10 | |
![]() | SCHWARZARBEIT |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Schwarzarbeit Forum


Das Buch Finanzkontrolle Schwarzarbeit von Bernd J. Fehn.