Regelungen zur Abstammungsuntersuchung durch das Gendiagnostikgesetz

Bei dem Gendiagnostikgesetz handelt es sich um ein Gesetz, das sich mit DNA-Tests im Bereich der Abstammung und der medizinischen Diagnostik befasst. Darin werden genetische Untersuchungen und das Verwenden von genetischen Daten geregelt.

Von Jens Hirseland

Das Gendiagnostikgesetz

Eingeführt wurde das Gendiagnostikgesetz von der deutschen Bundesregierung am 1. Februar 2010. Das Gesetz dient dazu, die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und Analysen von Menschen sowie die Anwendung von genetischen Daten und Proben zu schaffen.

Außerdem soll verhindert werden, dass Menschen aufgrund von genetischen Eigenschaften benachteiligt oder diskriminiert werden. Auf diese Weise wird die Verpflichtung des Staates, die Würde des Menschen zu achten und zu wahren, gewahrt. So hat der Einzelne das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Grundsätzlich dürfen genetische Untersuchungen, die medizinischen Zwecken dienen, ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden. Für eine Untersuchung muss eine rechtswirksame Einwilligung der zu untersuchenden Person vorliegen.

Auch genetische Untersuchungen, bei denen die Abstammung ermittelt wird, bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen. Grundsätzlich verboten sind dagegen Gen-Untersuchungen von Personen, die bereits verstorben sind.

Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben und im Versicherungsbereich

Nach dem Gendiagnostikgesetz ist es Arbeitgebern nicht gestattet, vor oder während eines Beschäftigungsverhältnisses von dem Arbeitnehmer eine genetische Untersuchung oder Analyse zu verlangen.

Das Gleiche gilt für Versicherungsunternehmen. So dürfen diese vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages keine genetische Untersuchung durchführen lassen.

Genetische Abstammungsuntersuchungen

Bei genetischen Abstammungsuntersuchungen handelt es sich zumeist um Vaterschaftstests. Diese dienen dazu, die Abstammung eines Kindes zu ermitteln.

Da grundsätzlich die Mutter eines Kindes feststeht, ordnet man ein Kind bei einer genetischen Untersuchung dem leiblichen Vater zu.

In Auftrag gegeben werden solche Vaterschaftstests in der Regel von Vätern, die auf diese Weise genau wissen wollen, ob sie der Vater eines Kindes sind. Vor der Einführung des Gendiagnostikgesetzes war es möglich, Vaterschaftstests auch heimlich und ohne Wissen des Kindes durchzuführen, da verbindliche gesetzliche Regelungen fehlten.

Informelle Selbstbestimmung

Durch das neue Gesetz soll jedoch das Recht auf informelle Selbstbestimmung geschützt werden. So sind Vaterschaftstests ohne Wissen der betroffenen Personen nicht mehr möglich.

Das Gendiagnostikgesetz sieht vor, dass Personen, von denen eine genetische Probe entnommen werden soll, zuvor über den Test informiert werden müssen.

Ob die Untersuchung stattfindet oder nicht, hängt von der Zustimmung oder der Ablehnung der betroffenen Person ab. Die Zustimmung muss stets schriftlich erteilt werden, da sie sonst als unwirksam gilt.

Untersuchungsresultate

Die Proben die entnommen werden, verwendet man entweder für eine genetische Untersuchung oder vernichtet sie. Die Resultate der Untersuchung teilt man der betroffenen Person mit oder vernichtet sie.

Die Untersuchungsresultate dürfen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, danach sind sie zu vernichten.

Arztvorbehalt und mögliche Sanktionen

Abgesehen von der Entnahme einer Gen-Probe besteht in sämtlichen Bereichen der Abstammungsuntersuchung ein Arztvorbehalt. So können die Untersuchungen nur von Medizinern vorgenommen werden.

Bei genetischen Abstammungsuntersuchungen dürfen zusätzlich auch nichtmedizinische Sachverständige tätig werden, sofern sie über Erfahrung in diesem Bereich verfügen und eine naturwissenschaftliche Hochschulausbildung absolviert haben.

Verstöße gegen das Gendiagnostikgesetz können mit einem Bußgeld geahndet werden.