Betriebliche Weihnachtsfeier: Organisation, Verhaltensregeln und passende Mitarbeitergeschenke

Jetzt ist sie wieder da, die heiß geliebte Weihnachtszeit, die in vielen Betrieben dazu genutzt wird, um das Team enger aneinander zu schweißen und hoch motiviert gemeinsam in ein neues Geschäftsjahr zu starten. Weihnachtsfeiern im Betrieb bergen allerdings so manches Risiko, das einen sehr rasch einen Strich durch die Arbeitsstelle machen kann. Damit Sie lediglich glänzen, ohne in eine der zahlreichen Peinlichkeitsfallen zu tappen, sollten Sie sich einmal mit den goldenen Regeln für eine gelungene und schöne weihnachtliche Betriebsfeier beschäftigen - wir informieren Sie.

Von Kai Zielke

Allgemeine Kriterien der betrieblichen Weihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier gilt in vielen Betrieben als fester alljährlicher Programmpunkt. Hier kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einmal abseits des Berufes zusammen; gleichzeitig kann dadurch aber auch das betriebliche Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden, ebenso die Motivation der Angestellten.

Eine solche Feier kann unterschiedlich ausfallen und organisiert werden; dies ist vor allen Dingen auch von der Größe des Betriebs abhängig. So kann man einen Tisch in einem Restaurant reservieren oder eine große Halle mieten und ein riesiges Event daraus machen. Viele veranstalten auch im Büro selbst eine kleine Feier.

Generell sollten Betriebsfeiern immer dafür genutzt werden, den Beruf einmal beiseite zu legen und sich auf anderweitige Gesprächsthemen zu konzentrieren. Doch ebenso kann eine weihnachtliche Betriebsfeier dazu genutzt werden, das bald endende Geschäftsjahr Revue passieren zu lassen - und das auf eine entsprechend lockere Art und Weise.

Teilnahmepflicht?

Auch wenn sich ein Großteil der Mitarbeiter auf die Weihnachtsfeier freuen mag, so stellt sie für andere auch lediglich eine nervige Pflichtveranstaltung dar. Es kann vorteilhaft sein, sich auf dieser Veranstaltung blicken zu lassen; so kann man das Unternehmen von einer anderen Seite kennen lernen, ebenso die Kollegen und Arbeitgeber. Des Weiteren hat man die Chance, sich von seiner sozialkompetenten Seite zu zeigen.

Eine Teilnahmepflicht für die Weihnachtsfeier besteht jedoch in der Regel nicht. Findet diese außerhalb der Arbeitszeiten statt, sowieso nicht, da es dem Arbeitnehmer natürlich selbst überlassen ist, wie er seine Freizeit gestaltet. Überstunden können ebenso wenig für diesen Zweck angeordnet werden.

Auch, wenn die Feier während des Arbeitstages stattfindet, ist man nicht dazu verpflichtet, hinzugehen. Stattdessen kann man auch ganz normal bis zum regulären Feierabend weiterarbeiten.

In Sachen Unfallversicherung

Egal, an welchem Ort und zu welcher Uhrzeit die Weihnachtsfeier stattfindet; sie wird bezüglich der Unfallversicherung wie eine normale versicherte Betriebstätigkeit angesehen. Dazu bedarf es einer Voraussetzung: der Unternehmensleiter muss die Feier genehmigen und zu dieser einladen. Des Weiteren muss ein Großteil der Mitarbeiter sowie ein Beauftragter des Arbeitgebers dort sein.

Die Teilnahmer der betrieblichen Weihnachtsfeier sind bis einschließlich Heimweg versichert. Kein Schutz jedoch besteht, wenn man einen Unfall erleidet, der aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht wird.

Verhaltensregeln: Der Weihnachtsfeier-Knigge für das Büro

Einmal im Jahr steht Weihnachten mit all seinen Freuden und Verpflichtungen vor der Tür. Hierzu gehört auch die Weihnachtsfeier des Büros, wenn Weihnachten zusammen mit den Mitarbeitern und Vorgesetzten gefeiert wird. Doch was sollte man während dieser Veranstaltung alles beachten, um nicht die Grundregeln des Weihnachtsfeier Knigge für das Büro zu verletzen?

Grundsätzliches

Bevor wir im Folgenden auf bestimmte Aspekte bezüglich des Verhaltens eingehen, sollte man zunächst einmal auf ein paar grundsätzliche Verhaltensregeln achten. So ist es beispielsweise wichtig, sich nicht aufzudrängen und nicht schlecht über andere zu reden.

Jeder Teilnehmer sollte mit Respekt behandelt werden. Dazu zählt auch, anderen nicht ins Wort zu fallen und auf unüberlegte Äußerungen zu verzichten.

Auch wenn es nicht die Party des Jahres ist - Langeweile sollte man nicht demonstrieren. Stattdessen ist es empfehlenswert, sich zu bemühen: aufmerksam sein, zuhören und sich an den Gesprächen beteiligen.

