21. Juni 2011
Rennräder sind für das schnelle Fahren auf befestigtem, ebenen Untergrund konzipiert. Sie können wie jedes andere Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, allerdings müssen dabei die im betreffenden Land geltenden Betriebsvorschriften mit ihren Sonderregelungen eingehalten werden.
Die grundlegenden Anforderungen für ein Fahrrad, das im internationalen Straßenverkehr eingesetzt werden soll, regelt das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968. Hiernach sind unter anderem Klingel und Beleuchtung für jedes Fahrrad Pflicht. Für Rennräder gelten spezielle Sondervorschriften, die je nach Land unterschiedlich definiert sind.
In Österreich sind die Betriebsvorschriften für ein Rennrad in der gültigen Fassung der Fahrradverordnung festgelegt. Hiernach gilt ein Fahrrad als Rennrad, wenn es ein Eigengewicht von höchstens 12 Kilogramm aufweist und einen Rennlenker besitzt. Der äußere Felgendurchmesser muss ein Minimum von 630 Millimetern aufweisen, die äußere Felgenbreite darf maximal 23 Millimeter betragen. Rennräder dürfen in Österreich ebenso wie andere Fahrräder uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen. Die Benutzung eines vorhandenen Radweges ist nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Trainingsfahrten darf nebeneinander gefahren werden, dies allerdings nur am Tage und bei klarer Sicht.
In Deutschland gilt für Rennräder ebenso wie für alle anderen Fahrräder die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Sondervorschriften gelten lediglich für Rennräder bis zu einem Gewicht von 11 Kilogramm und beziehen sich auf die Beleuchtungsanlage. Hiernach können weißer Scheinwerfer und rote Schlussleuchte in Abwandlung zur vorgeschriebenen Lichtanlage mit Batterien betrieben werden. Beide Beleuchtungselemente müssen nicht fest am Rad installiert sein. Sie dürfen sich getrennt schalten lassen. Auch darf eine niedrigere Nennspannung als 6 Volt verwendet werden. Wichtig ist allerdings, dass sämtliche Bauteile eine Typenzulassung besitzen. Der Rückstrahler darf sich maximal 60 Zentimeter über der Fahrbahn befinden. Bei Rennen kann auf die Beleuchtungsanlage verzichtet werden. Während des Trainings ist das Mitführen von vorgeschriebenen Reflektoren Pflicht, wenn auch unklar ist, wie diese befestigt werden sollen. Ansonsten gelten für das Rennrad dieselben Vorschriften der StVZO wie für jedes andere Fahrrad auch.
Wer sich ein Rennrad zulegen möchte beziehungsweise es mit den zwingend erforderlichen Bauteilen ausstatten möchte, sollte sich an diese Vorschriften halten. Verstößt er gegen die Verkehrssicherungspflicht, ist mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen. Verantwortlich für eine ordnungsgemäße Ausstattung des Rennrades ist immer der Fahrer, nicht der Verkäufer desselben.
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