21. Dezember 2010
Insbesondere in größeren Unternehmen besteht ein ständiges Kommen und Gehen unter der Mitarbeiterschaft. Dabei steht jedem ehemaligen Mitarbeiter natürlich auch ein Arbeitszeugnis zu, welches das ehemalige Arbeitsverhältnis bestätigt und beschreibt. Doch sollte man als Arbeitgeber auf individuelle Zeugnisse setzen oder nicht doch einfach Vorlagen verwenden, um Zeit und Kosten zu sparen?
Als Arbeitnehmer gibt es wirklich nur einen Grund, feste Vorlagen einer individualisierten Zeugniserstellung vorzuziehen: die Kosten. So stellen Vorlagen eine billige Variante dar, dank welcher eine schnelle Abwicklung der Arbeitszeugnisausgabe ermöglicht wird. Auf solche vollständigen Vorlagen sollte allerdings verzichtet werden. Zum einen erweist man so dem Arbeitnehmer keinen Respekt, welcher schließlich über einen längeren Zeitraum für das eigene Unternehmen gedient hat. Des Weiteren fördern derartige Zeugnisse nicht gerade den positiven Ruf des Unternehmens, da dieses dann leicht als unpersönlich und mitarbeiterfeindlich angesehen werden kann.
Aber auch eine vollständige individuelle Formulierung stellt ein Problem dar. So wirken frei erstelle Arbeitzeugnisse oftmals nicht einheitlich und wirr. Zudem nimmt deren Erstellung relativ viel Zeit in Anspruch. Der Arbeitgeber sollte deshalb zumindest bei großen Unternehmen ebenso darauf verzichten, das Arbeitszeugnis selber komplett frei zu formulieren.
Am besten dürfte in den meisten Fällen hingegen eine Kombination dieser zwei Extreme sein. So kann man stets mit einer Grundvorlage beginnen. Diese wird daraufhin aber nicht nur mit den Daten der Person ausgefüllt. Vielmehr kann ein solches Rohformat noch mit individuellen Einschätzungen frei ergänzt werden. So wird einerseits Zeit gespart, da nicht jedes Mal ein komplettes Zeugnis selber erstellt werden muss. Gleichzeitig erlaubt eine grobe Rohfassung mit Lücken auch noch ein persönliches Eingehen auf den Mitarbeiter und wahrt eine einheitliche Form. Es ist demnach insgesamt durchaus legitim und sinnvoll, eine Vorlage zu verwenden. Diese sollte dem Arbeitgeber aber immer noch genügend Freiräume überlassen, sich individuell den Arbeitsleistungen des ehemaligen Arbeitnehmers zu widmen.
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