Alkoholkonsum

In den meisten fließt an einer Weihnachtsfeier auch der Alkohol nicht gerade spärlich. Eine ausgelassene Stimmung, vielleicht auch noch in einem schicken Lokal, führt manchmal sehr rasch dazu, dass der Chef recht leutselig wird und einem spontan das "Du" anbietet. Was eine recht nette Geste ist, kann sich allerdings am Tag danach als eher negativ erweisen und zwar dann, wenn man freudestrahlend auf den Chef zu geht und ihn mit "du" anspricht.

Oft weiß derjenige aufgrund des vielen Alkohols nichts mehr von der Verbrüderung, was durchaus zu einem peinlichen Moment werden kann. Stellt sich also die Situation mit einem angetrunkenen Vorgesetzten, sollte man lieber geschickt darüber hinweg sehen.

Überhaupt der liebe Alkohol. Dieser kann aus dem Mauerblümchen eine auf dem Tisch tanzende Femme fatal machen und so manchen sehr peinlichen Auftritt ebenso hervorrufen wie die Tatsache, dass der ach so unscheinbare Kollege beim Tanzen plötzlich viel zu nah kommt.

Beide Varianten sind nicht wirklich dafür gemacht, den Betriebsfrieden aufrecht zu erhalten und so manch einer musste monatelang unter anzüglichen Bemerkungen oder gar einem Mobbing leiden. Damit man hier keinen Ärger provoziert, tut man gut daran, nicht zu tief ins Glas zu sehen und bei einem aufkeimenden Schwips lieber auf Wasser und Kaffee umzusteigen.

Zuviel Alkohol kann zu peinlichen Momenten am Tag danach führen
Zuviel Alkohol kann zu peinlichen Momenten am Tag danach führen

Tanzen

Beim Tanzen ist Vorsicht auf zuviel Nähe zum Tanzpartner geboten
Beim Tanzen ist Vorsicht auf zuviel Nähe zum Tanzpartner geboten

Tanzen an sich ist natürlich erlaubt; kritisch wird es allerdings dann, wenn man vor den Kollegen und dem Chef urplötzlich in Tanzpositionen à la Dirty Dancing oder in einen leidenschaftlichen Salsa-Rhythmus verfällt.

Kommt es dann mit dem Tanzpartner auch noch zu Intimitäten wie einem sehr innigen Küssen, ist kaum noch was von dem Image zu retten und das Getratsche wird wochenlang nicht ausbleiben. Letzteres natürlich dann, wenn einer der Tanzpartner verheiratet oder anderweitig liiert ist.

Small Talk und neue Kontakte

Beim Small Talk gilt es ebenfalls darauf zu achten, dass man sich nicht in Diskussionen verliert, die sich um das entgangene Weihnachtsgeld, Firmengeheimnisse oder die fehlende Gehaltserhöhung drehen. Zudem sollte man nicht zu sehr ins Private abgleiten, denn leider finden sich immer wieder auch unter den besten Kollegen solche, die nichts Lieberes tun, als jemanden hinterhältig in die Pfanne zu hauen. Ausnahmen bestätigen bei diesem Thema natürlich die Regel.

Bei solchen Weihnachtsfeiern des Büros kommt es fast immer zu einer Gruppenbildung all jener Mitarbeiter, welche sich bereits vom Arbeitsalltag kennen. In diesem Zusammenhang kann man sich auch einmal darum bemühen, eben nicht nur mit jenen Angestellten zu sitzen, welche man ohnehin bereits gut kennt.

Stattdessen kann versucht werden, neue Kontakte zu knüpfen und vielleicht auch mit Mitarbeitern anderer Abteilungen ins Gespräch zu kommen. Erleichtert wird das Ganze durch die lockere Atmosphäre einer solchen Feier, welche so im Arbeitsalltag nie aufkommen dürfte.

Kleidung

Zunächst einmal sollte sich natürlich angemessen gekleidet und verhalten werden. Sollte im Rahmen der Weihnachtsfeier etwa in ein schickes Restaurant ausgegangen werden, dann sollten Männer nicht auf den Anzug und Frauen nicht auf das Abendkleid verzichten. Wird hingegen ein betriebsinternes Buffet abgehalten, kann sich auch etwas lockerer gekleidet werden. Generell sollte das Outfit ein wenig dezenter ausfallen.

Aus der Sicht des Arbeitgebers - wie organisiert man eine solche Feier und womit kann man den Mitarbeitern eine Freude machen?

Organisationstipps

Wenn man als Arbeitgeber die Aufgabe hat, eine Betriebsfeier zu organisieren, sollte man einige Punkte beachten. Schön ist es immer, einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr zu werfen.

