Schädliche Chemikalien anhand von Etiketten erkennen

Reinigungsmittel sorgen dafür, dass ein hygienisches Zusammenleben möglich ist. Allerdings gehören diese ebenso wie Pflanzenschutz- und Düngemittel zu den Chemikalien. Viele Chemikalien weisen Eigenschaften auf, die für Menschen, Tiere, Pflanzen und für die Umwelt weitreichende negative Auswirkungen besitzen können, weshalb ein weitgehender Verzicht sinnvoll ist. Alle Chemikalien, die eine Gefahr für die Gesundheit oder für die Umwelt darstellen, müssen mit einem amtlichen Symbol ausgezeichnet sein. Gefahrstoff-Identifikationsnummern dienen der Kennzeichnung von gesundheitsschädlichen Chemikalien. Risiko- und Sicherheitssätze werden bei der Einteilung von Gefahrenstoffen als R- und S-Sätze bezeichnet.

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion

Wer Krankheiten vermeiden will, muss im täglichen Leben auf ein entsprechendes Maß an Hygiene achten. Hygienemaßnahmen tragen auch zu einem besseren Wohlbefinden bei. Und nicht zuletzt hinterlässt ein sauberes Zuhause einen besseren optischen Eindruck.

Das regelmäßige Reinigen der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Freizeitbereiches ist also ein Muss.

Auf Inhaltsstoffe und Dosierungsangaben achten

Dabei lassen sich die meisten Reinigungsaktionen kaum ohne entsprechende Pflegemittel ausführen, zumal diese die Schmutzbeseitigung erleichtern. Bei der Auswahl derselben sollte allerdings auf deren Inhaltsstoffe geachtet werden.

Viele Reinigungsmittel sind Chemikalien, die eine gesundheitsgefährdende Wirkung besitzen.

Um das Risiko einer Erkrankung zu vermeiden, ist es ratsam, die Dosierung genau nach Herstellerangaben vorzunehmen, wobei diese möglichst gering gehalten werden sollte. Außerdem müssen die auf der Verpackung angegebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Mögliche Auswirkungen bei Nichtbeachtung

Treten leichte oder schwere Schädigungen an

auf, sind diese nicht immer sofort erkennbar. Während eine Verbrennung sich sofort bemerkbar macht, äußern sich andere negative Folgen erst später. So kann es beispielsweise durch den übermäßigen oder unsachgemäßen Einsatz von Chemikalien zu Veränderungen im Erbgut von Lebewesen kommen. Es können schwere Krankheiten entstehen, unter anderem Krebs.

Oder es treten Veränderungen in der Umwelt auf. Sie können den Boden, die Luft oder das Wasser betreffen. Von immer größerer Bedeutung sind Schäden, die in der Ozonschicht entstehen.

Gefahrensymbole richtig deuten

Damit sich die von den Chemikalien ausgehenden Gefahren bereits beim Kauf auf einen Blick erkennen lassen, bringen Hersteller einheitliche Symbole auf der Verpackung an. Zu unterscheiden sind Risiken, die durch diverse physikalische Eigenschaften von Stoffen ausgehen und solche, die durch chemische Reaktionen ausgelöst werden.

Seit dem 1. Juni 2015 gibt es für die in der EU verwendeten Gefahrensymbole ein neues System der Kennzeichnung, das so genannte Global Harmonisierte System (GHS). Dies gilt für alle Produkte mit mehr als einem Inhaltsstoff, also so genannte Gemische. Eine Übergangsfrist erlaubt es, die mit diesen Symbolen ausgewiesenen Chemikalien bis zum Jahr 2017 im Handel zu verkaufen.

Die neuen Gefahrensymbole sollen Verbrauchen das Erkennen von möglichen Risiken und Gesundheitsgefahren erleichtern. Für chemische Mittel mit nur einem Inhaltsstoff gilt diese Neuerung übrigens bereits seit dem Jahr 2010.

Gefahrensymbole weisen physikalische oder chemische Eigenschaften der Stoffe aus, wie beispielsweise ihre Brennbarkeit oder die Auswirkungen, die sie bei unsachgemäßer Anwendung auf die Gesundheit und auf die Umwelt besitzen können.

Was hat sich geändert?

  • Im Zuge der Umstellung auf das GHS wurde das Aussehen der Gefahren-Piktogramme geändert. Statt des bisher verwendeten orangefarbenen Untergrunds ist dieser jetzt weiß. Die Piktogramme haben weiterhin eine schwarze Farbe, zusätzlich wurden sie rot umrandet.

  • Des Weiteren wurden neue Signalwörter eingeführt: "Achtung" steht nun für einen niedrigen Gefahrengrad, "Gefahr" für einen höheren Schweregrad.

  • Bestimmte alte Signalwörter sind weggefallen, darunter "reizend" und "leicht entzündlich". Diese wurden durch neue Gefahrenhinweise ersetzt, beispielsweise wurde aus "Reizend. Reizt die Augen." -> "Achtung! Verursacht schwere Augenreizung."

