Eigenschaften und generelle Funktion von Wertpapieren

Was die Eigenschaften und die Funktion von Wertpapieren angeht, ist es das Ziel, sie übergreifend handel- und verwertbar zu machen. Jedes Wertpapier hat die Funktion, den darin genannten Anspruch geltend machen zu können. Das gilt sowohl wirtschaftlich, also mit einer pekuniären Auswirkung, als auch sachenrechtlich in Bezug auf die Aushändigung von Gegenständen. Kennen Sie sich mit den wichtigen Eigenschaften sowie generellen Funktionen von Wertpapieren aus? Wir machen Sie schlauer.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Der Begriff "Wertrecht" nach dem WpHG macht dem Leser recht deutlich, was alles darunter verstanden werden kann. In den meisten Fällen handelt es sich um Werte, also Wertpapiere oder Wertrechte mit einem finanziellen und wirtschaftlichen Hintergrund. Doch das ist bei Weitem nicht alles.

Die Vielfalt einer Urkunde

Der Begriff "Urkunde" zeigt recht anschaulich, wie vielfältig sie als Wertpapier sein kann. Das, was in der Urkunde dokumentiert wird, verkörpert das urkundliche Recht.

Es hat vielfach, aber keineswegs immer ausschließlich, finanzielle Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund muss auch eine Funktion von Wertpapieren oder Wertrechten weitergehend und allgemein gefasst sein.

Die Vielzahl an unterschiedlichen Gesetzen und deren Bestimmungen kann als weiterer Beleg für die Vielfalt an Wertpapieren im privaten und geschäftlichen Alltag gelten. Dabei handelt es sich oftmals um normale und selbstverständliche Funktionen, die allein ihrer geschäftlichen Bedeutung wegen durch Recht und Gesetz fixiert sind.

Eigenschaften von Wertpapieren

Es gibt einige Eigenschaften, die den Charakter von Wertpapieren bestimmen können. Dazu zählt beispielsweise die Verkehrsfähigkeit, mit der Möglichkeiten, ein Wertpapier auf einen anderen Inhaber zu übertragen, gemeint sind.

Oderpapiere oder Inhaberscheine beispielsweise im hohen Maße verkehrsfähig, da sie sich durch die Übergabe übertragen lassen. Die Übertragung von Reka- und Namenspapieren wiederum ist deutlich aufwendiger. Diese Papiere sind weniger verkehrsfähig, da zuvor eine Einigung zwischen den Parteien getroffen werden muss, ebenso die Vereinbarung und Beurkundung einer Abtretung.

Die Verkehrsfähigkeit wird von der Handelbarkeit von Wertpapieren vorausgesetzt. Aufwendig ist der Handel von Namensaktien, ganz im Gegensatz zu Inhaberpapieren.

Zu den weiteren Merkmalen von Wertpapieren zählt die Verbriefung von Rechten. Hierbei kann es sich um geldwerte Sparbuch-Rechte wie auch um Vermögens- und Stimmrechte eines Aktieninhabers handeln.

Ebenso gemein ist den Wertpapieren die Geltendmachung eines Anspruchs. Die verbriefte Leistung kann geltend gemacht werden, wenn der Besitzer das Wertpapier vorlegt.

Und schließlich zählen die Maßnahmen, die bei Verlust der Urkunde zu treffen sind, zu den gemeinsamen Eigenschaften. Soll ein Recht aus einem Wertpapier, welches verlorengegangen ist, geltend gemacht werden, wird ein Aufgebotsverfahren durchgeführt.

Verschiedene Wertpapiere haben unterschiedliche Eigenschaften
Verschiedene Wertpapiere haben unterschiedliche Eigenschaften

Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Wertrechts

  • Beweise
  • Indizien
  • Legitimation
  • Liberation
  • Präsentation und
  • Transport

sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass der Wertpapierinhaber, also der Gläubiger sein Wertrecht erhält und wahrnehmen kann.

Beweise und Indizien

So ist es selbstverständlich, dass der Nachweis, also der Beweis über den Wertanspruch, erbracht werden muss. Ein Beweis durch die Vorlage des Wertpapiers lässt sich in bestimmten Fällen dann durch Indizien ersetzen, wenn alle Tatsachen zur Anspruchsbegründung schlüssig sowie unstrittig sind.

Das ist einfach, wenn auf allen Seiten Einigkeit besteht. Ist das nicht der Fall, muss gerichtlich entschieden werden. Rechtsgrundlage dafür ist die ZPO, die Zivilprozessordnung.

Liberation und Legitimation

Liberation und Legitimation sind buchstäblich Zweierlei.

  • Liberation, zu Deutsch "Befreiung" oder "Entlastung" bedeutet, dass der Schuldner Zahlungen mit befreiender Wirkung an denjenigen leisten kann, der die Urkunde oder das Wertpapier vorlegt. Das gilt auch für Wertpapiere zur Aushändigung von Wertgegenständen, zum Beispiel von wertvollem Schmuck oder teuren Gemälden bei Auktionatoren.
  • Die Legitimation ist eine begründete Vermutung, dass es sich bei dem Inhaber des Wertpapiers auch um den originären Gläubiger handelt. Hier gelten für die einzelnen Wertpapierarten wiederum unterschiedliche Voraussetzungen.

Inhaberpapiere werden anders behandelt als Orderpapiere, und die wiederum unterscheiden sich von Hypothekenbriefen. Wenn Wertpapiere sowohl Liberations- als auch Legitimationsdokumente sind, dann gelten sie als Legitimationspapiere. Unterteilt werden sie in die einfachen sowie in die qualifizierten; dementsprechend gelockert oder restriktiv ist die Handhabung beim Tausch Wertpapier gegen Sache.

Präsentation

Im Grunde genommen ist es selbstverständlich, dass das Wertpapier als Urkunde vorgezeigt, also präsentiert werden muss, wenn das Recht daraus geltend gemacht wird. Bei der Vielfalt von Urkunden gelten auch hier verschiedene Gesetzesvorschriften; so wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB oder das Wechselgesetz, kurz WG.

Mit einer Zahlung aus der betreffenden Urkunde ist deren Aushändigung zwingend vorgeschrieben. Damit soll dem Missbrauch einer Mehrfachzahlung vorgebeugt werden.

Transport

Das Wertpapier muss letztendlich transportabel sein. Denn nur die physische Vorlage zeigt oder beweist die Rechtmäßigkeit des Anspruchs als Gläubiger. Der könnte ansonsten viel erzählen, aber buchstäblich nichts vorweisen.

Auch hier gelten mehrere Gesetzesvorschriften wie das BGB, das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, das Aktiengesetz oder das Scheckgesetz. Bei Namenspapieren, den Rektapapieren, entfällt diese Transportnotwendigkeit. Eine Rechteübertragung erfolgt durch Abtretung und macht die Übergabe des Wertpapiers insofern überflüssig.