Vorfahrt missachtet: Trotz klarer Verantwortlichkeit muss Gericht die Schadenersatzhöhe prüfen

Von Dörte Rösler
4. November 2013

Wer die Vorfahrt missachtet, ist bei einem Unfall für die Schäden verantwortlich. Er muss jedoch nicht alle vom Unfallgegner geforderten Summen zahlen. In welcher Höhe ein Schadenersatz gerechtfertigt ist, sollte in einem Zivilprozess geklärt werden.

Das Landgericht Coburg hat jetzt die Ansprüche eines Klägers von 13.000 Euro auf nur 9.700 Euro reduziert. Im verhandelten Fall war der Beklagte von einem Feldweg auf die Bundesstraße aufgefahren, ohne die Vorfahrt zu beachten. Es kam zu einem Unfall, bei dem das gegnerische Fahrzeug vollständig demoliert wurde. In der Sache gaben die Richter dem Kläger deshalb Recht.

Auf Verlangen des Beklagten holten sie jedoch ein Sachverständigengutachten ein, das den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug deutlich niedriger ansetzte als der Kläger. Deshalb reduzierte das Gericht die den Schadenersatz um 3.300 Euro.