Wissenswertes zum Umtausch und Rückgaberecht

Shoppen macht Spaß. Doch was tun, wenn man einen Artikel umtauschen oder zurückgeben möchte? In diesem Fall ist es sinnvoll, sich mit dem Umtausch und Rückgaberecht vertraut zu machen. So gibt es einige Punkte, die es dabei zu beachten gilt. So werden beispielsweise nicht alle Artikel zurückgenommen. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Umtausch und Rückgaberecht bei gekauften Artikeln.

Von Jens Hirseland

Beim Shoppen kommt es immer wieder vor, dass einem der gekaufte Artikel nicht gefällt oder sogar kaputt geht. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit eines Umtausches oder einer Rückgabe. Doch welche Rechte hat man als Kunde?

Der Artikel gefällt nicht

Zunächst einmal ist zu beachten, dass es kein grundsätzliches Recht auf einen Umtausch der Ware gibt, wenn einem diese nicht gefällt. Denn sobald der Kunde den Artikel bezahlt hat, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.

Hat man zum Beispiel ein Kleidungsstück in einem Laden gekauft, das einem dann zu Hause nicht mehr zusagt, ist dies kein zwingender Grund für den Händler, die Ware wieder zurückzunehmen oder umzutauschen.

In der Praxis erweisen sich die meisten Händler jedoch als kulant, weil sie auf diese Weise den Kunden zufriedenstellen und dauerhaft an sich binden wollen. Auf vielen Kassenzetteln lässt sich somit auch der Zusatz "Umtausch innerhalb von zwei Wochen möglich" lesen.

Da der Händler die Wahl hat, ob er Ware, die nicht mangelhaft ist, zurücknimmt oder nicht, kann er den Umtausch auf seine Weise gestalten. So braucht er den bezahlten Betrag nicht in Form von Bargeld zurückerstatten.

Stattdessen wird in den meisten Fällen ein Gutschein oder ein anderer Artikel angeboten. Dies ist hierzulande in etwa der Hälfte aller Geschäfte üblich. Nur wenn der Händler ausdrücklich damit wirbt, dass er bei Nichtgefallen der Ware das Geld zurückerstattet, hat der Kunde ein Recht darauf.

Da es für den Umtausch keine gesetzliche Regelung gibt, kommt es bei der Abwicklung zu beträchtlichen Unterschieden. Daher ist es ratsam, beim Kauf auf mögliche Hinweise zu achten. So weisen manche Geschäfte auf Schildern extra darauf hin, dass die Rückgabe der Ware zum Beispiel nur gegen einen Gutschein erfolgt oder das der Umtausch innerhalb von 14 Tagen stattfinden muss.

Der Artikel ist beschädigt

Völlig anders verhält sich der Fall jedoch, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass der Artikel beschädigt ist oder es kurz darauf zu einem Defekt kommt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, einwandfreie Ware zu erhalten und kann auf Rückerstattung des bezahlten Betrages bestehen.

Unterschiede gibt es übrigens zwischen einem Kauf im Laden oder in einem Internet-Shop. Ein Recht auf Umtausch besteht im Internet zwar auch nicht, dafür aber ein Widerrufsrecht. Das heißt, dass der Kunde den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann, da er ja im Unterschied zum Einkauf im Ladengeschäft, keine Gelegenheit hatte, sich die Ware genauer anzusehen.

Was wird nicht zurückgenommen?

So kulant ein Händler auch sein mag - es gibt einige Dinge, die generell nicht zurückgenommen werden. Dazu zählt beispielsweise Unterwäsche; ebenso entsiegelte DVDs oder CDs können nicht einfach so zurückgegeben werden. Gleiches gilt für Kosmetika und Blumen.

Auch personalisierte Gegenstände, bedruckte Shirts oder Tassen etwa, zählen zu solchen Dingen. Sind diese jedoch beschädigt oder wurden beispielsweise falsch bedruckt, werden sie kostenlos erstattet.

Wie geht man vor?

Es gibt einie Regeln, die man bei der Rückgabe beachten sollte - und andere wiederum sind lediglich Irrtümer. Wer beispielsweise mit Karte bezahlt hat, benötigt nicht unbedingt den Kassenzettel, um den Artikel zu reklamieren - ein Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung zum Nachweis des getätigten Kaufs reichen aus.

Handelt es sich zum Beispiel um das besagte personalisierte Shirt, welches fehlerhaft verarbeitet wurde, genügt es in vielen Fällen, dem Kundenservice eine Mail zu schreiben und ein Foto, auf dem der Fehler eindeutig zu erkennen ist, mitzusenden.

Die Mitarbeiter können in der getätigten Bestellung einsehen, ob der Fehler - wenn es sich um einen Schreibfehler oder die Anordnung eines Textes/Bildes - möglicherweise nicht vom Kunden selbst eingegeben worden ist. Ist dies aber nicht der Fall, erhält dieser in der Regel schnell Ersatz. Die fehlerhafte Ware muss er meistens nicht zurückschicken.

Möchte man ein defektes Elektrogerät im Rahmen der Gewährleistung reklamieren, braucht man dafür, wie häufig angenommen, nicht unbedingt die Originalverpackung. Viele Geräte haben eine Garantie von einigen Jahren - sämtliche Kartons aufzubewahren, wäre da in vielen Fällen etwas problematisch.