Um das Ganze in einer möglichst lockeren und auch amüsanten Atmosphäre bzw. Rede zu verpacken, kann man beispielsweise witzige Bemerkungen, Emails oder Begebenheiten sammeln - verletzend sollte es dabei natürlich nicht werden - und diese dann etwa zum Aperitif präsentieren. Auch nach der Vorspeise bietet sich ein guter Zeitpunkt an.

Wo man feiert, hängt in erster Linie vom Budget ab. Es gibt beispielsweise viele Restaurants oder Gaststätten, die Räume für Feiern zur Verfügung stellen. Soll es etwas Besonderes werden kann man beispielsweise auch in einem Theater oder Casino feiern.

Kosten kann man sparen, wenn man die Feier in den Betrieb legt. Dank vielfältiger Weihnachtsdekorationsmöglichkeiten kann man auch das schlichteste Büro passend gestalten.

Ein paar Programmpunkte sind hilfreich, um die Gäste bei Laune zu halten. Beliebt ist dabei zum Beispiel Karaoke. Genauso gibt es jedoch viele Gegner - zum Singen zwingen sollte man entsprechend niemanden. Für eine gute Unterhaltung sorgen zudem auch eine Band oder ein Alleinunterhalter.

Wer nicht in der Firma feiern möchte, kann die Party auch

legen. Der Abend kann auch unter einem bestimmten Motto stattfinden; beliebt sind beispielsweise Krimi Dinner, die von vielen Restaurants angeboten werden. Hierbei bekommt man neben einem guten Essen auch einen Kriminalfall vorgelegt, den es gilt, gemeinsam zu lösen. Ebenso speziell ist ein Comedy-Abend oder das Motto einer sommerlichen Weihnacht, um dem klassischen Dekolook mit sommerlichen Accessoires aufzupeppen.

Passende Geschenke für die Mitarbeiter

Weihnachten ist genau der richtige Zeitpunkt, um als Arbeitgeber den Mitarbeitern zu zeigen, wie sehr man eigentlich deren Leistungen schätzt. Dies kann beispielsweise in Form eines Geschenkes erfolgen, welches im Rahmen einer Weihnachtsfeier überreicht wird.

Doch welche Geschenke eignen sich hierzu überhaupt und von was sollte lieber Abstand genommen werden? Das passende Weihnachtsgeschenk für die Mitarbeiter muss einige Kriterien erfüllen, um auch wirklich gut anzukommen.

Zunächst einmal sollte sich auf diesem auf keinen Fall das Firmenlogo oder ähnliche Symbole befinden, welche aus der Arbeitswelt des Unternehmens stammen. Dann nämlich haben die Mitarbeiter das Gefühl, nicht wirklich ein Geschenk zu erhalten, sondern lediglich übriggebliebene Werbe- und Kundenware zu erhalten.

Klassiker oder individuelle Geschenke

Darüber hinaus darf das passende Weihnachtsgeschenk natürlich einen praktischen Nutzen haben. Es ist deshalb keineswegs verpönt, wenn man auf klassische Weihnachtsgeschenke setzt, die wirklich eingesetzt werden können, auch wenn diese vielleicht nicht wirklich originell sind. Dies wäre beispielsweise bei einem edlen Wein der Fall, für welchen jeder Arbeitnehmer Verwendung finden dürfte.

Des Weiteren kann ein passendes Weihnachtsgeschenk aber auch die Individualität auszeichnen, mit welcher man der Mitarbeiterschaft signalisiert, dass man sie kennt und als Personen wertschätzt. So kann beispielsweise die Mutter eines Kleinkinds mit Spielsachen für den Sohn beschenkt werden, wohingegen der Tuning Fan aus der Entwicklungsabteilung ein Buch über sein Hobby erhält. Solch individualisierte passende Weihnachtsgeschenke lassen sich aber zugegebenermaßen oft nur in Kleinbetrieben realisieren, in welchen auch ein starker persönlicher Kontakt besteht.

Originelle Ideen

Großer Beliebtheit erfreuen sich auch originelle Geschenke, die dennoch mehr sind als nur ein Dekorationselement. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise ein Wecker mit einem lustigen Klingelton genannt werden, der vielleicht zudem noch durch ein innovatives Design auffällt.

Letztlich sollte bei den passenden Geschenken bei der Weihnachtsfeier aber auch noch immer beachtet werden, dass deren Wert niemals die 110 Euro pro Mitarbeiter überschreiten darf. Sollte das Geschenk teurer gewesen sein, müsste der Arbeitnehmer dieses dann wiederum versteuern, was einen finanziellen Verlust darstellen würde.

Eine Ausnahme bilden dabei aber unter anderem Maßnahmen, welche der Gesundheitsförderung dienen. Wird demnach beispielsweise ein Kurs bei einer Rückenschule verschenkt, dann darf dieser bis zu 500 Euro kosten, ohne steuerlich abgesetzt werden zu müssen.