2. September 2009
Als Ohrenspiegelung wird in der Medizin eine Untersuchung des äußeren Gehörgangs bezeichnet. Dafür wird ein Otoskop verwendet.
Ziel und Zweck einer Ohrenspiegelung ist die Untersuchung des äußeren Gehörgangs sowie des Trommelfells, um Erkrankungen des Gehörgangs und des Trommelfells diagnostizieren zu können. Das Wort Otoskopie stammt aus dem Griechischen und bedeutet Ohr (Oto) und schauen (Skopie). In den meisten Fällen wird heute eine Untersuchung des Ohrs mikroskopisch vorgenommen. Dadurch wird die nötige Tiefenschärfe erreicht.
Ein Otoskop besteht aus einem Griff, in dem sich eine Batterie befindet und einem Ohrtrichter. Dieser Trichter ist wiederum mit einer starken Vergrößerungslinse und einer Lichtquelle ausgestattet. Mit dem Ohrtrichter werden während der Untersuchung die natürlichen Krümmungen des äußeren Gehörgangs überbrückt. Durch die Lichtquelle lassen sich anschließend das Trommelfell und der äußere Gehörgang gut untersuchen. Die Untersuchung kann alternativ auch mit einem Hals-Nasen-Ohren-Stirnspiegel sowie einem Ohrtrichter und einer Lichtquelle vorgenommen werden.
Durch die Anwendung einer Ohrenspiegelung lassen sich verschiedene Erkrankungen oder Veränderungen im äußeren Gehörgang und im Trommelfell feststellen. Ein gesundes Trommelfell ist in der Regel weiß, glatt und glänzend. Bestehen jedoch Schwellungen, Rötungen oder Ansammlungen von eitriger Flüssigkeit im Trommelfell oder im Gehörgang, sind dies Anzeichen für eine Entzündung. Ist das Trommelfell gewölbt oder eingezogen und sammelt sich Flüssigkeit im Mittelohr, deutet dies auf eine Mittelohrentzündung hin. Des Weiteren können mit einer Ohrenspiegelung auch Verdickungen, Narben oder Verletzungen des Trommelfells festgestellt werden. Auch Extosen (knöcherne Wucherungen) oder Fremdkörper im Gehörgang wie ein Schmalzpfropf werden auf diese Weise festgestellt. Bedeutsam ist eine Otoskopie auch für den Hörgeräteakustiker, um die Strukturen des äußeren Ohrs für die Anfertigung eines Hörgerätes beurteilen zu können.
Ohrenspiegelungen werden im Regelfall von den Krankenkassen erstattet.
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