Geburtskosten und was die Krankenkasse übernimmt

Kinder kosten ein kleines Vermögen. Je nachdem, wie man versichert ist und wie man entbinden möchte, können auch schon bei der Geburt Eigenkosten entstehen.

Von Claudia Haut

Wenn man zu Hause völlig alleine sein Baby entbindet und auch anschließend keinerlei Betreuung benötigt, dann ist eine Geburt kostenlos. Doch wer möchte sein Baby schon zu Hause ohne die Hilfe einer Hebamme oder eines Frauenarztes zur Welt bringen?

Also entscheiden sich praktisch alle Frauen für eine Geburt im Krankenhaus, für eine Geburt im Geburtshaus oder für eine betreute Hausgeburt.

Bei allen diesen drei Varianten sind Hebammen und/oder Frauenärzte während der Geburt anwesend. Natürlich arbeiten diese Geburtshelfer nicht unentgeltlich.

Die Geburt in einer Klinik

Eine Geburt mit anschließendem stationärem Aufenthalt in der Frauenklinik verursacht die höchsten Kosten, besonders wenn das Kind per Kaiserschnitt geboren wurde.

In der Regel werden diese Krankenhauskosten jedoch sowohl von den privaten als auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Zusatzleistungen

Möchten die frischgebackenen Eltern im Krankenhaus jedoch Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, so kostet dies in der Regel extra und wird gegebenenfalls nur von den privaten Krankenkassen bezahlt (sofern entsprechend versichert). Als Beispiele für Zusatzleistungen wären zu nennen:

  • ein Einbettzimmer
  • ein Familienzimmer
  • die Behandlung des Chefarztes
  • besonderes Essen

Es gibt übrigens sogar einige Krankenkassen, die die Fahrtkosten zur Geburtsklinik erstatten.

Die Geburt zu Hause und im Geburtshaus

Die Kosten liegen bei einer Geburt zu Hause oder im Geburtshaus natürlich deutlich niedriger als bei einer stationären Krankenhausgeburt. Wer ambulant entbinden möchte (das geht übrigens auch im Krankenhaus), spart den Krankenkassen Geld.

Betriebskosten

Trotzdem können Kosten entstehen, auf denen die jungen Eltern sitzenbleiben. So können die Hebammen zum Beispiel Betriebskosten in Rechnung stellen, die die Miete des Gebärzimmers, die Ausstattung etc. beinhalten. Diese Kosten können durchaus 500 Euro betragen.

Rufbereitschaft

Hinzu kommen Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme, die sowohl bei Hausgeburten als auch bei einer Geburt im Geburtshaus anfallen. Die Rufbereitschaft für eine Hausgeburt ist oft besonders teuer und beträgt dann über 500 Euro. Welche Kosten die Krankenkassen davon übernehmen, ist unterschiedlich.

Nachfragen kostet nichts

Die Geburt an sich wird in jedem Fall bezahlt, bezüglich der Zusatzkosten muss man sich bei seiner Krankenkasse informieren.

Viele Krankenkassen sind jedoch inzwischen so kulant, dass sie einen Großteil oder sogar den kompletten Betrag übernehmen, da sowohl die Geburt im Geburtshaus als auch eine Hausgeburt immense Kosten ersparen. Nachfragen lohnt sich also auf jeden Fall.