Hinweise zur Büchersendung und weitere Sendungsarten

Büchersendungen sind mit der Deutschen Post AG verschickte Sendungen, mit denen Bücher und Broschüren mit einem Gewicht bis zu ein Kilogramm kostengünstig an den Adressaten befördert werden können. Obwohl Zusatzbelege beigefügt werden dürfen, ist der geschäftliche Zweck bei der Büchersendung ausgeschlossen. Der Portopreis ist abhängig vom Gewicht der Sendung. Lesen Sie alles Wissenswerte zur Büchersendung.

Von Kai Zielke

Was die Büchersendung (nicht) enthalten darf

Büchersendungen sind dafür bestimmt, Bücher oder Broschüren kostengünstig zu versenden. Auch

  • Loseblattsammlungen
  • Notenblätter und
  • Landkarten

dürfen als Büchersendungen verschickt werden. Wichtig ist, dass der Absender keine persönlichen Mitteilungen an den Adressaten beifügt, ausgenommen sind Rechnungen und Lieferscheine, sofern diese keine persönlichen Anreden und Höflichkeitsfloskeln enthalten. Ebenfalls erlaubt sind

  • Zahlungsvordrucke
  • Umschläge für Rückantworten
  • Aufkleber für Retourensendungen und
  • Buchlaufkarten.

Obwohl es sich bei den zuvor genannten Unterlagen im Allgemeinen um Geschäftsunterlagen handelt, darf die Büchersendung nicht dem geschäftlichen Zweck dienen. Damit ist gemeint, dass der Adressat durch die Mitteilungen nicht zu einem zusätzlichen Kauf animiert werden darf beziehungsweise sein Kaufinteresse geweckt wird.

Ergänzende Hinweise zum Inhalt

Unter Umständen können auch CDs als Büchersendungen verschickt werden. Als Voraussetzung schreibt die Deutsche Post AG vor, dass diese mit dem Hauptversandgegenstand, also dem Buch oder der Broschüre, fest verbunden sein muss beziehungsweise zum Heraustrennen geeignet ist. Lose CDs oder solche, die mit einem Buch als Begleitgegenstand mitgeschickt werden, zählen nicht zu den Büchersendungen.

Für Notenblätter und Landkarten gelten dieselben Abmessungen und Gewichtsbeschränkungen wie für Bücher und Broschüren. Wichtig ist, dass die Sendung erst nach dem Verpacken gewogen wird, denn das Verpackungsmaterial zählt zum Gesamtgewicht.

Beim Versand von Geschäftsberichten, Fahrplänen und Veranstaltungsprogrammen unterscheidet die Deutsche Post AG nach gewerblichen, öffentlichen und nichtgewerblichen Einrichtungen. Während Geschäftsberichte von gewerblichen Unternehmen nicht erlaubt sind, können Personen des öffentlichen Rechts diese als Büchersendungen verschicken.

Fahrpläne gewerblicher Verkehrsbetriebe sind keine Büchersendungen, Fahrpläne öffentlicher Verkehrsträger allerdings schon. Nichtgewerbliche Einrichtungen dürfen ihre Veranstaltungsprogramme als Büchersendung deklarieren.

Schul- und Arbeitsbücher werden wie andere Bücher behandelt, Fragebögen gehören nicht in Büchersendungen. Kalender sind nur erlaubt, wenn sie einen Buchcharakter aufweisen. Das bedeutet, sie müssen redaktionelle Textteile enthalten und seitlich geheftet sein.

Büchersendungen dürfen speziell verpackt werden
Büchersendungen dürfen speziell verpackt werden

Werbematerialien

Bestimmte Werbemaßnahmen sind gestattet, zum Beispiel das Anbringen von Anpreisungen auf dem Hauptversandgegenstand.

Sie müssen auf vier Seiten beschränkt und aufeinanderfolgend sein. Selbst Werbeflyer und Kataloge kann die Büchersendung enthalten, allerdings dürfen diese nicht ausschließlich Erzeugnisse einer einzigen Firma bewerben. Die Herausgabe dieser Werbematerialien muss von einem Verlag erfolgt sein.

Erlaubt sind weiterhin Sachinformationen wie

  • Unterschriften
  • Inhaltsangaben
  • Orts- und Zeitangaben sowie
  • die Anschrift des Absenders.

Sofern der Hauptversandgegenstand eine Widmung enthalten soll, muss es sich um eine kurze Floskel beziehungsweise ein Zitat handeln. Die Widmung darf im beziehungsweise auf dem Buch enthalten sein. Sie kann aber auch auf einem lose beigefügten Zettel oder einer Karte versandt werden.

Versand

Die Büchersendung muss als eine solche deklariert sein. Der Aufdruck kann in einem beliebigen Druckverfahren oder handschriftlich vorgenommen werden.

Fest verschlossene Sendungen werden nicht als Büchersendungen befördert. Der Absender erhält sie zurück und muss ein Nachporto entrichten.

Der Umschlag muss zu Kontrollzwecken offen sein. Dennoch müssen die Versandgegenstände so gesichert sein, dass sie vor Verlusten geschützt sind. Zum entsprechenden Verschließen der Sendungen bietet der Handel so genannte Klammerbeutelverschlüsse an.

Portopreise

Für Büchersendungen gelten folgende Portopreise:

  • Der als Büchersendung deklarierte Großbrief mit den Abmessungen 100 bis 353 Millimeter Länge, 70 bis 300 Millimeter Breite, einer Höhe bis zu 150 Millimetern und einem Gewicht bis zu 500 Gramm kostet 1,20 Euro
  • Wird das Buch als Maxisendung verschickt, darf die Verpackung dieselben Abmessungen wie der Großbrief besitzen. Das Gewicht ist auf bis zu ein Kilogramm beschränkt. Das Porto für die Maxi-Büchersendung kostet 1,70 Euro.

Vorgehen beim Verlust der Sendung

Büchersendungen sind nicht gegen den Verlust auf dem Beförderungsweg versichert. Erreicht die Sendung den Empfänger nicht, kann ein Nachforschungsauftrag gestellt werden. Allerdings ist das Auffinden derselben so gut wie ausgeschlossen, da die Sendung nicht verfolgt werden kann.

Lieferzeiten

Nach den Angaben der Deutschen Post AG sollen Büchersendungen innerhalb von vier Werktagen nach der Einlieferung beim Adressaten zugestellt sein. Die Praxis zeigt allerdings, dass es in Ausnahmefällen bis zu zehn Tage dauern kann, bis die Sendung den Empfänger erreicht.

Weitere Sendungsarten

Die in diesem Artikel auf den unterschiedlichen Seiten genannten Sendungsarten zählen zu den Basic-Varianten. Des Weiteren gibt es noch folgende:

  • den Infobrief: adressierte Briefe, Kataloge oder Produktproben, inhaltlich gleich, Mindestmenge 50 Stück, beigefügte Einlieferungsliste, gestattete Frankierung Freimachungsvermerk, Freistempelung oder Absenderstempelung
  • Infopost: adressierte Infobriefe ab 4.000 Stück, inhaltlich gleich, Sortierung nach Postleitzahlen, gleiche Frankierung
  • Werbeantwort: adressiert, vorbereiteter Brief bzw. vorbereitete Postkarte mit Antwortskennzeichnung
  • Blindensendung: portofrei, Schriftstücke in Blindenschrift, Tonaufzeichnungen, Aufnahmeanträge für Blindenschrift einer staatlichen Blindenanstalt, offene Umhüllung, internationale Kennzeichnung: Blindensendung/Cécogramme