Gerichtsurteil: ein Betriebsrat kann beim Arbeitgeber die Kündigung eines Angestellten durchsetzen

Bei Störung des Betriebsklimas durch Arbeitnehmer kann der Betriebsrat dessen Kündigung beim Arbeitgeber durchsetzen

Von Cornelia Scherpe
18. April 2017

Der Betriebsrat eines Unternehmens ist dafür da, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren und durchzusetzen. Das sorgt nicht selten für dicke Luft in der Firma, etwa beim Kündigungswunsch seitens der Chefetage und dem Erhalt des Arbeitsplatzes dank Betriebsrat.

Seltener dürfte dieser Fall vorkommen: Ein Arbeitgeber möchte keine Kündigung aussprechen, doch der Betriebsrat drängt darauf. Genau das wurde vor dem Bundesarbeitsgericht jedoch verhandelt. Wie passt das alles zusammen?

Betriebsrat kann mindestens eine Versetzung eines Arbeitnehmers durchsetzen

Betrachtet wurde ein Fall, bei dem eine Mitarbeiterin wiederholt Gewalt gegen Kollegen angedroht und teils auch angewandt hatte. Es blieb immer knapp unterhalb der Erfüllung für die Bedingungen einer Körperverletzung. Das Betriebsklima war folglich aber stark gestört. Dennoch wollte der Arbeitgeber die langjährige Mitarbeiterin nicht entlassen.

Die angegriffenen Kollegen gingen zum Betriebsrat und forderten ein Eingreifen. Der Betriebsrat wand sich daraufhin an die Chefetage und wollte eine Versetzung oder Kündigung der Betreffenden durchbringen. Die Sache landete vor Gericht und das zunächst zuständige Amtsgericht entschied zugunsten des Betriebsrates. Es erfolgte die fristlose Kündigung der Frau.

Sie erhob dagegen Einspruch und brachte die Sache in nächster Instanz zum Bundesarbeitsgericht. Dieses gab erneut dem Betriebsrat Recht, wandelte allerdings die fristlose Kündigung in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunk um. Die Frau habe das Recht auf eine sozialere Entlassung, um ihre berufliche Lage neu zu strukturieren.

Das Urteil hat eine Signalwirkung. Demnach kann der Betriebsrat mindestens die Versetzung, aber auch die Entlassung eines Angestellten durchsetzen, wenn dessen Verhalten nachhaltig und nachweisbar den allgemeinen Frieden im Betrieb stört.