Meisterprüfung - Nutzen, Bestandteile und Abschlüsse auf Meisterebene

Die Meisterprüfung stellt eine Aufstiegsfortbildung dar. Mit dieser kann man den Berufsabschluss des Meisters erhalten. Sie basiert in der Regel auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Ebenso, wer die Gesellenprüfung im entsprechenden Handwerk erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Prüfung ablegen. Den Meister gibt es in vielen handwerklichen, künstlerischen, landwirtschaftlichen oder technisch-gewerblichen Berufen. Lesen Sie über den Nutzen und die Bestandteile der Meisterprüfung, und informieren Sie sich über Abschlüsse auf Meisterebene.

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher

Meisterprüfung - Nutzen und Bestandteile

Die Meisterprüfung stellt hierzulande eine Prüfung dar, die im Rahmen der Aufstiegsfortbildung zum Meister abgelegt wird. Sie ist in vielen verschiedenen Brachen bzw. Berufen üblich; dabei gilt die Ausbildereignungsprüfung als gemeinsamer Bestandteil - durch Abschluss dieser ist man dazu befähigt, auszubilden. Je nach Regelung in den einzelnen Bundesländern verfügt man nach dem Bestehen zudem über eine Hochschulzugangsberechtigung.

Wie auch durch die Gesellenprüfung lassen sich mit dem Meister-Abschluss größere berufliche Erfolge erzielen. Als Meister kann man in seinem Handwerk höhere Stundensätze verlangen; vor allem ist der Weg in die Selbstständigkeit möglich. Damit einher geht auch die Ausbildung eigener Lehrlinge.

Durch ein Studium an der Hochschule erzielt man eine Förderung der wirtschaftlichen Situation im eigenen Betrieb. Es lohnt sich, im Zusammenhang mit der Meisterprüfung an die weitere Zukunft zu denken.

Generell ist die folgende Gliederung einer Meisterprüfung möglich:

  • Teil 1: Prüfung der praktischen Kenntnisse im Rahmen eines Meisterprüfungsprojektes bzw. Meisterstücks sowie einer Arbeistprobe bzw. Situationsaufgabe
  • Teil 2: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil 3: Prüfung der rechtlichen, kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse
  • Teil 4: Pürfung der arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse

Im weiteren Verlauf dieses Artikels gehen wir bei Beschreibung der unterschiedlichen Branchen noch etwas spezifischer auf die Prüfungsinhalte ein.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Meisterprüfung kann ablegen, wer einen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen sowie derjenige, der in dem zulassungspflichtigen Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat. Möglich ist die Zulassung auch bei einer anderen Abschlussprüfung eines anerkannten Ausbildungsberufs anderen Gesellenprüfung, solang mehrere Jahre lang in dem Beruf gearbeitet wurde.

Branchen und Abschlüsse auf Meisterebene

Zu den Abschlüssen auf Meisterebene zählen hierzulande:

  • Handwerksmeister
  • Industriemeister
  • Fachmeister
  • Landwirtschaftsmeister
  • Forstwirtschaftsmeister
  • Hauswirtschaftsmeister
  • Fachwirt/Fachkaufmann

Handwerksmeister

Die Prüfung des Handwerksmeisters wird vom örtlichen Meisterprüfungsausschuss abgenommen und durch den Meisterbrief bescheinigt. Die Gliederung lautet wie folgt:

  • fachpraktische Prüfung
  • fachtheoretische Prüfung
  • wirtschaftliche und rechtliche Prüfung
  • arbeitspädagogische Prüfung

Während die ersten beiden Teile vom jeweiligen Beruf abhängig sind, sind die Teile 3 und 4 für alle Berufe des Handwerks gleich. Um zugelassen zu werden, benötigt man eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk.

Bestanden hat, wer keine der vier Teile schlechter als "ausreichend" abschließt. In zahlreichen Berufen muss man zudem ein Meisterstück sowie eine Meisterprüfungsarbeit angfertigen.

Hauswirtschaftsmeister

Um für die Meisterprüfung zum Hauswirtschaftsmeister zugelassen zu werden, ist eine Abschlussprüfung als Hauswirtschaftler sowie eine mindestens zwei Jahre lange Berufspraxis, alternativ eine mindestens fünfjährige Berufspraxis notwendig. Zu den Prüfungsbestandteilen gehören:

  • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Industriemeister

Die Prüfung zum Industriemeister lässt sich der industriellen Wirtschaft zurechnen. Das Ziel liegt hierbei nicht in der selbstständigen Führung des Betriebs; vielmehr sollen Führungsaufgaben in einem industriellen Betrieb übernommen werden. Bei Eintragung in die Handwerksrolle ist jedoch auch Ersteres möglich.

Landwirtschaftsmeister

Die Ablegung der Prüfung zum Landswirtschaftsmeister erfolgt vor einer Landschaftskammer. Zu den Bestandteilen der Prüfung zählen:

  • Produktions- und Verfahrenstechnik
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Fachmeister

Der geprüfte Fachmeister fällt in den Bereich der Handels- und Industriekammern. In diesen Berufen erfolgt die Beschäftigung nicht direkt in der industriellen Fertigung, wie etwa als

  • Meister für Veranstaltungstechnik
  • Meister für Kraftverkehr
  • Wassermeister
  • Meister für Schutz und Sicherheit
  • Logistikmeister
  • Floristmeister
  • Betriebsbraumeister
  • Hotelmeister oder
  • Küchenmeister

Forstwirtschaftsmeister

Zu den Aufgaben des Forstwirtschaftsmeisters zählen Bewirtschaftung und Pflege von Wäldern. Er sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie für die richtige Arbeitsausführung.

Bei den Meisterprüfungen gibt es eine einheitliche Regelung. Es werden Lehrgänge von unterschiedlichen Bildungsträgern angeboten.

Fachwirt/Fachkaufmann

Im Bereich der kaufmännischen Berufe gibt es den branchenbezogenen bzw. funktionsbezogenen geprüften Fachkaufmann. Zudem werden Fortbildungen für IT-Berufe sowie Berufe im Ausbildungsbereich angeboten.