Der Bausparvertrag - Abwicklung und Verwendungsmöglichkeiten

Die eigenen vier Wände sind Goldes wert. Doch deren Anschaffung kann ebenso wie der Bau erhebliche Investitionen erfordern. Gelder, die nicht jeder Bürger spontan angespart hat. Hierbei soll der Bausparvertrag helfen, der sich der Errichtung und der Verbesserung des Wohnraums annimmt. Wissen Sie über das Prinzip eines Bausparvertrags Bescheid und kennen den Ablauf sowie typische Verwendungsmöglichkeiten? Informieren Sie sich hier.

Von Kai Zielke

Das Prinzip des Bausparvertrags

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, der allgemein zwischen der Bausparkasse und dem Bauherrn abgeschlossen wird. Letzterer zahlt über eine bestimmte Zeit hinweg einen gewissen Mindestbetrag ein und kann die gesamte Bausumme ab der Fälligkeit nutzen.

Ausbezahlt wird somit nicht nur der bereits geleistete Teil, sondern auch der Restbetrag, den die Kasse zunächst beisteuert. Das Geld kann nun verwendet werden. Ist das geschehen, so wird das Darlehen auch einmal getilgt.

Zur Ansparung, Investition und Rückzahlung geben jedoch die Verträge mit der Sparkasse genaue Auskünfte. Sowohl der Geldgeber als auch der Anspruchnehmer sollen mit einem solchen Projekt letztlich glücklich sein und die eigenen Ziele realisieren können.

Beim Vertragsabschluss werden folgende Faktoren bestimmt:

  • Zinssätze
  • Zeit des Ansparens
  • Tilgungszeit
  • Mindestvertragslaufzeit
  • Mindestguthaben bei Zuteilung
  • Regelspar- und Tilgungsbeiträge
  • Abschlussgebühr

In der Regel gibt es verschiedene Bauspartarife, wie zum Beispiel

  • Standardtarife
  • Langzeittarife
  • Schnellspartarife sowie
  • variable Tarife.

Diese bieten u.a. verschiedene Laufzeiten - der Standardtarif beispielsweise kann sich in einem Zeitraum von 18 und 20 Jahren bewegen; 8 Jahre davon sind in diesem Fall als Ansparzeit anzusehen.

Wird der Bausparvertrag abgeschlossen, kommt es meistens zu einer Abschlussprovision von 1 % der Bausparsumme. Auf diese Weise können die Guthabenzinsen gemindert werden.

Sparen für den Traum vom Eigenheim
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Abwicklungsphase

Die Abwicklung eines Bausparvertrags läuft in mehreren Phasen ab.

Die Sparphase

Wer etwas schaffen will, muss investieren. Dieses Erfordernis besteht auch beim Bausparvertrag. Die Inhaber des Kontrakts müssen dabei je nach Vertragspartner eine bestimmte Mindestsumme des gesamten Bauvorhabens einzahlen.

Regelmäßig erfolgt das über monatliche Beträge, die zweckgebunden auf ein eigenes Konto fließen und ausschließlich zu Errichtung der gewünschten Immobilie genutzt werden. Üblich ist es hierbei, dass etwa drei bis fünf Prozent der festgelegten Bausumme in diesen regelmäßigen Abständen einzuzahlen sind. Allerdings kann mit dem Umfang des Projekts auch diese Grenze angehoben werden und auf bis zu zehn Prozent anwachsen, wie es gerade bei kleineren Immobilien und Anbauten gängig ist.

Die Zuteilung

Im zweiten Schritt erfolgt die Auszahlung des Darlehens an den Inhaber des Bausparvertrages. Das Dokument nennt alle dafür notwendigen Parameter, die sich zumeist aus folgenden Voraussetzungen ergeben:

  • Mindestguthaben: meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme
  • Mindestvertragsdauer: Zeitraum zwischen Abschluss und frühestmöglichem Termins der Zuteilung
  • Mindestbewertungszahl: Zahl, die man für eien Zuteilung mindestens erreichen muss (vertraglich festgelegt)
  • Mindestsparzeit: geringstmöglicher Zeitraum der Spareinzahlungen

Die Reihenfolge der Zuteilung erfolgt anhand der Bewertungszahl: je höher dies eist, desto eher erhält man die Zuteilung. Dabei setzt sich die Bewertungszahl aus Sparbeiträgen, Zinsen und Vertragslaufzeit zusammen.

Der Unterzeichner erhält somit die für den Bau veranschlagte Summe und kann diese investieren. Üblicherweise wird die Sparkasse, mit welcher der Vertrag zustande kam, über die konkrete Verwendung nicht informiert.

Je nach Absprachen kann es aber für das Geldhaus einen Anspruch geben, die Arbeiten in bestimmten Bereichen und Umfängen einzusehen und zumindest eine sinnvolle Auslastung der Finanzen zu gewährleisten. Hierbei unterschieden sich die Anbieter jedoch.

Die Darlehensphase

Natürlich müssen die beanspruchten Gelder später auch einmal zurückgezahlt werden. Denn noch immer sind weite Teile der Gesamtsumme dem Darlehen entsprungen und vom Bauherrn nicht in Eigenleistung erbracht worden.

Auch hierzu bestimmt der Vertrag die Einzelheiten. Im Regelfall wird die Tilgungssumme über die Laufzeit vieler Jahre oder sogar Jahrzehnte gestreckt und somit in einzelne Mindestbeträge gestückelt, die monatlich nebst einem Festzins zu entrichten sind.

Demgegenüber ist es aber ebenso möglich, den Gesamtbetrag als ebensolchen in ganzer Höhe zurückzuzahlen. Die bei vielen Krediten übliche Vorfälligkeitsentschädigung greift beim Bausparvertrag nicht - es lässt sich auf diese Weise also bares Geld sparen.

Die Verwendungsmöglichkeit

In welchem Rahmen das Darlehen genutzt werden kann, bestimmt das Bausparkassengesetz. Meist handelt es sich dabei um den Bau oder die Renovierung von Wohnräumen und sonstigen Immobilien.

Auch der Ankauf von Grundstücken und deren Erschließung mit Wasser, Strom und Ähnlichem wird davon umfasst. Entscheidend ist, dass alle Bauvorhaben grundsätzlich dem Wohnzwecke dienen müssen.

Nutzbauten, Unterstellplätze oder Garagen sind daher nur als Nebenleistung anerkannt, dürfen meist also nicht isoliert mit dem Darlehen finanziert werden. Im Übrigen kann der Bausparvertrag auch zur Ablösung solcher Außenstände Anwendung finden, die sich durch frühere Bauleistungen ergeben haben. Hier steht jedoch abermals die Frage im Mittelpunkt, ob das Projekt dem Wohnraum dient.