Kuckuckskind? Rechtliche Hinweise und Möglichkeiten, um Klarheit zu schaffen

Das eigene Kind ist vielen Eltern Wunsch und Segen zugleich. Aber nicht immer obsiegt nach der Schwangerschaft die Euphorie. Zweifel über die genetische Herkunft des Babys lassen sich mitunter nicht leugnen. Doch die Vaterschaft kann auf einfachen Wegen nachgewiesen werden.

Maria Perez
Von Maria Perez

Der Vaterschaftstest

Begründete Sorgen darüber, ob das Baby von einem bestimmten Mann abstammt, lassen sich immer finden. Vielleicht ist es das Aussehen oder später auch das Verhalten des neuen Erdenbürgers, das gänzlich untypisch ausfällt. Eventuell liegt aber auch nur ein Bauchgefühl darüber vor, dass es sich hierbei nicht um das eigene Kind handeln kann.

In jedem Fall steht es den Eltern zu, die Vaterschaft überprüfen zu lassen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn finanzielle Ansprüche wie der Unterhalt geklärt werden müssen.

Die etwas altertümlich als Abstammungsbegutachtung bezeichnete Methode stellt dabei eine genetische Übereinstimmung oder Abweichung zwischen dem Kind und seinem vermeintlichen Erzeuger fest.

Entnahme von Zellen der Mundschleimhaut

In der Regel werden dafür mit einem Wattestäbchen wenige Zellen der Mundschleimhäute entnommen. Für einen solchen Test ist es notwendig, dass nicht alleine der Mann und das Kind eine Probe der Zellen einreichen, sondern ebenso die Mutter einer derartigen Analyse unterzogen wird.

Auf diese Weise lässt sich im ersten Schritt eine Unterscheidung des genetischen Materials beider potenzieller Eltern vornehmen. Im zweiten Schritt kann sodann das Erbgut des möglichen Vaters isoliert betrachtet werden, wobei sich bereits eine sehr große Übereinstimmung zu jenem des Babys einstellen dürfte, sofern es sich hierbei um leibliche Abkommen handelt.

Bluttest

Weniger verbreitet ist dagegen die Methode, bei der eine Blutuntersuchung aller drei Personen absolviert wird, wobei auch hier die gewünschten Ergebnisse erkennbar wären.

Genetische Übereinstimmung

Jeder Mensch besitzt im Durchschnitt 35.000 einzelne Gene. Rund ein Zehntel davon ist mit den Erbfaktoren bestückt, kann also an die eigenen Kinder weitergegeben werden und führt zu optischen Ähnlichkeiten oder typischen Verhaltensmustern.

Jedes Baby stellt somit eine Mischung der Gene beider Eltern dar. Mit den vorgenannten Tests lässt sich daher ergründen, ob der potenzielle Vater auch der leibliche Erzeuger des Sohnes oder der Tochter ist.

Kann diese genetische Überschneidung festgestellt werden, so wäre er beispielsweise zur Zahlung eines Unterhalts oder aber zu Übernahme bestimmter väterlicher Pflichten gezwungen.

Im Übrigen muss die Analyse nicht in den ersten Lebensjahren des Kindes vorgenommen werden, sondern ist auch später jederzeit durchführbar.

Höchstmögliche Genauigkeit der Abstammungsbegutachtung

Wie bereits angesprochen, lässt sich die Abstammungsbegutachtung sowohl über die Zellen der Mundschleimhäute als auch über eine Blutanalyse vornehmen.

Immer häufiger entscheidet man sich jedoch gegen die letztgenannte Methode - wohl auch, weil insgesamt drei Proben der beiden Eltern sowie des Kindes benötigt werden und hierbei der Aufwand sowie der Eingriff grundsätzlich als unverhältnismäßig gelten.

Der Abstrich der inneren Wangen dagegen ermöglicht schnelle Ergebnisse.

Nachgewiesene Vaterschaft

Die Vaterschaft gilt dabei als erwiesen, wenn zwischen dem Baby und dem Mann eine Übereinstimmung von 99,999 Prozent aller Gene festgestellt wird. Nicht selten kommt es zudem zu einer Überschreitung dieses Richtwerts.

Hierbei wäre die leibliche Nachkommenschaft nicht mehr wissenschaftlich zu leugnen und gilt somit als vorhanden.

Die rechtliche Betrachtung

Sowohl beide Elternteile als auch das Kind selbst verfügen jederzeit über das Recht, eine Abstammungsanalyse vornehmen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür besteht in Deutschland seit dem Jahre 2010 - es ist davon auszugehen, dass künftig auch im gesamten europäischen Geltungsbereich eine ähnliche rechtliche Voraussetzung geschaffen wird.

Sobald bei allen drei vorhandenen Proben die Übereinstimmung belegt wird, ist von einer Vaterschaft auszugehen.

Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist

Grundsätzlich ist diese Maßnahme auch dann möglich, wenn die Eltern bereits verschieden sind, aber dennoch ein genetischer Nachweis erbracht werden kann - meist wäre das über vorhandene Körperzellen möglich.

In seltenen Fällen wird sogar eine Öffnung des Grabes gerichtlich angeordnet, um das Erbgut entnehmen zu können.

Eltern wollen ein Gefühl der Sicherheit und Bestätigung

Derartige Abstammungsgutachten stellen heutzutage keine Seltenheit mehr dar. Sie werden auch nicht lediglich dann vorgenommen, wenn begründete Zweifel über die Vaterschaft vorliegen.

Vielmehr wird im Rahmen der Schwangerschaft sowie der Geburt meist von den Hebammen und medizinischen Einrichtungen bereits die Möglichkeit eines solchen Tests in Aussicht gestellt.

Der Aufwand an Kosten, die bei rund 200 bis 500 Euro liegen, und zeitlichen Mühen ist überschaubar.

Nicht zuletzt darum wird diese Option von immer mehr Eltern auch dankbar angenommen. Sie wollen damit künftige Zweifel bereits im Vorfeld ausräumen und die Ankunft des kleinen Kindes uneingeschränkt als das genießen, was sie tatsächlich ist: gleichermaßen ein Wunsch und Segen für die Eltern.