Regelungen der Gentests

Gentests sind jetzt strengeren Gesetzesvorlagen unterworfen

Von Viola Reinhardt
25. Mai 2009

Gentests beinhalten in ihrer Thematik immer wieder ein Pro und Kontra. Nun wurde am 15. Mai 2009 das Gendiagnostikgesetz mit strengerer Regelung durch den Bundesrat festgesetzt. Somit soll unter anderem ein Missbrauch der doch möglicherweise brisanten Daten durch Arbeitgeber oder Versicherer unterbunden werden.

Auch die Durchführung eines heimlichen Vaterschaftstest ist nicht erlaubt und kann mit einer Strafe von 5000 Euro geahndet werden. Besonders bei Versicherungen und Arbeitgeber bedeutet das, dass keine Gentests von Bewerbern oder Kunden verlangt werden dürfen, es sei denn, dass es um eine Versicherungssumme ab 300.000€ geht.

Gentests können Menschen auch belasten

Empfohlen wurde solche ein Gesetz durch die Enquête-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" bereits vor rund sieben Jahren. Rot-Grün hatte schon 2005 einen derartigen Ansatz versucht, der jedoch durch das Ende der Legislaturperiode im Keim erstickt wurde. Rund 300.000 Gentests werden jährlich durchgeführt, allerdings kann das Ergebnis einen Menschen auch extrem belasten, so etwa, wenn er erfährt wie hoch das Risiko einer Krebserkrankung ist.

Derzeit lässt sich allerdings nur das Nervenleiden Chorea Huntington klar vorhersagen, andere Erkrankungen dagegen vage. Ob und wie lange die neuen Regelungen nun Bestand haben werden, ist noch ungewiss. Sicher ist jedoch, dass das Robert Koch-Institut durch eine Gendiagnostik-Kommission neue Erkenntnisse oder auch Methoden beobachten und bewerten wir.