Auch im Alter oder nach einem Verlust der Zähne durch einen Unfall oder mangelnde Mundhygiene möchte man schöne Zähne und ein strahlendes Lächeln. Um dies zu ermöglichen, kommen verschiedene Varianten des Zahnersatzes zum Einsatz. Dass die Kosten für den Zahnersatz, je nach empfohlenem Umfang, sehr hoch sein können ist kein Geheimnis. Es kann jedoch auch mit Zuschüssen von der Krankenkasse gerechnet werden.
Die Kosten setzen sich unter anderem aus dem Honorar des Zahnarztes zusammen. Dieser fertigt Abdrücke des Kiefers oder Röntgenbilder für die Herstellung des Zahnersatzes an und übernimmt gegebenenfalls den Knochenaufbau für das Einsetzen von Implantaten. Die Honorarhöhe können zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten deutlich schwanken.
Zu den Gesamtkosten für einen Zahnersatz kommen dann die Anfertigung im Dentallabor und verschiedene Verbrauchsmaterialien. Diese anteiligen Kosten ergeben bei einer Vollprothese bis zu 800 Euro. Klammerprothesen und Teleskopprothesen bewegen sich im Bereich zwischen 600 und 900 Euro.
Kronen werden extra berechnet. Einzelkronen können hier bis zu 1.000 Euro kosten. Zahnimplantate kosten zwischen 400 und 1.200 Euro. Am teuersten sind Brücken. Diese können für 1.400 bis 2.500 Euro angefertigt werden.
Grundsätzlich bezahlt die Krankenkasse einen festen Zuschuss, welcher am Befund fest gemacht wird. Man kann mit etwa 30 bis 50 Prozent Zuschuss rechnen, allerdings nur für die günstigste Art des Zahnersatzes. Dies wird als Regelversorgung bezeichnet. Es ist immer möglich, dass der Patient entscheidet, welche Behandlungsmethode zum Einsatz kommen soll.
Möchte man einen teureren, jedoch gleichartigen Zahnersatz als jener der von der Krankenkasse bezuschusst wird, muss die Differenz komplett vom Patienten allein getragen werden. Dies ist der Fall wenn die Regelversorgung als Grundleistung angewandt, jedoch noch weitere Leistungen in Anspruch genommen werden.
Eine andersartige Versorgung ist die für den Patienten kostenintensivste Entscheidung. Wählt man eine komplett andere Möglichkeit erhöht sich der Eigenanteil deutlich. Je nach gewünschtem Zahnersatz muss man hierbei mit einer Eigenleistung von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro rechnen, da sich die Zuzahlung nach wie vor am günstigsten Zahnersatz orientiert.
In jedem Fall sollte man prüfen, ob ein sogenannter Härtefall vorliegt. Liegt der Patient beispielsweise mit seinem Verdienst unter einer definierten Einkommensgrenze, kann die Bezuschussung auch bei 60 bis 65 Prozent liegen.
Die Höhe der Eigenleistung kann durch das Führen eines Bonusheftes weiter gesenkt werden. Hier kann der Patient nachweisen, dass der über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren mindestens einmal jährlich bei der Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt war. Auch eine Zahnzusatzversicherung kann hier hilfreich sein, welche einen Großteil des Eigenanteils übernimmt.
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