Anwendung und Ablauf eines Zellabstrichs (PAP-Test)

Als Zellabstrich oder PAP-Test bezeichnet man in der Medizin eine Untersuchung der Gebärmutter. Dieser gynäkologische Abstrich wird zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorgenommen. Allerdings sind Zellveränderungen nicht automatisch ein Hinweis auf eine Krebserkrankung. So können auffällige Befunde auch durchaus harmloser Natur sein, sodass keine Therapie erforderlich ist. Lesen Sie alles Wissenswerte über den PAP-Test.

Von Jens Hirseland

Was ist ein PAP-Test und wann wird er durchgeführt?

Ziel und Zweck eines Zellabstrichs, der auch als zytologische Abstrichuntersuchung oder als PAP-Test bezeichnet wird, ist die Früherkennung eines Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs). Durch den Pap-Abstrich lassen sich Veränderungen an den Zellen des Gebärmutterhalses und des Muttermundes feststellen.

Entstehung und Funktionsweisen des PAP-Tests

Der gynäkologische Abstrich wurde im Jahr 1928 von dem griechischen Mediziner George Nicolas Papanicolaou (1883-1962) entwickelt. Daher trägt der Zellabstrich auch den Namen PAP-Test. Dabei werden gefärbte Zellabstriche des weiblichen Muttermundes beurteilt.

Durch einen PAP-Test ist es möglich, Zellveränderungen zu erkennen, noch bevor sich diese zu Krebszellen heranbilden, wodurch bereits Vorstufen eines Tumors ermittelt werden können. Da auf diese Weise ein Zervixkarzinom fast immer verhindert werden kann, gehört der PAP-Test zu den wichtigsten Verfahren der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung.

Relevanz des PAP-Tests

Gebärmutterhalskrebs lässt sich jedoch nur durch regelmäßige Durchführung eines Zellabstrichs rechtzeitig erkennen und behandeln. Ein PAP-Test sollte aus diesem Grund bei jeder Frau über dem 20. Lebensjahr einmal im Jahr durchgeführt werden. Für den Fall, dass bei einer Frau die Gebärmutter bereits entfernt wurde, wird der Zellabstrich an der Scheide vorgenommen.

Ablauf eines Zellabstrichs

Um eine mögliche Krebserkrankung des Gebärmutterhalses rechtzeitig erkennen zu können, wird ein Zellabstrich durchgeführt. Dieser ist völlig schmerzlos und ohne Komplikationen.

Ein Pap-Test findet im Normalfall einmal im Jahr im Rahmen der gynäkologischen Früherkennung statt. Durchgeführt wird der Test von einem Frauenarzt.

Durchführung eines Zellabstrichs

Für einen Zellabstrich oder PAP-Test wird der zu untersuchenden Frau mit einem Wattestäbchen oder einer kleinen Bürste etwas Zellmaterial vom Muttermund sowie aus dem Gebärmutterhals entnommen. In manchen Fällen wird der Abstrich auch an der Scheide vorgenommen.

Den Abstrich mit den Zellen überträgt der Gynäkologe auf einen Objektträger. Außerdem werden die Zellen mit einer speziellen Färbemethode, die man auch als Papanicolaou-Färbung bezeichnet, eingefärbt.

Nach der Entnahme des Zellmaterials wird dieses in einem Labor gründlich analysiert. Dazu streicht man das zu untersuchende Material auf einem Objektträger, in der Regel ein Glasplättchen, aus. Dann wird der Zellabstrich gefärbt und danach unter einem Mikroskop untersucht.

Durch die Färbung des Zellabstriches lassen sich die Form und das Aussehen der entnommenen Zellen einordnen. Dafür erfolgen verschiedene Klassifizierungen, die PAP I bis PAP V genannt werden.

Befunde: Mögliche Zellveränderungen

So gilt das PAP-Stadium PAP I als normal, bei PAP II liegen leichte entzündliche Zellveränderungen vor, die jedoch gutartig sind, bei PAP III handelt es sich um stärkere entzündliche Veränderungen der Zellen. Dabei kann jedoch nicht festgelegt werden, ob es sich um gutartige oder bösartige Veränderungen handelt, was eine erneute Zelluntersuchung nach zwei bis sechs Wochen erforderlich macht.

Als PAP IIID werden leichte bis mäßige Veränderungen der Zellen, die untypisch sind, klassifiziert. Dabei handelt es sich um einen unklaren Befund, weswegen ein neuerlicher Kontrollabstrich nach drei Monaten empfohlen wird. Bei PAP IVa bzw. IVb liegen schwere Zellveränderungen oder sogar eine Vorstufe zum Gebärmutterhalskrebs vor. In diesem Fall ist eine Gewebeentnahme (Biopsie) zur weiteren Abklärung erforderlich.

Bei einer Klassifizierung mit PAP V handelt es sich bereits um Gebärmutterhalskrebs, der durch bösartige Zellen nachgewiesen werden konnte, was eine sofortige Behandlung notwendig macht. Eine Sonderform bildet die Klassifizierung PAP 0. In diesem Fall ist der Zellabstrich unbrauchbar, wodurch eine Wiederholung des Abstrichs nach 14 Tagen erforderlich ist.

Ein Zellabstrich verläuft für die Patientin vollkommen schmerzlos und hat keinerlei Nebenwirkungen.