Vor- und Nachteile eines Firmenwagens

Zahlreiche Arbeitnehmer nutzen Firmenwagen. Das bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich.

Von Jens Hirseland

Kriterien und Nutzen eines Dienstwagens

Autos, die einem Arbeitnehmer zum Wahrnehmen von beruflichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, bezeichnet man als Dienst- oder Firmenwagen. Vor allem im Außendienst sowie im Vertrieb zählen Dienstwagen häufig zum Standard. So verwenden Außendienstmitarbeiter Firmenwagen fast jeden Tag zur Wahrnehmung von Geschäftsterminen oder um Kunden zu besuchen.

Im gehobenen Management stellen Dienstwagen oftmals ein Statussymbol dar. Wenn sie aus einem entsprechend luxuriösen Wagen steigen, so wird ihnen - und somit auch dem Unternehmen - ein bestimmtes Image zugeschrieben.

Aber auch zahlreiche Angestellte unterhalb der Managementebene können Firmenwagen benutzen. Sie gelten als eine der beliebtesten Zusatzleistungen.

Einordnung nach Steuerrecht

Auch wenn es keine gesetzliche Definition von Firmen- oder Dienstwagen gibt, so kann man solch einen Wagen aufgrund einiger Kriterien ausmachen. Hierzu zählt die Einordnung nach Steuerrecht, bei dem das Betriebsvermögen von Bedeutung ist.

Ein Firmenwagen muss lediglich bei einer über 50 prozentigen betrieblichen Nutzung zum Betriebsvermögen gerechnet werden. Ist dies jedoch gewünscht, ist eine mindestens zehnprozentige betriebliche Nutzung von Nöten. Fällt diese nicht so hoch aus, wird der Wagen zum Privatvermögen des Unternehmens gezählt.

Die Autowahl

Was für ein Fahrzeug der Arbeitnehmer erhält, ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Zahlreiche Unternehmen stellen Firmenwagen aus einem Fuhrpark zur Verfügung.

In manchen Firmen haben Manager oder Außendienstmitarbeiter aber auch die Möglichkeit, sich selbst einen Wagen auszusuchen. Das heißt, dass sie sich unter speziellen Vorgaben frei für ein bestimmtes Auto entscheiden können.

Worauf achten Firmen?

Da die Kilometerleistung bei Dienstwagen sehr hoch ist, greift man meist auf Dieselfahrzeuge zurück. Viele Unternehmen achten jedoch vor allen Dingen auch auf den repräsentativen Faktor. Das Auto soll das seriöse Bild der Firma verkörpern; man legt Wert auf die so genannte Corporate Identity.

Neben dem besagten Kraftstoffverbrauch gibt es aber ebenso Firmen, die besonders auf die Zuverlässigkeit des Autos sowie die CO2-Werte schauen. Somit ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass es in der Zukunft auch Elektrofahrzeuge geben wird, welche als Dienstwagen eingesetzt werden.

Vorteile eines Firmenwagens

Ein Firmenwagen bringt dem Arbeitnehmer einige Vorteile. Einer der größten davon ist die private Nutzung des Fahrzeugs. Ob ein Dienstwagen auch für eigene Zwecke genutzt werden darf, wird vertraglich genauestens geregelt.

Da man das Dienstauto oftmals als geldwerten Vorteil zum Gehalt rechnet, lohnt sich ein Firmenwagen besonders für Arbeitnehmer, die häufig privat mit ihm unterwegs sind. Mitunter ist ein Dienstwagen sogar günstiger als eine Gehaltserhöhung.

Nachteile eines Firmenwagens

Das Fahren eines Dienstwagens hat allerdings auch einen Nachteil. So kann es passieren, dass der Arbeitnehmer deswegen steuerliche Einbußen hinnehmen muss. Nutzt er das Auto nämlich auch privat, ist dies als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Die Versteuerung erfolgt meist pauschal durch die Ein-Prozent-Regelung, bei der jeden Monat pauschal ein Prozent des Brutto-Listenneupreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert wird. Somit unterliegt der Wagen dem Lohnsteuerabzug sowie der Sozialversicherungspflicht. Man rechnet den geldwerten Vorteil zur Versteuerung zum Arbeitnehmer-Bruttolohn hinzu und zieht ihn anschließend von den Nettobezügen wieder ab.

Die Annahme der privaten Nutzung eines Dienstwagens beim Finanzamt erfolgt per Anscheinsbeweis. Wird das Auto lediglich beruflich genutzt, sollte man diesen Anscheinsbeweis widerlegen. Die nicht-private Nutzung sollte zudem vertraglich festgehalten werden.

Es ist grundsätzlich so, dass nur der Arbeitnehmer den Wagen fahren darf. Nicht immer lässt sich dies ändern, sodass ein solches Auto besonders für Familien keine interessante Alternative bietet. Auch werden häufig Auslands- oder Urlaubsfahrten von der privaten Nutzung des Wagens ausgeschlossen.

Grundsätzlich gilt, dass ausschließlich der Arbeitnehmer hinter dem Steuer des

Fahrtenbuch

Eine andere Möglichkeit ist das Führen eines Fahrtenbuches, mit dem man die tatsächlichen Kosten ermittelt. Dabei werden die gefahrenen Kilometer genau berechnet. Neben dem Kilometerstand müssen auch

  • das Datum
  • das Reiseziel (Orte/Straßennamen meist nicht ausreichend)
  • der Reisezweck samt aufgesuchter Geschäftspartner
  • die Reiserouten sowie
  • die Reisezeiten

angegeben werden. Die Einzelabrechnung hat den Nachteil, dass sie ziemlich aufwendig ist, da der Nutzer jede geschäftliche und private Fahrt einzeln protokollieren muss. Letztlich lohnt sie sich jedoch für Fahrer, die den Firmenwagen nur selten privat nutzen, da lediglich die Fahrten als geldwerter Vorteil abgerechnet werden, die auch wirklich privaten Zwecken dienen. Wichtig ist die Übereinstimmung zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und dem tatsächlichen Kilometerstand des Autos.

Verhalten im Falle eines Unfalls

  • Kommt es an einem Dienstwagen zu einem Schaden, ist es möglich, dass der Arbeitnehmer dafür haften muss.
  • Ist er für den Schaden jedoch nicht selbst verantwortlich, hat der Arbeitgeber die Unkosten zu tragen.

Bevor man einen Firmenwagen nutzt, ist es ratsam, sich über die steuerlichen Abzüge zu informieren. Gibt es Zweifel, kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber eine Regelung über einen Fahrtkostenzuschuss für den eigenen Wagen zu treffen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Auto einen guten Eindruck macht.