Unfall auf falscher Radwegseite - Autofahrer haben keine Vorfahrt beim Abbiegen

Auch Radfahrer, die den Radweg auf der falschen Seite nutzen, haben Vorfahrt vor einem abbiegenden Auto

Von Ingo Krüger
19. November 2014

Radfahrer, die den Radweg verbotener Weise auf der falschen Seite nutzen, haben Vorfahrt vor einem abbiegenden Auto. Selbst wenn es dabei zu einem Unfall mit tödlichen Folgen kommt. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 4 U 406/12).

Frage der Mitschuld

Im konkreten Fall verunglückte ein Radfahrer tödlich, als er den Radweg auf der falschen Seite nutzte. Eine Autofahrerin überfuhr den Mann, als sie nach rechts abbog.

Die Erben verlangten daraufhin, alle aus dem Unfall resultierenden Schäden zu ersetzen. Die Autofahrerin lehnte dies mit dem Hinweis auf eine Mitschuld des Radlers ab. Dieser sei zur Hälfte mitverantwortlich für die Kollision.

Schutz des Gegenverkehrs

Das Gericht gab jedoch der Autofahrerin die gesamte Schuld und verurteilte sie dazu, 50.000 Euro zu zahlen. Die Summer errechnete sich aus Sachschäden, Beerdigungskosten sowie entgangenen Unterhalts- und Haushaltsführungsschäden.

Der Radfahrer habe zwar gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, doch die Regelung über die Benutzung linker Radwege schütze lediglich den Gegenverkehr, nicht den Abbiege- und Querverkehr. Daher habe die Autofahrerin keine Vorfahrt gehabt und sei alleine verantwortlich für den Unfall.