Fünf neue Krankheitsbilder gehören zu einer Berufskrankheit

Liste der Berufskrankheiten wrude um fünf Krankheitsbilder erweitert

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. August 2009

Seit dem 1. Juli 2009 gibt es fünf weitere Krankheitsbilder, die als Berufskrankheit in die Liste aufgenommen wurden und somit anerkannt werden. Bei den neuen Krankheitsbildern handelt es sich einmal um einen vorzeitigen Verschleiß im Kniegelenk, was man als Gonarthrose bezeichnet.

Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheit

Die zweite Krankheit ist eine Entzündung der Lunge, die Lungenfibrose, beziehungsweise Siderofibrose, die vor allem Schweißer betrifft. Auch Bluterkrankungen durch Benzol und Lungenkrebs durch PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder auch Asbestfasern gehören jetzt dazu. Nur bei der Bluterkrankung durch Benzol gibt es keinen sogenannten Stichtag der Erkrankung, weil man seit 1925 diese als Berufskrankheit anerkennt.

Bei einer Berufskrankheit müssen der Arzt, der Arbeitgeber und die Krankenkasse die dafür zuständige Versicherung benachrichtigen, die dann den Vorgang prüft.

Anspruch auf Heilbehandlung oder Rente bei Anerkennung einer Berufskrankheit

Wird der Antrag von der Versicherung anerkannt, so hat der betroffene Arbeitnehmer eine Anspruch auf eine Heilbehandlung und falls seine Erwerbstätigkeit einschränkt ist, auch einen Anspruch auf Zahlung einer entsprechenden Rente. Wird ein Antrag abgelehnt, so kann dagegen Einspruch bei der zuständigen Unfallversicherung oder danach beim Sozialgericht erhoben werden.