Unterscheidung nach der wirtschaftlichen Funktion (Effekt, Warenwert, Geldwert)
Bei der Unterscheidung von Wertpapieren nach ihrer wirtschaftlichen Funktion erfolgt eine Unterteilung in die drei Bereiche Effekte, Waren- und Geldwertpapiere. Unter Effekten sind Wertpapiere zur Anlage und Beschaffung von Kapital zu verstehen. Die Warenwertpapiere werden ihrerseits in diejenigen mit und ohne Orderklausel gegliedert, Geldwertpapiere bestehen aus Schecks und Zinsscheinen. Lesen Sie alles Wissenswerte zur Unterscheidung von Wertpapieren nach der wirtschaftlichen Funktion.
Effekte
Unter den Effekten werden die am Kapitalmarkt handelbaren Wertpapiere zur Anlage und Beschaffung von Kapital subsumiert. Zu ihnen gehören in erster Linie
- Aktien
- Genussrechte
- Inhaberschuldverschreibungen
- Investmentanteile sowie
- Wandelschuldverschreibungen oder
- Pfandrechte.
Es sind die fungiblen Wertpapiere, die in ihrer Art und Menge durch andere Stücke ersetzbar sind. Nichtfungible Wertpapiere sind beispielsweise Schecks oder Wechsel.
Aufbau
Die Dokumente von Effekten haben einen allgemeinen gültigen und festen Bestandteil aus Mantel und Bogen. Im Mantel wird das wertpapierhaltige Recht verbrieft, sprich gesichert, beispielsweise das des Gläubigers oder des Teilhabers. Im Bogen ist das Ertragsrecht verbrieft, bestehend aus den Kupons und dem Talon.
- Die Kupons sind die Rechts- und Anspruchsgrundlage zum Bezug von Zinsen oder Dividenden und werden kuponweise eingelöst.
- Der Talon, zu Deutsch "Erneuerungsschein", wird in den Bogen neu eingesetzt, wenn alle Kupons verbraucht sind.
- Der Mantel bleibt unverändert bestehen.
Die Verjährungsfrist beträgt für den Mantel dreißig, für den Bogen vier Jahre. Die Effekten lassen sich nach der Art der Verbriefung in diejenigen für Gläubiger und für Teilhaber aufteilen. Eine Mischform aus beidem sind die Genussscheine.
Genussscheine
Bei Genussscheinen handelt es sich in den meisten Fällen um Inhaberpapiere; sie verbriefen ein Genussrecht, welches zu den Gläubigerrechten gezählt wird. Der Genussscheininhaber hat weder Stimmrecht noch Mitwirkungsrecht.
Dem Anleger werden hohe Renditen geboten. Dabei gibt es unterschiedliche Typen von Genussscheinen.
- Genussscheine nach Laufzeit: solche mit fester und unbegrenzter Laufzeit
- Genussscheine nach Ausschüttung: mit fester Ausschüttung, mit erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung mit/ohne Mindestverzinsung, mit variabler Verzinsung (Floater), mit Options- oder Wandlungsrecht
Warenwertpapiere
Warenwertpapiere werden fachsprachlich auch Traditionspapiere genannt. Benannt sind sie nach dem lateinischen Wort "tradere", zu Deutsch "übergeben", "abliefern". Sie verbriefen den Anspruch auf Herausgabe einer beweglichen Sache, also einer Ware.
- Warenwertpapiere mit Orderklausel sind Lager- oder Ladescheine sowie Seeladescheine, die Konnossements.
- Zu den Warenwertpapieren ohne Orderklausel gehören Namenslagerscheine, bei denen auf eine Orderklausel verzichtet worden ist.
Diese Wertpapiere verbriefen einen genau definierten Geld- oder Vermögenswert, der seinerseits die verbriefte Ware ist. Rechtsgrundlage für diese Warenwertpapiere ist das Handelsgesetzbuch, das HGB.
Die Warenwertpapiere werden auf den Namen des Empfängers ausgestellt. Der ist dazu berechtigt, vom Besitzer als dem Überbringer die Herausgabe der Ware gegen Vorlage des Warenwertpapiers zu verlangen.
Damit wechselt die Ware den Eigentümer. Für beide Seiten, also für den Warenüberbringer und für den Warenempfänger als Inhaber der Warenwertpapiere, ist eine lückenlose Dokumentation notwendig.
Denn mit dem Eigentumsübergang der Ware ist auch deren Haftung verbunden. Dazu empfiehlt sich im Vorhinein der Abschluss einer dementsprechend formulierten Versicherung.
Geldwertpapiere
Zu den Geldwertpapieren gehören neben Schecks und Wechseln auch die Zinsscheine. Umgangssprachlich werden sie Kupons, alternativ Coupons genannt. Sie sind ein abtrennbarer Teil auf dem jeweiligen Geldwertpapier, werden herausgelöst und als Zins- oder Dividendenschein beziehungsweise als Gewinnanteil gegen Bargeld eingelöst.
Die Zinsscheine sind buchstäblich Geld wert. Der Wechsel ist als Geldwertpapier und Zahlungsmittel in etwa mit einem Scheck vergleichbar. Bis in das vergangene Jahrhundert hinein war der Wechsel ein gängiges Zahlungsmittel. Er hat an Vorrang und Bedeutung durch die Automatisierung des Zahlungsverkehrs stark verloren.
Als ein Geldwertpapier ist er eine Urkunde, deren Bearbeitung im Alltag aufwändig, personal- und insofern auch kostenintensiv ist. Der Wechsel als Geldwertpapier kann sowohl zu Zahlungs- als auch zu Kreditgewährungszwecken genutzt, oder aber als Handelswechsel eingesetzt werden. Die vier Stufen bei einem Wechselgeschäft sind
- das Ausstellen
- das Annehmen
- das Übertragen durch Indossament sowie
- die Vorlage zur Zahlung.