12. Dezember 2007
Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die den Arbeitnehmer im Fall einer Arbeitslosigkeit vor wirtschaftlichen Folgen bewahren soll und in dieser Zeit sein Einkommen stellt.

Sie gehört zu den Sozialversicherungen und ist in das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches eingebunden. Hier sind auch die Aspekte der Versicherungspflicht und der freiwilligen Weiterversicherung geregelt.
Versicherungspflichtig sind demnach alle Personen, die in einem bezahlten Beschäftigungsverhältnis stehen (hiervon ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte), so auch Auszubildende, Zivildienstleistende und Personen, die sich in der Wehrpflicht befinden. Ausgenommen sind Beamte, Berufssoldaten oder Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Zudem existiert seit Anfang 2006 der Zusatz über die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit: hier können sich Selbstständige, Pflegepersonen, die ihre Angehörigen mehr als 14 Stunden pro Woche pflegen sowie Beschäftigte außerhalb der Europäischen Union versichern lassen. Voraussetzung ist allerdings eine einjährige Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung in den vergangenen zwei Jahren vor Datum der Antragstellung.
Die Leistungen der Versicherung beinhalten verschiedene Fördermaßnahmen (unter anderem zur Aus- und Weiterbildung, Hilfe bei der beruflichen Rehabilitation oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit), Unterstützungen (beispielsweise Bewerbungs- und Reisekosten, Übergangsbeihilfe, Unterstützung der beruflichen Rehabilitation oder Leistungen zum Lebensunterhalt) und Transferleistungen für den Arbeitnehmer. Doch auch der Arbeitgeber wird unterstützt, so unter anderem durch die Hilfe bei der Suche nach neuen Arbeitskräften oder Zuschüsse zu Arbeitsentgelten und Ausbildungsvergütungen.
Den Trägern werden ebenfalls fördernde Unterstützungen zu gesprochen. Hier greifen die Leistungen etwa in Form von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung, zur beruflichen Rehabilitation, bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder bei der Förderung von Jugendwohnheimen.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgezogen und liegen seit Anfang 2007 bei 4,2% des Bruttolohns, was eine deutliche Reduzierung zum Vorjahr darstellt. Sie werden neben den anderen Pflichtversicherungen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) an die Krankenkassen gezahlt, welche die Beträge der Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten.
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