  • Ebenso gibt es neue Gefahrensymbole. Aus dem Andreaskreuz (schwarzes X auf orangefarbenem Untergrund) wurden drei neue Symbole: das Ausrufezeichen für Hautreizung, Ätzsymbol für starke Hautzreizung, neues Symbol Gesundheitsgefahr für Gefahr (Korpus eines Menschen mit Stern) nach Verschlucken.

  • Aus der Bezeichnung "Zubereitung" wurde nun "Gemisch".

Gefahrensymbol T

Das wohl bekannteste Gefahrensymbol ist das Symbol T, das den schwarzen Totenkopf darstellt. Es bezeichnet die Giftigkeit eines Stoffes.

Der Verbraucher muss wissen, dass er die Chemikalie weder einatmen noch verschlucken darf. Auch ein direkter Hautkontakt ist zu vermeiden.

Die mit dem Gefahrensymbol T ausgezeichneten Produkte können bei unsachgemäßer Anwendung diverse Gesundheitsschäden hervorrufen. Auch das Entstehen von Krebs sowie Erbgutschäden lassen sich nicht ausschließen.

Um eventuellen Verwechslungen vorzubeugen, dürfen diese Chemikalien nie zusammen mit Lebensmitteln aufbewahrt werden.

Neues Gefahrensymbol Xn (ehemals Andreaskreuz)

Reizende Mittel sind mit den drei erwähnten neuen Gefahrensymbolen gekennzeichnet. Sowohl der direkte Hautkontakt als auch das Einatmen oder Verschlucken sollten vermieden werden, da es zu diversen gesundheitlichen Problemen kommen kann.

Gefahrensymbol C

Ätzende Chemikalien tragen das Symbol C. Bei deren Gebrauch ist eine entsprechende Schutzbekleidung zu tragen. Vorsicht ist auch beim Öffnen der Verpackung geboten.

Gefahrensymbol F

Leicht entzündliche Stoffe sind mit einer geschlossenen Flamme ausgewiesen. Dies ist das Symbol F. Bei der Anwendung dieser Stoffe darf nicht geraucht werden. Außerdem ist für eine gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.

Bei der Lagerung sollten bestimmte Temperaturen nicht überschritten werden.

Gefahrensymbol O

Brandfördernde Chemikalien besitzen eine geringere Entzündlichkeit, daher müssen sie von offenen Flammen ferngehalten werden. Das Gefahrensymbol trägt die Bezeichnung O und ist an einer offenen Flamme zu erkennen.

Gefahrensymbol N

Umweltgefährdende Chemikalien schädigen sowohl Pflanzen und Tiere als auch das Wasser, die Luft und den Boden. Ebenso können sie die Ozonschicht negativ beeinflussen.

Die durch Chemikalien der Klasse N ausgelösten Schäden müssen nicht sofort auftreten, es können auch Spätfolgen zu befürchten sein.

Gefahrensymbol E

Das Zeichen E bezeichnet Chemikalien, die schnell explodieren. Sie dürfen weder Hitze noch mechanischen Kräften ausgesetzt werden. Tragen die verwendeten Symbole das Zusatzzeichen "+", deutet dies auf ein besonderes hohes Risiko hin.

H- und P-Sätze (ehemals R- und S-Sätze)

Bisher galt:

R-Sätze bilden die Grundlage für die weitere Gefahrenkennzeichnung. Aus ihnen ergeben sich alle anderen Gefahrenbezeichnungen sowie die dazugehören S-Sätze. Alle R- und S-Sätze sind nach den Richtlinien 67/548/EWG und 99/45/EWG sowie ihren Anhängen noch bis 2015 gültig, danach werden sie durch die GHS-Kennzeichnung ersetzt.

Auf der Verpackung der Chemikalie müssen die R- und S-Sätze in der Landessprache angegeben sein, in welcher der Stoff in den Umlauf gebracht wird. Weiterhin werden sie im Sicherheitsdatenblatt notiert.

Was hat sich geändert?

Aus den R-Sätzen wurden H-Hinweise (hazard statements). Sie beschreiben weiterhin Gefahrenart und Schweregrad. Aus den S-Sätzen wurden P-Hinweise (precautionary statements). Auch deren Bedeutung ist gleich geblieben; sie geben Empfehlungen für bestimmte Maßnahmen, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren.

H-Sätze 45 bis 61

Auf besondere gesundheitliche Gefahren weisen die H-Sätze 45 bis 61 hin, da sie unter anderem Risiken bezeichnen, die das Erbgut oder die Zeugungsfähigkeit beziehungsweise das ungeborene Kind im Mutterleib betreffen können.

Außerdem stehen einige der mit diesen Sätzen bezeichneten Chemikalien unter dem Verdacht, Krebs auszulösen.

H-Sätze 50 bis 59

Dass Chemikalien nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Umwelt eine Gefahr darstellen, machen die H-Sätze 50 bis 59 deutlich. Sie weisen auf Gefahren hin, welche die Gesundheit von Tieren und Pflanzen beeinflussen, aber auch Gewässer oder die Ozonschicht zerstören.

