Die Anmeldung von Schutzrechten - was möglich ist und deren Vor- und Nachteile

Existenzgründungen beruhen oftmals auf einer innovativen Idee, welche es so noch nicht gegeben hat. Eben diese Idee kann dann seitens des Existenzgründers auch in Form von Schutzrechten beschützt werden. Auf diese Weise kann man das geistige Eigentum, bei dem es sich zum Beispiel um Erfindungen, Markennamen oder Designs handeln kann, vor unerwünschter Nachahmung bewahren. Lesen Sie hier, welche Kriterien Schutzrechte aufweisen und was man als Antragssteller bei der Anmeldung beachten sollte.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Schutzrechte - eine Definition

Wer ein Schutzrecht beantragt, möchte damit seine eigene Idee, das so genannte geistige Eigentum vor Nachahmung schützen. Dies ist sehr wichtig, damit man als Unternehmensgründer die Möglichkeit hat, auch im internationalen Wettbewerb mitzuhalten. Bevor man zu diesem Zweck seine Idee entsprechend umsetzt, sollte man diese bereits geschützt haben.

Die ist in Form der Absicherung durch gewerbliche Schutzrechte möglich; dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Als Ansprechpartner gilt hierzulande das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).

Wer seine Schöpfung mittels gewerblicher Schutzrechte sichert, kann allein bestimmen,

  • wer diese Schöpfung zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang nutzen darf
  • inwieweit die Eigenentwicklung von wem verwertet wird und
  • wer über das mögliche komerzielle Potential verfügen darf.

Schutzrechte dienen somit dazu, innovative Ideen eines Erfinders zu schützen. Bei diesen Ideen muss es sich aber nicht unbedingt um Produkte handeln. Stattdessen können auch Zeichen und Marken durch Schutzrechte geschützt werden.

Sobald man demnach eine Existenzgründung wagt und eine neuartige Idee hat, kann diese mit Hilfe eines Schutzrechts gesichert werden. Hierdurch wird das eigene geistige Eigentum zumindest für einige Zeit geschützt.

Möglichkeiten und Voraussetzungen

Zu den Schutzrechten, die man am Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen kann, zählen:

  • der Patentschutz: geeignet für eine technische Erfindung oder ein neues Verfahren
  • die Gebrauchsmuster-Anmeldung: für den sehr schnellen Schutz einer Entwicklung
  • das Design: für den Schutz einer neuen äußeren Fab- oder Formgestaltung eines Erzeugnisses
  • die Marke: für den Schutz des Namens einer Dienstleistung oder eines Produkts

Die Anmeldung beim DPMA kann in Papierform sowie in elektronischer Form erfolgen. Im Folgenden gehen wir etwas genauer auf die unterschiedlichen Schutzrechte ein.

Patentschutz

Für den Patentschutz gilt:

  • er schützt technische Erfindungen
  • die Tätigkeit muss neu, gewerblich anwendbar, ausführbar und erfinderisch sein
  • der Schutz beginnt mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt
  • die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre
  • Anmeldegebühr: 60 Euro in Papierform und 40 Euro in elektronischer Form

Gebrauchsmuster

Für das Gebrauchsmuster gilt:

  • es schützt technische Erfindungen (außer Verfahren)
  • die Tätigkeit muss neu, gewerblich anwendbar, ausführbar und erfinderisch sein
  • der Schutz beginnt mit der Eintragung in das Register
  • die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre
  • Anmeldegebühr: 40 Euro

Marke

Für die Marke gilt:

  • sie schützt die Kennzeichnung von Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens
  • die Marke muss grafisch darstellbar sein (nicht nur eine reine Beschreibung) und eine Unterscheidungskraft mitbringen
  • der Schutz beginnt mit dem Anmeldetag und der Eintragung der Marke in das Register
  • die Laufzeit ist alle 10 Jahre unbegrenzt verlängerbar
  • Anmeldegebühr: 300 Euro

Design

Für das Design gilt:

  • es schützt die Form- und Farbgebung von handwerklich oder industriell herstellbaren Erzeugnissen
  • das Design muss neu und einzigartig sein
  • der Schutz beginnt mit der Eintragung in das Register
  • die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre
  • Anmeldegebühr: 70 Euro in Papierform und 60 Euro in elektronischer Form
Die Anmeldung von Schutzrechten sollte frühzeitig erfolgen
Die Anmeldung von Schutzrechten sollte frühzeitig erfolgen

Wichtig ist eine gründliche Recherche

Die wichtigste Voraussetzungen, um ein Schutzrecht zu beantragen, ist eine gründliche Recherche bezüglich der bereits existierenden Schutzrechte im entsprechenden Gebiet. Hierbei kommt es beispielsweise darauf an, zu hinterfragen, ob die Technik in dem Bereich wirklich eine Neuheit darstellt oder zu überprüfen, ob der Markenname nicht vielleicht schon vorhanden ist.

Wichtig zu wissen: das DPMA überprüft lediglich Anmeldungen zum Patent auf deren Inhalt; die anderen Schutzrechte werden nur in Sachen Formalität geprüft. Nur, falls es zu einem Anfechten der Anmeldung durch einen Dritten kommt, erfolgt eine umfassende Prüfung auf Schutzfähigkeit.

Die Beantragung und Durchsetzung solcher Schutzrechte hat eine Reihe von Vor- und Nachteilen, auf welche nun eingegangen werden soll.

Vorteile

Zu den Vorteilen gehört zunächst einmal die Monopolstellung, welche einem das Schutzrecht verschafft. So gibt es über den Zeitraum des Schutzrechts keinen weiteren Anbieter, welcher mit dem gleichen Produkt oder der gleichen Idee auf dem Markt agieren darf. Dies gibt dem Existenzgründer wiederum Zeit, die eigene Idee zu etablieren und wirtschaftliche Erfolge zu feiern, bevor die Konkurrenz überhaupt eingreifen kann.

Des Weiteren hat die Beantragung eines Schutzrechts eine stark werbende Wirkung. So wird man innerhalb der Branche als innovative Kraft wahrgenommen, welche es schafft, dem Markt neue Impulse zu geben. Dabei steigt nicht nur der Bekanntheitsgrad innerhalb der Branche, sondern auch Kunden werden schneller auf das eigene Angebot aufmerksam.

Nachteile

Allerdings ist die Beantragung von Schutzrechten auch mit Nachteilen verbunden. Zum einen fallen hier teils erhebliche Kosten an, beispielsweise in Form der Anmeldegebühr und Bezahlung des Patentanwalts. Darüber hinaus nimmt auch der Anmeldungsprozess oftmals viel Zeit in Anspruch, da Schutzrechte nicht immer sofort und ohne weitere Überprüfung gewährt werden.

Des Weiteren führt die Anmeldung eines Schutzrechts dazu, dass die Konkurrenz auf die eigene Idee aufmerksam wird. In der Folge kann es dann zu einer Weiterentwicklung der eigenen Idee durch die Konkurrenz kommen. Sobald dann das Schutzrecht abgelaufen ist, strömt die Konkurrenz dann mit wettbewerbsfähigen Produkten auf den Markt, was den eigenen wirtschaftlichen Erfolg gefährdet.

Insgesamt ist das Schutzrecht damit ein interessantes Mittel zum Schutz geistigen Eigentums, welches allerdings nur mit Bedacht eingesetzt werden sollte.