8. August 2007
Bei betriebsbedingten Entlassungen darf das fortgeschrittene Alter kein Grund für die bevorzugte Kündigung sein.
Das Apothekenmagazin Senioren Ratgeber berichtet über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, das einer 57-jährigen Buchhalterin Recht gab, die gegen ihre Kündigung klagte (Az. 12 Sa 616/05). Ihr Arbeitgeber hatte seine Wahl unter anderem damit begründet, dass die Angestellte fast im Rentenalter sei.
Das Gericht betonte sogar, der Arbeitgeber müsse das höhere Alter als Pluspunkt bewerten, wenn er die sozialen Härten einer betriebsbedingten Kündigung abwägt.
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