H-Sätze 1 bis 19

Die H-Sätze 1 bis 19 verweisen auf die physikalischen Eigenschaften der Chemikalien, wie beispielsweise ihre Entflammbarkeit oder Explosionsfähigkeit.

Weitere H-Sätze

Alle weiteren H-Sätze bezeichnen gesundheitliche Beeinträchtigungen, die beim unsachgemäßen Hantieren mit ihnen entstehen können. Hierzu zählt unter anderem die Auswirkung auf die Atmungsorgane beim Einatmen oder die Schädigung der Haut beim direkten Kontakt mit der Chemikalie.

Viele Hersteller richten sich bei der Aufzählung der H-Sätze nach dem Grad der Gefahr, welche das Produkt auslösen kann. Zusätzlich können Stoffe mit der Anmerkung E versehen sein. Sie beinhalten gleich mehrere hochgradige Gefahren. Unter anderem kann dies die Kombination "krebserzeugend" und "sehr giftig" sein.

P-Sätze

Die P-Sätze 1 und 2 bezeichnen diejenigen Sicherheitsmaßnahmen, die für den sachgemäßen Umgang mit der Chemikalie und für deren Aufbewahrung wichtig sind.

Bei der weiteren Beschreibung der Maßnahme muss der Hersteller unterscheiden, ob er das Produkt nur an bestimmte Berufsgruppen ausliefert oder ob er es der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es in Drogerien verkauft wird.

Im Gegensatz zum berufsmäßigen Gebrauch müssen im letzteren Fall die entsprechenden Texte vollständig auf dem Etikett ausgewiesen sein. Chemikalien mit dem P-Satz 53 dürfen nicht an Endverbraucher abgegeben werden.

Handeln im Falle einer Schädigung

Sollte es, aus welchem Grunde auch immer, zum Eintritt einer bezeichneten Schädigungen kommen, ist die auf der Verpackung ausgewiesene Gefahrstoff-Identifikationsnummer des Produkts von besonderer Bedeutung.

Als Beispiel für eine Gefahr seien Vergiftungserscheinungen erwähnt, die durch das Verschlucken oder Einatmen von Chemikalien auftreten können.

Ein unsachgemäßer Umgang mit Chemikalien kann zu äußeren oder inneren Vergiftungserscheinungen führen. Häufig sind diese lebensbedrohlich und bedürfen einer sofortigen Reaktion durch einen Ersthelfer.

Korrekte Erste-Hilfe-Maßnahmen

Doch nicht jede Verletzung darf mit derselben Gegenmaßnahme behandelt werden. Es kommt immer darauf an, um welche Chemikalie es sich handelt.

Eine falsche Erste-Hilfe-Maßnahme kann nämlich ebenso zu weiteren Schäden oder Spätfolgen führen, wie die gänzliche Unterlassung der Hilfeleistung.

Der Anruf beim Giftruf-Zentrum

Damit frühzeitig die geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, empfiehlt sich ein unverzüglicher Anruf in einer Giftnotruf-Zentrale. Diese kann 24 Stunden am Tag kostenlos erreicht werden.

Damit eine angemessene Erstbehandlung erfolgen kann, empfiehlt es sich, die Notrufnummer eines bundesdeutschen Giftruf-Zentrums zu wählen. Diese kann übrigens kostenlos gewählt werden. Für weitere Informationen steht auch ein Email-Kontakt zur Verfügung. Für Notfälle eignet er sich verständlicherweise nicht. Das Notruftelefon ist bei Tag und in der Nacht besetzt.

Bei der telefonischen Kontaktaufnahme geht es darum, möglichst schnell alle notwendigen Angaben zu hinterlassen und eine eindeutige Zuordnung der Chemikalie vorzunehmen. Hierzu gibt der Hersteller auf der Verpackung derselben eine Gefahrstoff-Identifikationsnummer an. Hierbei kann es sich um eine CAS-Nummer oder BA-Nummer beziehungsweise um die EWG- oder Index-Nummer handeln.

Präventiv auf Umweltzeichen achten

Damit es aber gar nicht erst zu Verletzungen oder Schädigungen am Menschen, am Tier, in der Pflanzenwelt oder in der Umwelt kommt, sollte beim Kauf von Reinigungsmitteln immer auf ein Umweltzeichen geachtet werden: Es stellt einen blauen Engel dar und trägt auch diese Bezeichnung.

Die Inhaltsstoffe dieser Mittel sind weniger gefährlich und können außerdem biologisch abgebaut werden.

Häufig allerdings muss gar kein teures Reinigungsmittel erworben werden. Bei kleineren Verschmutzungen reicht das Abstauben oder das Abwischen mit klarem Wasser. Wer dennoch ein Reinigungsprodukt benötigt, sollte sich an Haushaltstipps und Hausmittel erinnern, die es schon zu Großmutters Zeiten gab. Sie entlasten den Geldbeutel und auch die Umwelt.