In der Arbeitslosenversicherung sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende versichert. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Kommt es zur Arbeitslosigkeit, erhält der Versicherte eine finanzielle Hilfe während der Arbeitssuche.
Die Arbeitslosenversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Zu versichern sind alle Arbeitnehmer, die einer bezahlten Beschäftigungen nachgehen, es sei denn, diese ist geringfügig. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Beamte, Soldaten und Personen, die im Rentenalter sind.
Seit Januar 2011 beträgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 3,0 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage, die zurzeit bei 66.000 Euro für Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern und bei 57.600 Euro für Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern liegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag hälftig, wobei der Arbeitgeber die Beiträge zusammen mit denen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an die Einzugstellen überweisen und die diese dann an die Bundesagentur für Arbeit weitergeben.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine solidarische Versicherung, aus der eine Vielzahl von Leistungen erbracht wird, zu denen unter anderem die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit gehört. Für die Leistungsgewährung aus der Arbeitslosenversicherung muss der Versicherte bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
So werden Arbeitnehmer bei der Beratung und der Vermittlung von Arbeit unterstützt, es werden Bewerbungskosten erstattet, Reisekosten ersetzt und Vermittlungsgutscheine ausgestellt. Zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bekommen Arbeitslose, wenn notwendig, Umzugsbeihilfen, Trennungskostenbeihilfen oder Reisekostenbeihilfen. Personen, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gehen, erhalten über einen bestimmten Zeitraum einen Gründungszuschuss.
Des Weiteren werden Umschulungsmaßnahmen finanziert, Zahlungen an Kurzarbeiter vorgenommen oder Konkursausfallgeld gezahlt. Auch Selbstständige können seit dem Jahr 2007 unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitslosenversicherung abschließen, die im Fall des beruflichen Scheiterns zum Tragen kommt.
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